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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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Esra - Kapitel 4

Widerstand der Samariter gegen den Tempelbau

1 Und die Feinde Judas und Benjamins hörten, daß die Kinder der Wegführung Jehova, dem Gott Israels, einen Tempel bauten; 2 und sie traten zu Serubbabel und zu den Häuptern der Väter und sprachen zu ihnen: Wir wollen mit euch bauen; denn wir suchen euren Gott wie ihr; und ihm opfern wir seit den Tagen Esar-Haddons, des Königs von Assyrien, der uns hierher heraufgeführt hat. (2. Könige 17.24) (2. Könige 17.33) (2. Könige 19.37) 3 Aber Serubbabel und Jeschua und die übrigen Häupter der Väter Israels sprachen zu ihnen: Es geziemt euch nicht, mit uns unserem Gott ein Haus zu bauen; sondern wir allein wollen Jehova, dem Gott Israels, bauen, wie der König Kores, der König von Persien, uns geboten hat. (Esra 1.3) 4 Da suchte das Volk des Landes die Hände des Volkes Juda schlaff zu machen und sie vom Bauen abzuschrecken. 5 Und sie dingten Ratgeber wider sie, um ihren Plan zu vereiteln, alle die Tage Kores', des Königs von Persien, und bis zur Regierung Darius', des Königs von Persien. (Esra 4.24)

Anklage gegen die Juden bei den persischen Königen wegen des Wiederaufbaues Jerusalems

6 Und unter der Regierung des Ahasveros, im Anfange seiner Regierung, schrieben sie eine Anklage wider die Bewohner von Juda und Jerusalem. - 7 Und in den Tagen Artasastas schrieben Bischlam, Mithredath, Tabeel und seine übrigen Genossen an Artasasta, den König von Persien. Die Schrift des Briefes war aber aramäisch geschrieben und ins Aramäische übersetzt. 8 Rechum, der Statthalter, und Schimschai, der Schreiber, schrieben an Artasasta, den König, einen Brief wider Jerusalem also: - 9 damals schrieben nämlich Rechum, der Statthalter, und Schimschai, der Schreiber, und ihre übrigen Genossen, Diniter und Apharsathkiter, Tarpeliter, Apharsiter, Arkewiter, Babylonier, Susaniter, Dehiter und Elamiter, 10 und die übrigen Völker, welche der große und erlauchte Osnappar wegführte und in den Städten Samarias und in dem übrigen Gebiete jenseit des Stromes wohnen ließ, und so weiter: - (Esra 4.2) 11 dies ist die Abschrift des Briefes, den sie an ihn, an den König Artasasta, sandten: Deine Knechte, die Männer diesseit des Stromes, und so weiter. 12 Es sei dem König kundgetan, daß die Juden, die von dir heraufgezogen, zu uns nach Jerusalem gekommen sind; sie bauen die aufrührerische und böse Stadt wieder auf, und vollenden die Mauern und bessern die Grundlagen aus. 13 So sei nun dem König kundgetan, daß, wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird, und die Mauern vollendet werden, sie Steuer, Zoll und Weggeld nicht mehr geben werden, und solches schließlich die Könige benachteiligen wird. 14 Weil wir nun das Salz des Palastes essen und es uns nicht geziemt, den Schaden des Königs anzusehen, deswegen senden wir und tun es dem König kund, 15 damit man in dem Buche der Denkwürdigkeiten deiner Väter nachsuche; und du wirst in dem Buche der Denkwürdigkeiten finden, und wirst erkennen, daß diese Stadt eine aufrührerische Stadt gewesen ist, und nachteilig den Königen und Ländern, und daß man von den Tagen der Vorzeit her Empörung darin gestiftet hat, weswegen diese Stadt zerstört worden ist. 16 Wir tun dem König kund, daß, wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird, und die Mauern vollendet werden, du deshalb diesseit des Stromes kein Teil mehr haben wirst. 17 Der König sandte eine Antwort an Rechum, den Statthalter, und Schimschai, den Schreiber, und an ihre übrigen Genossen, welche in Samaria und in dem übrigen Gebiete jenseit des Stromes wohnten: Frieden, und so weiter. 18 Der Brief, den ihr an uns gesandt habt, ist deutlich vor mir gelesen worden. 19 Und von mir ist Befehl gegeben worden, und man hat nachgesucht und gefunden, daß diese Stadt von den Tagen der Vorzeit her sich wider die Könige aufgelehnt hat, und daß Aufruhr und Empörung in ihr gestiftet worden sind. 20 Und mächtige Könige sind über Jerusalem gewesen, die über alles geherrscht haben, was jenseit des Stromes ist; und Steuer, Zoll und Weggeld wurde ihnen gegeben. 21 So gebet nun Befehl, diesen Männern zu wehren, damit diese Stadt nicht wieder aufgebaut werde, bis von mir Befehl gegeben wird. 22 Und hütet euch, hierin einen Fehler zu begehen; warum sollte der Schaden wachsen, um den Königen Nachteil zu bringen? 23 Hierauf, sobald die Abschrift des Briefes des Königs Artasasta vor Rechum und Schimschai, dem Schreiber, und ihren Genossen gelesen war, gingen sie eilends nach Jerusalem zu den Juden, und wehrten ihnen mit Gewalt und Macht. 24 Damals hörte die Arbeit am Hause Gottes in Jerusalem auf, und sie unterblieb bis zum zweiten Jahre der Regierung des Königs Darius von Persien. (Esra 4.5) (Esra 6.15)