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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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Josua - Kapitel 23

Josuas Mahnrede

1 Und es geschah nach vielen Tagen, nachdem Jehova Israel Ruhe geschafft hatte vor allen seinen Feinden ringsum, als Josua alt geworden war, wohlbetagt, (Josua 21.44) 2 da berief Josua ganz Israel: seine Ältesten und seine Häupter und seine Richter und seine Vorsteher, und sprach zu ihnen: Ich bin alt geworden, wohlbetagt; 3 und ihr, ihr habt alles gesehen, was Jehova, euer Gott, allen diesen Nationen euretwegen getan hat. Denn Jehova, euer Gott, er ist es, der für euch gestritten hat. 4 Sehet, ich habe euch diese übrigen Nationen durchs Los als Erbteil zufallen lassen, nach euren Stämmen, vom Jordan an (sowie alle Nationen, die ich ausgerottet habe) bis an das große Meer gegen Sonnenuntergang. 5 Und Jehova, euer Gott, er selbst wird sie vor euch ausstoßen und sie vor euch austreiben; und ihr werdet ihr Land in Besitz nehmen, so wie Jehova, euer Gott, zu euch geredet hat. 6 So haltet denn sehr fest daran, alles zu beobachten und zu tun, was in dem Buche des Gesetzes Moses geschrieben ist, daß ihr nicht davon abweichet zur Rechten noch zur Linken, (5. Mose 5.29) 7 daß ihr nicht unter diese Nationen kommet, diese, die bei euch übriggeblieben sind, und den Namen ihrer Götter nicht erwähnet und nicht jemand bei ihm beschwöret, und ihnen nicht dienet und euch nicht vor ihnen niederwerfet! (2. Mose 23.13) (2. Mose 23.24) 8 sondern Jehova, eurem Gott, sollt ihr anhangen, so wie ihr getan habt bis auf diesen Tag. 9 Und Jehova hat große und starke Nationen vor euch ausgetrieben; und ihr - niemand hat vor euch standgehalten bis auf diesen Tag: (3. Mose 26.7-8) (5. Mose 28.7) 10 Ein Mann von euch jagt tausend; denn Jehova, euer Gott, er ist es, der für euch streitet, so wie er zu euch geredet hat. 11 So habet wohl acht auf eure Seelen, daß ihr Jehova, euren Gott, liebet! 12 Denn wenn ihr euch irgend abwendet und euch an den Rest dieser Nationen hänget, dieser, die bei euch übriggeblieben sind, und ihr euch mit ihnen verschwägert und unter sie kommet, und sie unter euch: 13 so wisset bestimmt, daß Jehova, euer Gott, nicht fortfahren wird, diese Nationen vor euch auszutreiben; und sie werden euch zur Schlinge werden und zum Fallstrick, und zur Geißel in euren Seiten und zu Dornen in euren Augen, bis ihr umkommet aus diesem guten Lande, das Jehova, euer Gott, euch gegeben hat. (4. Mose 33.55) (5. Mose 7.16) (Richter 2.3) 14 Und siehe, ich gehe heute den Weg der ganzen Erde; und ihr wisset mit eurem ganzen Herzen und mit eurer ganzen Seele, daß nicht ein Wort dahingefallen ist von all den guten Worten, die Jehova, euer Gott, über euch geredet hat: sie sind euch alle eingetroffen, nicht ein Wort davon ist dahingefallen. (Josua 21.45) (1. Könige 2.2) 15 Aber es wird geschehen, so wie jedes gute Wort über euch gekommen ist, das Jehova, euer Gott, zu euch geredet hat, also wird Jehova jedes böse Wort über euch kommen lassen, bis er euch aus diesem guten Lande vertilgt hat, das Jehova, euer Gott, euch gegeben hat. 16 Wenn ihr den Bund Jehovas, eures Gottes, den er euch geboten hat, übertretet, und hingehet und anderen Göttern dienet und euch vor ihnen niederwerfet, so wird der Zorn Jehovas gegen euch entbrennen, und ihr werdet schnell umkommen aus dem guten Lande, das er euch gegeben hat.