1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)
Salomos Städtebauten, Zwangsarbeiter, Tempeldienst und Schiffahrt
1Und es geschah am Ende von zwanzig Jahren, während welcher Salomo das Haus Jehovas und sein Haus gebaut hatte,2da baute Salomo die Städte aus, welche Huram dem Salomo gegeben hatte; und er ließ die Kinder Israel daselbst wohnen.3Und Salomo zog nach Hamath-Zoba und überwältigte es.4Und er baute Tadmor in der Wüste und alle Vorratsstädte, die er in Hamath baute.5Und er baute Ober-Beth-Horon und Unter-Beth-Horon, feste Städte mit Mauern, Toren und Riegeln;6und Baalath und alle Vorratsstädte, die Salomo hatte; und alle Wagenstädte und die Reiterstädte; und alles, was Salomo Lust hatte zu bauen in Jerusalem und auf dem Libanon und im ganzen Lande seiner Herrschaft.7Alles Volk, das übriggeblieben war von den Hethitern und den Amoritern und den Perisitern und den Hewitern und den Jebusitern, die nicht von Israel waren:8ihre Söhne, die nach ihnen im Lande übriggeblieben waren, welche die Kinder Israel nicht vertilgt hatten, die hob Salomo zu Fronarbeitern aus bis auf diesen Tag.(Josua 16.10)9Aber aus den Kindern Israel machte Salomo keine Sklaven für seine Arbeit; sondern sie waren Kriegsleute und Oberste seiner Anführer und Oberste seiner Wagen und seiner Reiter.10Und dies sind die Oberaufseher, welche der König Salomo hatte: 250, die über das Volk walteten.11Und Salomo führte die Tochter des Pharao aus der Stadt Davids herauf in das Haus, das er ihr gebaut hatte; denn er sprach: Mein Weib soll nicht in dem Hause Davids, des Königs von Israel, wohnen; denn die Orte sind heilig, in welche die Lade Jehovas gekommen ist.12Damals opferte Salomo dem Jehova Brandopfer auf dem Altar Jehovas, den er vor der Halle gebaut hatte,(2. Chronik 1.3-6)13und zwar nach der täglichen Gebühr, indem er nach dem Gebot Moses opferte an den Sabbathen und an den Neumonden, und an den Festen dreimal im Jahre: am Feste der ungesäuerten Brote und am Feste der Wochen und am Feste der Laubhütten.(4. Mose 28.2)(4. Mose 28.9)(4. Mose 28.11)(4. Mose 28.17)(4. Mose 28.26)(4. Mose 29.12)14Und er bestellte nach der Vorschrift seines Vaters David die Abteilungen der Priester zu ihrem Dienste; und die Leviten zu ihren Ämtern, um zu loben und zu dienen vor den Priestern, nach der täglichen Gebühr; und die Torhüter in ihren Abteilungen für jedes Tor; denn also war das Gebot Davids, des Mannes Gottes.(1. Chronik 23.1)15Und man wich nicht von dem Gebot des Königs an die Priester und die Leviten ab betreffs jeder Sache und betreffs der Schätze. -16Und so wurde das ganze Werk Salomos zustande gebracht, bis zum Tage der Gründung des Hauses Jehovas und bis zur Vollendung desselben. Das Haus Jehovas war fertig.17Damals ging Salomo nach Ezjon-Geber und nach Eloth, am Ufer des Meeres im Lande Edom.18Und Huram sandte ihm durch seine Knechte Schiffe und Knechte, die des Meeres kundig waren. Und sie kamen mit den Knechten Salomos nach Ophir und holten von dort 450 Talente Gold und brachten es zu dem König Salomo.