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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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Josua - Kapitel 14

Vorbereitungen zur Auslosung des Westjordanlandes

1 Und dies ist es, was die Kinder Israel als Erbe im Lande Kanaan erhielten, was Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns, und die Häupter der Väter der Stämme der Kinder Israel ihnen als Erbe austeilten, (4. Mose 34.17) 2 durch das Los ihres Erbteils; so wie Jehova durch Mose geboten hatte betreffs der neun Stämme und des halben Stammes. (4. Mose 26.55) 3 Denn das Erbteil der zwei Stämme und des halben Stammes hatte Mose jenseit des Jordan gegeben; den Leviten aber hatte er kein Erbteil in ihrer Mitte gegeben. (Josua 13.14) 4 Denn die Söhne Josephs bildeten zwei Stämme, Manasse und Ephraim; und man gab den Leviten kein Teil im Lande, außer Städten zum Wohnen und deren Bezirken für ihr Vieh und für ihre Habe. (Josua 21.1) 5 So wie Jehova dem Mose geboten hatte, also taten die Kinder Israel, und sie teilten das Land.

Erbteil des Kaleb

6 Und die Kinder Juda traten in Gilgal zu Josua; und Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, sprach zu ihm: Du kennst das Wort, welches Jehova zu Mose, dem Manne Gottes, meinet- und deinetwegen in Kades-Barnea geredet hat. (4. Mose 14.24) (5. Mose 1.36) 7 Vierzig Jahre war ich alt, als Mose, der Knecht Jehovas, mich von Kades-Barnea aussandte, um das Land auszukundschaften; und ich brachte ihm Antwort, wie es mir ums Herz war. (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 8 Und meine Brüder, die mit mir hinaufgezogen waren, machten das Herz des Volkes verzagt; ich aber bin Jehova, meinem Gott, völlig nachgefolgt. 9 Da schwur Mose an selbigem Tage und sprach: Wenn nicht das Land, auf welches dein Fuß getreten ist, dir und deinen Söhnen zum Erbteil wird ewiglich! denn du bist Jehova, meinem Gott, völlig nachgefolgt. 10 Und nun siehe, Jehova hat mich am Leben erhalten, so wie er geredet hat, diese 45 Jahre, seitdem Jehova dieses Wort zu Mose geredet hat, als Israel in der Wüste umherwanderte; und nun siehe, ich bin heute 85 Jahre alt. 11 Ich bin heute noch so stark wie an dem Tage, da Mose mich aussandte; wie meine Kraft damals, so ist meine Kraft jetzt zum Streite und um aus- und einzuziehen. (5. Mose 34.7) 12 Und nun gib mir dieses Gebirge, von welchem Jehova an jenem Tage geredet hat; denn du hast an jenem Tage gehört, daß die Enakim daselbst sind und große, feste Städte. Vielleicht ist Jehova mit mir, daß ich sie austreibe, so wie Jehova geredet hat. (Josua 11.21) 13 Und Josua segnete ihn und gab dem Kaleb, dem Sohne Jephunnes, Hebron zum Erbteil. (Josua 15.13) (Josua 21.11-12) 14 Daher ward Hebron dem Kaleb, dem Sohne Jephunnes, dem Kenisiter, zum Erbteil bis auf diesen Tag, weil er Jehova, dem Gott Israels, völlig nachgefolgt war. 15 Der Name Hebrons war aber vordem: Stadt Arbas; er war der größte Mann unter den Enakim. - Und das Land hatte Ruhe vom Kriege. (Josua 11.23)