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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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Esra - Kapitel 3

Wiederaufnahme der Opfer in Jerusalem, Laubhüttenfest und Beginn des Tempelbaues

1 Und als der siebte Monat herankam, und die Kinder Israel in den Städten waren, da versammelte sich das Volk wie ein Mann nach Jerusalem. (Esra 2.64) 2 Und Jeschua, der Sohn Jozadaks, und seine Brüder, die Priester, und Serubbabel, der Sohn Schealtiels, und seine Brüder machten sich auf und bauten den Altar des Gottes Israels, um Brandopfer darauf zu opfern, wie geschrieben steht in dem Gesetz Moses, des Mannes Gottes. (2. Mose 27.1) (3. Mose 6.2) (1. Chronik 3.17-19) (Esra 2.2) 3 Und sie richteten den Altar auf an seiner Stätte, denn ein Schrecken war auf ihnen vor den Völkern der Länder; und sie opferten auf ihm Brandopfer dem Jehova, die Morgen- und Abendbrandopfer. 4 Und sie feierten das Laubhüttenfest, wie es vorgeschrieben ist; und sie opferten Brandopfer Tag für Tag, nach der Zahl, nach der Vorschrift, das Tägliche an seinem Tage; (3. Mose 23.34) (4. Mose 29.12) 5 und danach das beständige Brandopfer und diejenigen der Neumonde und aller geheiligten Feste Jehovas, und die Brandopfer eines jeden, der Jehova eine freiwillige Gabe brachte. 6 Am ersten Tage des siebten Monats fingen sie an, Jehova Brandopfer zu opfern; aber der Grund des Tempels Jehovas war noch nicht gelegt. - 7 Und sie gaben den Steinhauern und den Zimmerleuten Geld, und Speise und Trank und Öl den Zidoniern und den Tyrern, damit sie Zedernholz vom Libanon nach dem Meere von Japho brächten, gemäß der Vollmacht Kores', des Königs von Persien, an sie. 8 Und im zweiten Jahre ihres Kommens zum Hause Gottes in Jerusalem, im zweiten Monat, begannen Serubbabel, der Sohn Schealtiels, und Jeschua, der Sohn Jozadaks, und ihre übrigen Brüder, die Priester und die Leviten, und alle, die aus der Gefangenschaft nach Jerusalem gekommen waren, und sie bestellten die Leviten von zwanzig Jahren an und darüber, um Aufsicht zu führen über das Werk des Hauses Jehovas. 9 Und Jeschua, seine Söhne und seine Brüder, Kadmiel und seine Söhne, die Söhne Judas, standen wie ein Mann, um Aufsicht zu führen über die, welche das Werk am Hause Gottes taten; auch die Söhne Henadads, ihre Söhne und ihre Brüder, die Leviten. (Nehemia 10.10) 10 Und als die Bauleute den Grund zum Tempel Jehovas legten, ließ man die Priester in ihrer Kleidung hintreten, mit Trompeten, und die Leviten, die Söhne Asaphs, mit Zimbeln, um Jehova zu loben nach der Anweisung Davids, des Königs von Israel. 11 Und sie hoben einen Wechselgesang an mit Lob und Dank dem Jehova: denn er ist gütig, denn seine Güte währt ewiglich über Israel. Und das ganze Volk erhob ein großes Jubelgeschrei beim Lobe Jehovas, weil der Grund zum Hause Jehovas gelegt wurde. (2. Chronik 5.13) (2. Chronik 7.3) (Psalm 118.1) 12 Viele aber von den Priestern und den Leviten und den Häuptern der Väter, den Alten, welche das erste Haus gesehen hatten, weinten mit lauter Stimme, als vor ihren Augen der Grund zu diesem Hause gelegt wurde; viele aber erhoben ihre Stimme mit freudigem Jauchzen. (Haggai 2.3) 13 Und das Volk konnte den Schall des freudigen Jauchzens nicht unterscheiden von der Stimme des Weinens im Volke; denn das Volk erhob ein großes Jubelgeschrei, und der Schall wurde gehört bis in die Ferne.