1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)
Beschwerden wegen der Mischehen - Esras Bußgebet wegen der Treulosigkeit des Volkes
1Und als dieses ausgerichtet war, traten die Obersten zu mir und sprachen: Das Volk Israel und die Priester und die Leviten haben sich nicht von den Völkern der Länder, nach deren Greueln, abgesondert, nämlich der Kanaaniter, der Hethiter, der Perisiter, der Jebusiter, der Ammoniter, der Moabiter, der Ägypter und der Amoriter;2denn sie haben von ihren Töchtern für sich und für ihre Söhne genommen, und so hat sich der heilige Same mit den Völkern der Länder vermischt; und die Hand der Obersten und der Vorsteher ist in dieser Treulosigkeit die erste gewesen.(Esra 9.11-12)(Nehemia 13.23)3Und als ich diese Sache hörte, zerriß ich mein Kleid und mein Obergewand, und raufte mir Haare meines Hauptes und meines Bartes aus, und saß betäubt da.(1. Mose 37.34)4Und zu mir versammelten sich alle, die da zitterten vor den Worten des Gottes Israels wegen der Treulosigkeit der Weggeführten; und ich saß betäubt da bis zum Abendopfer.5Und beim Abendopfer stand ich auf von meiner Demütigung, indem ich mein Kleid und mein Obergewand zerrissen hatte, und ich beugte mich auf meine Knie nieder und breitete meine Hände aus zu Jehova, meinem Gott,6und ich sprach: Mein Gott, ich schäme mich und scheue mich, mein Angesicht zu dir, mein Gott, zu erheben! denn unsere Missetaten sind uns über das Haupt gewachsen, und unsere Schuld ist groß geworden bis an den Himmel.(Psalm 38.5)(Daniel 9.7-8)7Von den Tagen unserer Väter an sind wir in großer Schuld gewesen bis auf diesen Tag; und um unserer Missetaten willen sind wir, wir, unsere Könige, unsere Priester, der Hand der Könige der Länder übergeben worden, dem Schwerte, der Gefangenschaft und dem Raube und der Beschämung des Angesichts, wie es an diesem Tage ist.8Und nun ist uns für einen kleinen Augenblick Gnade von seiten Jehovas, unseres Gottes, zuteil geworden, indem er uns Entronnene übriggelassen und uns einen Pflock gegeben hat an seiner heiligen Stätte, damit unser Gott unsere Augen erleuchte und uns ein wenig aufleben lasse in unserer Knechtschaft.(Jesaja 22.23)9Denn Knechte sind wir; aber in unserer Knechtschaft hat unser Gott uns nicht verlassen; und er hat uns Güte zugewandt vor den Königen von Persien, so daß sie uns ein Aufleben verliehen, um das Haus unseres Gottes aufzubauen und seine Trümmer aufzurichten, und uns eine Mauer zu geben in Juda und in Jerusalem.(Jesaja 5.5)10Und nun, unser Gott, was sollen wir nach diesem sagen? Denn wir haben deine Gebote verlassen,11die du uns durch deine Knechte, die Propheten, geboten hast, indem du sprachst: Das Land, wohin ihr kommet, um es in Besitz zu nehmen, ist ein unreines Land, wegen der Unreinigkeit der Völker der Länder, wegen ihrer Greuel, mit denen sie es angefüllt haben von einem Ende bis zum anderen durch ihre Verunreinigung.(3. Mose 18.24-25)12So sollt ihr nun nicht eure Töchter ihren Söhnen geben, und ihre Töchter nicht für eure Söhne nehmen; und ihr sollt ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen ewiglich: damit ihr stark seiet und das Gut des Landes esset und es auf eure Söhne vererbet ewiglich.(5. Mose 7.2-3)13Und nach allem, was wegen unserer bösen Taten und wegen unserer großen Schuld über uns gekommen ist, - wiewohl du, unser Gott, mehr geschont hast, als unsere Missetaten es verdienten, und du uns Entronnene gegeben hast, wie diese hier -14sollten wir wiederum deine Gebote brechen und uns mit diesen Greuelvölkern verschwägern? Wirst du nicht wider uns erzürnen bis zur Vertilgung, daß kein Überrest und keine Entronnenen mehr bleiben?15Jehova, Gott Israels, du bist gerecht; denn wir sind als Entronnene übriggeblieben, wie es an diesem Tage ist. Siehe, wir sind vor dir in unserer Schuld; denn dieserhalb kann man nicht vor dir bestehen.(Nehemia 9.33)