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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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2. Samuel - Kapitel 9

Davids Großmut gegen Mefi-Boschet, den Sohn Jonatans

1 Und David sprach: Ist noch jemand da, der vom Hause Sauls übriggeblieben ist, daß ich Güte an ihm erweise um Jonathans willen? 2 Es war aber ein Knecht vom Hause Sauls, sein Name war Ziba; und sie riefen ihn zu David. Und der König sprach zu ihm: Bist du Ziba? Und er sprach: Dein Knecht. (2. Samuel 16.1) 3 Und der König sprach: Ist niemand mehr da vom Hause Sauls, daß ich Güte Gottes an ihm erweise? Und Ziba sprach zu dem König: Es ist noch ein Sohn da von Jonathan, der an den Füßen lahm ist. (2. Samuel 4.4) 4 Und der König sprach zu ihm: Wo ist er? Und Ziba sprach zu dem König: Siehe, er ist im Hause Makirs, des Sohnes Ammiels, zu Lodebar. (2. Samuel 17.27) 5 Da sandte der König David hin und ließ ihn aus dem Hause Makirs, des Sohnes Ammiels, holen, von Lodebar. 6 Und Mephiboseth, der Sohn Jonathans, des Sohnes Sauls, kam zu David; und er fiel auf sein Angesicht und beugte sich nieder. Und David sprach: Mephiboseth! Und er sprach: Siehe, dein Knecht. 7 Und David sprach zu ihm: Fürchte dich nicht; denn ich will gewißlich Güte an dir erweisen um deines Vaters Jonathan willen, und will dir alle Felder deines Vaters Saul zurückgeben; du aber sollst beständig an meinem Tische essen. 8 Und er beugte sich nieder und sprach: Was ist dein Knecht, daß du dich zu einem toten Hunde gewandt hast, wie ich einer bin? (1. Samuel 24.15) 9 Da rief der König Ziba, den Diener Sauls, und sprach zu ihm: Alles, was Saul und seinem ganzen Hause gehört hat, habe ich dem Sohne deines Herrn gegeben. 10 Und du sollst ihm das Land bauen, du und deine Söhne und deine Knechte, und den Ertrag einbringen, damit der Sohn deines Herrn Brot zu essen habe. Und Mephiboseth, der Sohn deines Herrn, soll beständig an meinem Tische essen. Und Ziba hatte fünfzehn Söhne und zwanzig Knechte. 11 Und Ziba sprach zu dem König: Nach allem, was mein Herr, der König, seinem Knechte gebietet, also wird dein Knecht tun. Und Mephiboseth, sprach der König, wird an meinem Tische essen, wie einer von den Königssöhnen. (2. Samuel 19.29) 12 Und Mephiboseth hatte einen kleinen Sohn, sein Name war Micha. Und alle, die im Hause Zibas wohnten, waren Mephiboseths Knechte. 13 Und Mephiboseth wohnte in Jerusalem, denn er aß beständig am Tische des Königs. Er war aber lahm an beiden Füßen. (2. Samuel 9.3)