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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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2. Könige - Kapitel 24

1 In seinen Tagen zog Nebukadnezar, der König von Babel, herauf; und Jojakim wurde sein Knecht drei Jahre; dann wandte er sich und empörte sich gegen ihn. 2 Und Jehova sandte wider ihn Scharen der Chaldäer und Scharen der Syrer und Scharen der Moabiter und Scharen der Kinder Ammon; er sandte sie wider Juda, um es zu vernichten, nach dem Worte Jehovas, das er durch seine Knechte, die Propheten, geredet hatte. 3 Fürwahr, nach dem Befehle Jehovas geschah dieses wider Juda, um es vor seinem Angesicht hinwegzutun, wegen der Sünden Manasses, nach allem, was er getan hatte; (2. Könige 21.10) (2. Könige 23.26-27) 4 und auch wegen des unschuldigen Blutes, das er vergossen, da er Jerusalem mit unschuldigem Blute erfüllt hatte. Und Jehova wollte nicht vergeben. 5 Und das Übrige der Geschichte Jojakims und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Juda? 6 Und Jojakim legte sich zu seinen Vätern. Und Jojakin, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 7 Aber der König von Ägypten zog fortan nicht mehr aus seinem Lande; denn der König von Babel hatte von dem Flusse Ägyptens an bis zum Strome Phrat alles genommen, was dem König von Ägypten gehört hatte.

Jojachin von Juda - Erste Eroberung Jerusalems und erste Wegführung nach Babel

8 Achtzehn Jahre war Jojakin alt, als er König wurde, und er regierte drei Monate zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Nechuschta, die Tochter Elnathans, von Jerusalem. 9 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas, nach allem, was sein Vater getan hatte. (2. Könige 23.37) 10 Zu jener Zeit zogen die Knechte Nebukadnezars, des Königs von Babel, nach Jerusalem herauf, und die Stadt kam in Belagerung. 11 Und Nebukadnezar, der König von Babel, kam zu der Stadt, während seine Knechte sie belagerten. 12 Und Jojakin, der König von Juda, ging zu dem König von Babel hinaus, er und seine Mutter und seine Knechte und seine Obersten und seine Kämmerer; und der König von Babel nahm ihn gefangen im achten Jahre seiner Regierung. 13 Und er brachte von dannen heraus alle Schätze des Hauses Jehovas und die Schätze des Königshauses, und er zerschlug alle goldenen Geräte, die Salomo, der König von Israel, im Tempel Jehovas gemacht hatte: so wie Jehova geredet hatte. (2. Könige 20.17) 14 Und er führte ganz Jerusalem hinweg, und alle Obersten und alle streitbaren Männer, zehntausend Gefangene, und alle Werkleute und Schlosser; nichts blieb übrig als nur das geringe Volk des Landes. 15 Und er führte Jojakin hinweg nach Babel; und die Mutter des Königs und die Weiber des Königs und seine Kämmerer und die Mächtigen des Landes führte er als Gefangene von Jerusalem hinweg nach Babel; (2. Könige 25.27) (Jeremia 22.26) (Jeremia 24.1) 16 und alle Kriegsmänner, 7000, und die Werkleute und die Schlosser, 1000, alles streitbare Männer, Kriegsleute, die brachte der König von Babel als Gefangene nach Babel. 17 Und der König von Babel machte Mattanja, Jojakins Oheim, zum König an seiner Statt und verwandelte seinen Namen in Zedekia.

Zedekia, letzter König von Juda - Belagerung Jerusalems - Flucht und Gefangennahme des Königs

18 Einundzwanzig Jahre war Zedekia alt, als er König wurde, und er regierte elf Jahre zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Hamutal, die Tochter Jeremias, von Libna. (Jeremia 52.1-3) 19 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas, nach allem was Jojakim getan hatte. 20 Denn wegen des Zornes Jehovas geschah dieses wider Jerusalem und wider Juda, bis er sie von seinem Angesicht weggeworfen hatte. Und Zedekia empörte sich gegen den König von Babel. (2. Könige 23.27)