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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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2. Samuel - Kapitel 4

Ermordung Isch-Boschets - Bestrafung der Mörder durch David

1 Und als der Sohn Sauls hörte, daß Abner zu Hebron gestorben war, da wurden seine Hände schlaff, und ganz Israel war bestürzt. 2 Und zwei Männer waren Oberste der Scharen des Sohnes Sauls, der Name des einen war Baana, und der Name des anderen Rekab, Söhne Rimmons, des Beerothiters, von den Kindern Benjamin. Denn auch Beeroth wird zu Benjamin gerechnet; 3 aber die Beerothiter entflohen nach Gittaim und haben sich dort als Fremdlinge aufgehalten bis auf diesen Tag. 4 Und Jonathan, der Sohn Sauls, hatte einen Sohn, der an den Füßen lahm war. Er war fünf Jahre alt, als die Nachricht von Saul und Jonathan aus Jisreel kam; da nahm seine Amme ihn auf und floh. Und es geschah, als sie ängstlich floh, daß er fiel und lahm wurde; und sein Name war Mephiboseth. (2. Samuel 9.3) 5 Und die Söhne Rimmons, des Beerothiters, Rekab und Baana, gingen hin und kamen um die Hitze des Tages in das Haus Isboseths, während er seine Mittagsruhe hielt. 6 Und sie kamen dahin, bis in das Innere des Hauses, als wollten sie Weizen holen, und sie schlugen ihn in den Bauch. Und Rekab und sein Bruder Baana entrannen. 7 Sie kamen in das Haus, während er in seinem Schlafgemach auf seinem Bette lag, und sie schlugen ihn und töteten ihn und hieben ihm den Kopf ab; und sie nahmen seinen Kopf und gingen den Weg der Ebene die ganze Nacht hindurch. 8 Und sie brachten den Kopf Isboseths zu David nach Hebron und sprachen zu dem König: Siehe da, der Kopf Isboseths, des Sohnes Sauls, deines Feindes, der nach deinem Leben trachtete; und so hat Jehova meinem Herrn, dem König, an diesem Tage Rache verliehen an Saul und an seinem Samen. 9 Da antwortete David Rekab und Baana, seinem Bruder, den Söhnen Rimmons, des Beerothiters, und sprach zu ihnen: So wahr Jehova lebt, der meine Seele erlöst hat aus aller Bedrängnis, 10 den, der mir berichtete und sprach: Siehe, Saul ist tot! und der in seinen Augen ein guter Bote war, den ergriff ich und tötete ihn zu Ziklag, um ihm so Botenlohn zu geben; (2. Samuel 1.15) 11 wieviel mehr, da gottlose Männer einen gerechten Mann in seinem Hause auf seiner Lagerstätte ermordet haben, sollte ich jetzt nicht sein Blut von eurer Hand fordern und euch wegschaffen von der Erde? 12 Und David gebot seinen Knechten, und sie erschlugen sie und hieben ihnen die Hände und die Füße ab, und hängten sie auf am Teiche zu Hebron; das Haupt Isboseths aber nahmen sie und begruben es in dem Begräbnis Abners zu Hebron.