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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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2. Chronik - Kapitel 2

Salomos Vertrag mit Hiram - Vorbereitungen zum Tempelbau

1 Und Salomo gedachte, dem Namen Jehovas ein Haus zu bauen und ein Haus für sein Königtum. (1. Chronik 14.1) 2 Und Salomo zählte 70000 Lastträger ab, und 80000 Steinhauer im Gebirge, und 3600 Aufseher über dieselben. 3 Und Salomo sandte zu Huram, dem König von Tyrus, und ließ ihm sagen: So wie du meinem Vater David getan und ihm Zedern gesandt hast, daß er sich ein Haus baue, um darin zu wohnen, so tue auch mir. 4 Siehe, ich will dem Namen Jehovas, meines Gottes, ein Haus bauen, um es ihm zu heiligen, wohlriechendes Räucherwerk vor ihm zu räuchern, und um das beständige Schichtbrot zuzurichten und Brandopfer morgens und abends zu opfern, an den Sabbathen und an den Neumonden und an den Festen Jehovas, unseres Gottes; ewiglich liegt dies Israel ob. (Psalm 86.8) 5 Und das Haus, das ich bauen will, soll groß sein; denn unser Gott ist größer als alle Götter. (1. Könige 8.27) (2. Chronik 6.18) 6 Aber wer vermöchte ihm ein Haus zu bauen? denn die Himmel und der Himmel Himmel können ihn nicht fassen. Und wer bin ich, daß ich ihm ein Haus bauen sollte, es sei denn, um vor ihm zu räuchern? 7 Und nun sende mir einen Mann, der zu arbeiten versteht in Gold und in Silber, und in Erz und in Eisen, und in rotem Purpur und Karmesin und blauem Purpur, und kundig ist, Schnitzarbeit zu machen, nebst den Kunstverständigen, die bei mir in Juda und in Jerusalem sind, die mein Vater David bestellt hat. 8 Und sende mir Zedern-, Zypressen- und Sandelholz vom Libanon; denn ich weiß, daß deine Knechte das Holz des Libanon zu hauen verstehen; und siehe, meine Knechte sollen mit deinen Knechten sein. 9 Und man möge mir Holz bereiten in Menge; denn das Haus, das ich bauen will, soll groß und außerordentlich sein. 10 Und siehe, ich werde deinen Knechten, den Holzhauern, die das Holz fällen, ausgeschlagenen Weizen geben, 20000 Kor, und 20000 Kor Gerste, und 20000 Bath Wein, und 20000 Bath Öl. 11 Und Huram, der König von Tyrus, antwortete schriftlich und sandte an Salomo folgende Botschaft: Weil Jehova sein Volk liebt, hat er dich zum König über sie gesetzt. 12 Und Huram sprach: Gepriesen sei Jehova, der Gott Israels, der Himmel und Erde gemacht hat, daß er dem König David einen weisen Sohn gegeben, voll Einsicht und Verstand, der Jehova ein Haus bauen will und ein Haus für sein Königtum! 13 Und nun sende ich einen kunstverständigen, einsichtsvollen Mann, Huram-Abi, (2. Mose 31.2-6) 14 den Sohn eines Weibes von den Töchtern Dans, und dessen Vater ein Tyrer war, der zu arbeiten weiß in Gold und Silber, in Erz, in Eisen, in Steinen und in Holz, in rotem Purpur, in blauem Purpur und in Byssus und in Karmesin, und allerlei Schnitzarbeit zu machen, und allerlei Kunstwerk zu ersinnen, das ihm aufgegeben wird, nebst deinen Kunstverständigen und den Kunstverständigen meines Herrn David, deines Vaters. 15 Und nun, den Weizen und die Gerste, das Öl und den Wein, wovon mein Herr gesprochen hat, möge er seinen Knechten senden. 16 Wir aber werden Holz hauen vom Libanon nach all deinem Bedarf, und werden es dir als Flöße auf dem Meere nach Japho bringen; und du magst es nach Jerusalem hinaufschaffen. 17 Und Salomo zählte alle Fremdlinge, die im Lande Israel waren, nach der Zählung, welche sein Vater David von ihnen gemacht hatte; und es fanden sich 153600. (Josua 9.27) 18 Und er machte aus ihnen 70000 zu Lastträgern, und 80000 zu Steinhauern im Gebirge, und 3600 zu Aufsehern, um das Volk zur Arbeit anzuhalten.