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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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2. Chronik - Kapitel 12

Einfall der Ägypter - Rehabeams Tod

1 Und es geschah, als das Königtum Rehabeams befestigt, und er stark geworden war, verließ er das Gesetz Jehovas, und ganz Israel mit ihm. 2 Und es geschah im fünften Jahre des Königs Rehabeam, da zog Sisak, der König von Ägypten, mit 1200 Wagen und mit 6000 Reitern wider Jerusalem herauf, weil sie treulos gegen Jehova gehandelt hatten; 3 und ohne Zahl war das Volk, welches mit ihm aus Ägypten kam: Libyer, Sukkiter und Äthiopier. 4 Und er nahm die festen Städte ein, die Juda gehörten, und kam bis nach Jerusalem. (2. Chronik 11.4) 5 Da kam Schemaja, der Prophet, zu Rehabeam und zu den Obersten von Juda, die sich vor Sisak nach Jerusalem zurückgezogen hatten, und sprach zu ihnen: So spricht Jehova: Ihr habt mich verlassen, so habe auch ich euch der Hand Sisaks überlassen. 6 Und die Obersten von Israel und der König demütigten sich und sprachen: Jehova ist gerecht! 7 Und als Jehova sah, daß sie sich gedemütigt hatten, geschah das Wort Jehovas zu Schemaja also: Sie haben sich gedemütigt: ich will sie nicht verderben, und will ihnen ein wenig Errettung geben, und mein Grimm soll sich nicht durch Sisak über Jerusalem ergießen. 8 Doch sollen sie ihm zu Knechten sein, damit sie meinen Dienst kennen lernen und den Dienst der Königreiche der Länder. 9 Und Sisak, der König von Ägypten, zog wider Jerusalem herauf. Und er nahm die Schätze des Hauses Jehovas weg und die Schätze des Hauses des Königs: alles nahm er weg; und er nahm die goldenen Schilde weg, die Salomo gemacht hatte. 10 Und der König Rehabeam machte an ihrer Statt eherne Schilde, und er befahl sie unter die Hand der Obersten der Läufer, die den Eingang des Hauses des Königs bewachten. 11 Und es geschah: so oft der König in das Haus Jehovas ging, kamen die Läufer und trugen dieselben und brachten sie dann wieder in das Gemach der Läufer zurück. 12 Und als er sich demütigte, wandte sich der Zorn Jehovas von ihm ab, so daß er ihn nicht völlig verderbte; und auch war in Juda noch etwas Gutes. 13 Und der König Rehabeam erstarkte zu Jerusalem und regierte; denn Rehabeam war 41 Jahre alt, als er König wurde, und er regierte siebzehn Jahre zu Jerusalem, der Stadt, die Jehova aus allen Stämmen Israels erwählt hatte, um seinen Namen dahin zu setzen. Und der Name seiner Mutter war Naama, die Ammonitin. (2. Chronik 6.20) 14 Und er tat, was böse war; denn er richtete sein Herz nicht darauf, Jehova zu suchen. 15 Und die Geschichte Rehabeams, die erste und die letzte, ist sie nicht geschrieben in der Geschichte Schemajas, des Propheten, und Iddos, des Sehers, in den Geschlechtsverzeichnissen? Und die Kriege Rehabeams und Jerobeams währten immerfort. (2. Chronik 13.22) 16 Und Rehabeam legte sich zu seinen Vätern, und er wurde begraben in der Stadt Davids. Und Abija, sein Sohn, ward König an seiner Statt.