zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 10

Die Teilung des Reiches - Rehabeam und Jerobeam

1 Und Rehabeam ging nach Sichem; denn ganz Israel war nach Sichem gekommen, um ihn zum König zu machen. 2 Und es geschah, als Jerobeam, der Sohn Nebats, es hörte (er war aber in Ägypten, wohin er vor dem König Salomo geflohen war), da kehrte Jerobeam aus Ägypten zurück. (1. Könige 11.40) 3 Und sie sandten hin und riefen ihn. Und Jerobeam und ganz Israel kamen und redeten zu Rehabeam und sprachen: 4 Dein Vater hat unser Joch hart gemacht; und nun erleichtere den harten Dienst deines Vaters und sein schweres Joch, das er auf uns gelegt hat, so wollen wir dir dienen. 5 Und er sprach zu ihnen: Noch drei Tage, dann kommet wieder zu mir. Und das Volk ging hin. 6 Und der König Rehabeam beriet sich mit den Alten, die vor seinem Vater Salomo gestanden hatten, als er noch am Leben war, und sprach: Wie ratet ihr, diesem Volke Antwort zu geben? 7 Und sie redeten zu ihm und sprachen: Wenn du gegen dieses Volk gütig und ihnen gefällig bist und gütige Worte zu ihnen redest, so werden sie deine Knechte sein alle Tage. 8 Aber er verließ den Rat der Alten, den sie ihm gegeben hatten; und er beriet sich mit den Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren, die vor ihm standen. 9 Und er sprach zu ihnen: Was ratet ihr, daß wir diesem Volke zur Antwort geben, welches zu mir geredet und gesagt hat: Erleichtere das Joch, das dein Vater auf uns gelegt hat? 10 Und die Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren, redeten zu ihm und sprachen: So sollst du zu dem Volke sprechen, das zu dir geredet und gesagt hat: Dein Vater hat unser Joch schwer gemacht, du aber erleichtere es uns; so sollst du zu ihnen reden: Mein kleiner Finger ist dicker als die Lenden meines Vaters! 11 Nun denn, mein Vater hat euch ein schweres Joch aufgeladen, ich aber will zu eurem Joche hinzutun; mein Vater hat euch mit Geißeln gezüchtigt, ich aber will euch mit Skorpionen züchtigen. 12 Und Jerobeam und alles Volk kamen zu Rehabeam am dritten Tage, so wie der König geredet und gesagt hatte: Kommet am dritten Tage wieder zu mir. 13 Und der König antwortete ihnen hart; und der König Rehabeam verließ den Rat der Alten, 14 und redete zu ihnen nach dem Rate der Jungen und sprach: Mein Vater hat euer Joch schwer gemacht, ich aber will zu demselben hinzutun; mein Vater hat euch mit Geißeln gezüchtigt, ich aber will euch mit Skorpionen züchtigen. 15 So hörte der König nicht auf das Volk; denn es war eine Wendung von seiten Gottes, auf daß Jehova sein Wort aufrecht hielte, welches er durch Achija, den Siloniter, zu Jerobeam, dem Sohne Nebats, geredet hatte. (1. Könige 11.29) (1. Könige 11.31) 16 Und als ganz Israel sah, daß der König nicht auf sie hörte, da antwortete das Volk dem König und sprach: Was haben wir für Teil an David? und wir haben kein Erbteil am Sohne Isais! Ein jeder zu seinen Zelten, Israel! Nun sieh nach deinem Hause, David! Und ganz Israel ging nach seinen Zelten. 17 Die Kinder Israel aber, die in den Städten Judas wohnten, über sie wurde Rehabeam König. 18 Und der König Rehabeam sandte Hadoram, der über die Fron war; aber die Kinder Israel steinigten ihn, und er starb. Da eilte der König Rehabeam, den Wagen zu besteigen, um nach Jerusalem zu fliehen. 19 So fiel Israel vom Hause Davids ab bis auf diesen Tag.