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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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2. Könige - Kapitel 22

Josia von Juda: Fund des Gesetzbuches

1 Acht Jahre war Josia alt, als er König wurde, und er regierte 31 Jahre zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Jedida, die Tochter Adajas, von Bozkath. (2. Chronik 34.1-2) (2. Chronik 34.8-11) 2 Und er tat, was recht war in den Augen Jehovas; und er wandelte auf allen Wegen seines Vaters David und wich nicht zur Rechten noch zur Linken. (5. Mose 5.29) (2. Könige 18.3) 3 Und es geschah im 18. Jahre des Königs Josia, da sandte der König Schaphan, den Sohn Azaljas, des Sohnes Meschullams, den Schreiber, in das Haus Jehovas und sprach: 4 Gehe hinauf zu Hilkija, dem Hohenpriester, daß er das Geld zusammennehme, welches in das Haus Jehovas gebracht worden ist, welches die Hüter der Schwelle von dem Volke eingesammelt haben, 5 damit man es in die Hand derer gebe, welche das Werk betreiben, die am Hause Jehovas bestellt sind; und sie sollen es denen geben, die das Werk tun im Hause Jehovas, um das Baufällige des Hauses auszubessern: 6 den Zimmerleuten und den Bauleuten und den Maurern, und um Holz zu kaufen und behauene Steine, um das Haus auszubessern. 7 Doch soll das Geld, das in ihre Hand gegeben wird, nicht mit ihnen verrechnet werden; denn sie handeln getreulich. (2. Könige 12.16) 8 Und der Hohepriester Hilkija sprach zu Schaphan, dem Schreiber: Ich habe das Buch des Gesetzes im Hause Jehovas gefunden. Und Hilkia gab das Buch dem Schaphan, und er laß es. 9 Und Schaphan, der Schreiber, kam zum König und brachte dem König Nachricht und sprach: Deine Knechte haben das Geld, das sich im Hause vorfand, ausgeschüttet und es in die Hand derer gegeben, welche das Werk betreiben, die am Hause Jehovas bestellt sind. 10 Und Schaphan, der Schreiber, berichtete dem König und sprach: Der Priester Hilkia hat mir ein Buch gegeben. Und Schaphan las es vor dem König. 11 Und es geschah, als der König die Worte des Buches des Gesetzes hörte, da zerriß er seine Kleider. 12 Und der König gebot Hilkija, dem Priester, und Achikam, dem Sohne Schaphans, und Akbor, dem Sohne Michajas, und Schaphan, dem Schreiber, und Asaja, dem Knechte des Königs, und sprach: 13 Gehet hin, befraget Jehova für mich und für das Volk und für ganz Juda wegen der Worte dieses gefundenen Buches. Denn groß ist der Grimm Jehovas, der wider uns entzündet ist, darum daß unsere Väter auf die Worte dieses Buches nicht gehört haben, um nach allem zu tun, was unsertwegen geschrieben ist. 14 Da gingen der Priester Hilkija und Achikam und Akbor und Schaphan und Asaja zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Schallums, des Sohnes Tikwas, des Sohnes Harchas', des Hüters der Kleider; sie wohnte aber zu Jerusalem im zweiten Stadtteile; und sie redeten zu ihr. 15 Und sie sprach zu ihnen: So spricht Jehova, der Gott Israels: Saget dem Manne, der euch zu mir gesandt hat: 16 So spricht Jehova: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und über seine Bewohner: alle Worte des Buches, welches der König von Juda gelesen hat. 17 Darum daß sie mich verlassen und anderen Göttern geräuchert haben, um mich zu reizen mit all dem Machwerk ihrer Hände, so wird mein Grimm sich entzünden wider diesen Ort und wird nicht erlöschen. (5. Mose 31.29) (5. Mose 32.21-23) 18 Zu dem König von Juda aber, der euch gesandt hat, um Jehova zu befragen, zu ihm sollt ihr also sprechen: So spricht Jehova, der Gott Israels: Die Worte anlangend, die du gehört hast - 19 weil dein Herz weich geworden ist, und du dich vor Jehova gedemütigt hast, als du hörtest, was ich über diesen Ort und über seine Bewohner geredet habe, daß sie zur Verwüstung und zum Fluche werden sollen, und du deine Kleider zerrissen und vor mir geweint hast, so habe ich es auch gehört, spricht Jehova. 20 Darum, siehe, werde ich dich zu deinen Vätern versammeln; und du wirst zu deinen Gräbern versammelt werden in Frieden, und deine Augen sollen all das Unglück nicht ansehen, das ich über diesen Ort bringen werde. Und sie brachten dem König Antwort. (Jesaja 57.1-2)