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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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2. Chronik - Kapitel 4

Tempelausstattung

1 Und er machte einen ehernen Altar: zwanzig Ellen seine Länge, und zwanzig Ellen seine Breite, und zehn Ellen seine Höhe. (2. Chronik 7.7) 2 Und er machte das Meer, gegossen, zehn Ellen von seinem einen Rande bis zu seinem anderen Rande, gerundet ringsum, und fünf Ellen seine Höhe; und eine Schnur von dreißig Ellen umfaßte es ringsum. 3 Und unter demselben waren Gleichnisse von Rindern, die es ringsherum umgaben, zehn auf die Elle, das Meer ringsum einschließend; der Rinder waren zwei Reihen, gegossen aus einem Gusse mit demselben. 4 Es stand auf zwölf Rindern; drei wandten sich gegen Norden, und drei wandten sich gegen Westen, und drei wandten sich gegen Süden, und drei wandten sich gegen Osten; und das Meer war auf denselben, oben darüber, und alle ihre Hinterteile waren nach innen gekehrt. 5 Und seine Dicke war eine Handbreit, und sein Rand wie die Arbeit eines Becherrandes, wie eine Lilienblüte; an Inhalt faßte es dreitausend Bath. 6 Und er machte zehn Becken, und er setzte fünf zur Rechten und fünf zur Linken, um darin zu waschen; was zum Brandopfer gehört, spülte man darin ab. Und das Meer war für die Priester, um sich darin zu waschen. 7 Und er machte die zehn goldenen Leuchter, nach ihrer Vorschrift, und er setzte sie in den Tempel, fünf zur Rechten und fünf zur Linken. 8 Und er machte zehn Tische und stellte sie in den Tempel, fünf zur Rechten und fünf zur Linken; und er machte hundert goldene Sprengschalen. 9 Und er machte den Hof der Priester und den großen Vorhof, und die Türen zu dem Vorhof; und ihre Flügel überzog er mit Erz. 10 Und das Meer setzte er auf die rechte Seite ostwärts gegen Süden. 11 Und Huram machte die Töpfe und die Schaufeln und die Sprengschalen. - Und so vollendete Huram das Werk, welches er für den König Salomo im Hause Gottes machte: 12 zwei Säulen und die krugförmigen Kapitäle auf der Spitze der beiden Säulen; und die zwei Netzwerke zur Bedeckung der beiden krugförmigen Kapitäle, die auf der Spitze der Säulen waren; 13 und die vierhundert Granatäpfel zu den beiden Netzwerken; zwei Reihen Granatäpfel zu jedem Netzwerk, zur Bedeckung der beiden krugförmigen Kapitäle, die oben auf den Säulen waren; 14 und er machte die Gestelle, und machte die Becken auf den Gestellen; 15 das eine Meer, und die zwölf Rinder unter demselben; 16 und die Töpfe und die Schaufeln und die Gabeln. Und alle ihre Geräte machte Huram-Abiw dem König Salomo für das Haus Jehovas von geglättetem Erz. 17 Im Jordankreise ließ der König sie gießen in dichter Erde, zwischen Sukkoth und Zeredatha. 18 Und Salomo machte alle diese Geräte in sehr großer Menge; denn das Gewicht des Erzes wurde nicht untersucht. 19 Und Salomo machte alle die Geräte, welche im Hause Gottes waren: und zwar den goldenen Altar; und die Tische, auf welchen die Schaubrote waren; 20 und die Leuchter und ihre Lampen, um sie nach der Vorschrift vor dem Sprachorte anzuzünden, von geläutertem Golde; 21 und die Blumen und die Lampen und die Lichtschneuzen von Gold (es war lauter Gold); 22 und die Lichtmesser und die Sprengschalen und die Schalen und die Räucherpfannen von geläutertem Golde; und den Eingang des Hauses: seine inneren Türflügel, die des Allerheiligsten, und die Flügeltüren des Hauses, des Tempels, von Gold.