1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)
Israel am Sinai - Vorbereitung auf die Gesetzgebung
1Im dritten Monat nach dem Auszuge der Kinder Israel aus dem Lande Ägypten, an diesem selbigen Tage kamen sie in die Wüste Sinai:2Sie brachen auf von Rephidim und kamen in die Wüste Sinai und lagerten sich in der Wüste; und Israel lagerte sich daselbst dem Berge gegenüber.3Und Mose stieg hinauf zu Gott; und Jehova rief ihm vom Berge zu und sprach: So sollst du zum Hause Jakob sprechen und den Kindern Israel kundtun:4Ihr habt gesehen, was ich an den Ägyptern getan habe, wie ich euch getragen auf Adlers Flügeln und euch zu mir gebracht habe.(5. Mose 32.11)5Und nun, wenn ihr fleißig auf meine Stimme hören und meinen Bund halten werdet, so sollt ihr mein Eigentum sein aus allen Völkern; denn die ganze Erde ist mein;(5. Mose 7.6)6und ihr sollt mir ein Königreich von Priestern und eine heilige Nation sein. Das sind die Worte, die du zu den Kindern Israel reden sollst.(3. Mose 19.2)(1. Petrus 2.9)(Offenbarung 1.6)7Und Mose kam und rief die Ältesten des Volkes und legte ihnen alle diese Worte vor, die Jehova ihm geboten hatte.8Da antwortete das ganze Volk insgesamt und sprach: Alles, was Jehova geredet hat, wollen wir tun! Und Mose brachte die Worte des Volkes zu Jehova zurück.9Und Jehova sprach zu Mose: Siehe, ich werde zu dir kommen im Dunkel des Gewölks, damit das Volk höre, wenn ich mit dir rede, und dir auch glaube ewiglich. Und Mose tat Jehova die Worte des Volkes kund.10Und Jehova sprach zu Mose: Gehe zum Volke und heilige sie heute und morgen, und daß sie ihre Kleider waschen;11und sie seien bereit auf den dritten Tag; denn am dritten Tage wird Jehova vor den Augen des ganzen Volkes auf den Berg Sinai herabsteigen.12Und mache eine Grenze um das Volk ringsum und sprich: Hütet euch, auf den Berg zu steigen und sein Äußerstes anzurühren; alles, was den Berg anrührt, soll gewißlich getötet werden(2. Mose 34.3)13- keine Hand soll ihn anrühren - denn es soll gewißlich gesteinigt oder erschossen werden; ob Vieh oder Mensch, es darf nicht leben. Wenn das Lärmhorn anhaltend ertönt, sollen sie gegen den Berg hinansteigen.(Hebräer 12.18-20)14Und Mose stieg vom Berge zu dem Volke hinab; und er heiligte das Volk, und sie wuschen ihre Kleider.15Und er sprach zu dem Volke: Seid bereit auf den dritten Tag; nahet nicht zum Weibe.(1. Korinther 7.5)16Und es geschah am dritten Tage, als es Morgen war, da waren Donner und Blitze und eine schwere Wolke auf dem Berge und ein sehr starker Posaunenschall; und das ganze Volk zitterte, das im Lager war.(Hebräer 12.21)17Und Mose führte das Volk aus dem Lager hinaus, Gott entgegen; und sie stellten sich auf am Fuße des Berges.18Und der ganze Berg Sinai rauchte, darum, daß Jehova auf ihn herabstieg im Feuer; und sein Rauch stieg auf, wie der Rauch eines Schmelzofens, und der ganze Berg bebte sehr.19Und der Posaunenschall wurde fort und fort stärker; Mose redete, und Gott antwortete ihm mit einer Stimme.(Apostelgeschichte 7.38)20Und Jehova stieg auf den Berg Sinai herab, auf den Gipfel des Berges; und Jehova rief Mose auf den Gipfel des Berges, und Mose stieg hinauf.21Und Jehova sprach zu Mose: Steige hinab, warne das Volk, daß sie nicht zu Jehova durchbrechen, um zu schauen, und viele von ihnen fallen.22Und auch die Priester, die zu Jehova nahen, sollen sich heiligen, daß Jehova nicht in sie einbreche.23Und Mose sprach zu Jehova: Das Volk wird den Berg Sinai nicht ersteigen können; denn du hast uns ja gewarnt und gesagt: Mache eine Grenze um den Berg und heilige ihn.24Und Jehova sprach zu ihm: Gehe, steige hinab, und du sollst heraufkommen, du und Aaron mit dir; aber die Priester und das Volk sollen nicht durchbrechen, um zu Jehova hinaufzusteigen, daß er nicht in sie einbreche.25Da stieg Mose zu dem Volke hinab und sagte es ihnen.