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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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2. Chronik - Kapitel 21

Joram von Juda - Sein Götzendienst und seine Bestrafung

1 Und Josaphat legte sich zu seinen Vätern, und er wurde bei seinen Vätern begraben in der Stadt Davids. Und Joram, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 2 Und er hatte Brüder, Söhne Josaphats: Asarja und Jechiel und Sekarja und Asarja und Michael und Schephatja; alle diese waren Söhne Josaphats, des Königs von Israel. 3 Und ihr Vater gab ihnen viele Geschenke an Silber und an Gold und an Kostbarkeiten, nebst festen Städten in Juda; aber das Königreich gab er Joram, denn er war der Erstgeborene. 4 Und als Joram über das Königreich seines Vaters aufgestanden und erstarkt war, da tötete er alle seine Brüder und auch einige Oberste von Israel mit dem Schwerte. 5 Zweiunddreißig Jahre war Joram alt, als er König wurde, und er regierte acht Jahre zu Jerusalem. 6 Und er wandelte auf dem Wege der Könige von Israel, wie das Haus Ahabs getan hatte, denn er hatte eine Tochter Ahabs zum Weibe; und er tat, was böse war in den Augen Jehovas. 7 Aber Jehova wollte das Haus Davids nicht verderben, um des Bundes willen, den er mit David gemacht, und so wie er gesagt hatte, daß er ihm und seinen Söhnen eine Leuchte geben wolle alle Tage. (2. Samuel 7.12) (1. Könige 11.36) (Psalm 132.17) 8 In seinen Tagen fielen die Edomiter von der Botmäßigkeit Judas ab und setzten einen König über sich. 9 Da zog Joram hinüber mit seinen Obersten, und alle Wagen mit ihm. Und es geschah, als er sich des Nachts aufmachte, da schlug er die Edomiter, welche ihn und die Obersten der Wagen umringt hatten. 10 So fielen die Edomiter von der Botmäßigkeit Judas ab bis auf diesen Tag. Damals, zu derselben Zeit, fiel auch Libna von seiner Botmäßigkeit ab; denn er hatte Jehova, den Gott seiner Väter, verlassen. 11 Auch er machte Höhen auf den Bergen Judas, und er verleitete die Bewohner von Jerusalem, Hurerei zu treiben, und verführte Juda dazu. 12 Da gelangte eine Schrift von Elia, dem Propheten, an ihn, welche lautete: So spricht Jehova, der Gott deines Vaters David: Darum, daß du nicht auf den Wegen deines Vaters Josaphat und auf den Wegen Asas, des Königs von Juda, gewandelt hast, 13 sondern auf dem Wege der Könige von Israel gewandelt und Juda und die Bewohner von Jerusalem verleitet hast, Hurerei zu treiben, nach den Hurereien des Hauses Ahabs, und auch deine Brüder, das Haus deines Vaters, ermordet hast, die besser waren als du: 14 siehe, so wird Jehova dein Volk und deine Söhne und deine Weiber und alle deine Habe plagen mit einer großen Plage; 15 du aber wirst schwer erkranken an einer Krankheit deiner Eingeweide, bis deine Eingeweide infolge der Krankheit heraustreten werden Tag für Tag. 16 Und Jehova erweckte wider Joram den Geist der Philister und der Araber, die zur Seite der Kuschiter wohnen. 17 Und sie zogen wider Juda herauf und brachen ein und führten alle Habe weg, die sich im Hause des Königs vorfand, und auch seine Söhne und seine Weiber; und es blieb ihm kein Sohn übrig als nur Joahas, der jüngste seiner Söhne. 18 Und nach allem diesem plagte ihn Jehova mit einer unheilbaren Krankheit in seinen Eingeweiden. 19 Und es geschah von Tag zu Tag, und zur Zeit, als das Ende von zwei Jahren eintrat, daß seine Eingeweide bei seiner Krankheit heraustraten; und er starb unter heftigen Schmerzen. Und sein Volk machte ihm keinen Brand gleich dem Brande seiner Väter. (2. Chronik 16.14) 20 32 Jahre war er alt, als er König wurde, und er regierte acht Jahre zu Jerusalem. Und er ging hin, ohne vermißt zu werden; und man begrub ihn in der Stadt Davids, aber nicht in den Gräbern der Könige. (2. Chronik 21.5) (2. Chronik 24.25)