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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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2. Samuel - Kapitel 8

Davids Kriege - Seine Beamten

1 Und es geschah hernach, da schlug David die Philister und demütigte sie; und David nahm den Zaum der Hauptstadt aus der Hand der Philister. 2 Und er schlug die Moabiter und maß sie mit der Meßschnur, indem er sie auf die Erde legen ließ; und er maß zwei Meßschnüre ab, um zu töten, und eine volle Meßschnur, um am Leben zu lassen. Und die Moabiter wurden David zu Knechten, welche Geschenke brachten. 3 Und David schlug Hadadeser, den Sohn Rechobs, den König von Zoba, als er hinzog, um seine Macht am Strome wiederherzustellen. 4 Und David nahm von ihm 1700 Reiter und 20000 Mann Fußvolk gefangen; und David lähmte alle Gespanne und ließ 100 Gespanne von ihm übrig. (Josua 11.9) 5 Und die Syrer von Damaskus kamen, um Hadadeser, dem König von Zoba, zu helfen; und David erschlug unter den Syrern 22000 Mann. 6 Und David legte Besatzungen in das damascenische Syrien; und die Syrer wurden David zu Knechten, welche Geschenke brachten. Und Jehova half David überall, wohin er zog. 7 Und David nahm die goldenen Schilde, welche den Knechten Hadadesers gehörten, und brachte sie nach Jerusalem. 8 Und aus Betach und aus Berothai, den Städten Hadadesers, nahm der König David Erz in großer Menge. 9 Und als Toi, der König von Hamath, hörte, daß David die ganze Heeresmacht Hadadesers geschlagen hatte, 10 da sandte Toi seinen Sohn Joram zu dem König David, um ihn nach seinem Wohlergehen zu fragen und ihn zu beglückwünschen, darum daß er wider Hadadeser gestritten und ihn geschlagen hatte; denn Hadadeser war stets im Kriege mit Toi; und in seiner Hand waren Geräte von Silber und Geräte von Gold und Geräte von Erz. 11 Auch diese heiligte der König David dem Jehova, samt dem Silber und dem Golde, das er von all den Nationen geheiligt, die er unterjocht hatte: 12 von den Syrern und von den Moabitern und von den Kindern Ammon und von den Philistern und von den Amalekitern, und von der Beute Hadadesers, des Sohnes Rechobs, des Königs von Zoba. 13 Und David machte sich einen Namen, als er zurückkam, nachdem er die Syrer im Salztal geschlagen hatte, 18000 Mann. (Psalm 60.2) 14 Und er legte Besatzungen in Edom, in ganz Edom legte er Besatzungen; und alle Edomiter wurden David zu Knechten. Und Jehova half David überall, wohin er zog. (1. Mose 27.40) 15 Und David regierte über ganz Israel; und David übte Recht und Gerechtigkeit an seinem ganzen Volke. 16 Und Joab, der Sohn der Zeruja, war über das Heer; und Josaphat, der Sohn Ahiluds, war Geschichtsschreiber; (2. Samuel 20.23-26) 17 und Zadok, der Sohn Ahitubs, und Ahimelech, der Sohn Abjathars, waren Priester; und Seraja war Schreiber; 18 und Benaja, der Sohn Jojadas, war über die Kerethiter und die Pelethiter; und die Söhne Davids waren Krondiener. (1. Samuel 30.14) (2. Samuel 15.18)