zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 21

Hilfe für David bei den Priestern von Nob

1 Und David kam nach Nob, zu Ahimelech, dem Priester. Und Ahimelech kam David ängstlich entgegen und sprach zu ihm: Warum bist du allein, und niemand ist bei dir? 2 Und David sprach zu dem Priester Ahimelech: Der König hat mir eine Sache geboten; und er sprach zu mir: Niemand soll irgendwie um die Sache wissen, in der ich dich sende und die ich dir geboten habe! und die Knaben habe ich an den und den Ort beschieden. 3 Und nun, was ist unter deiner Hand? Gib fünf Brote in meine Hand, oder was sich vorfindet. 4 Und der Priester antwortete David und sprach: Es ist kein gemeines Brot unter meiner Hand, sondern nur heiliges Brot ist da; wenn sich nur die Knaben der Weiber enthalten haben! 5 Und David antwortete dem Priester und sprach zu ihm: Ja, denn Weiber sind uns versagt seit gestern und vorgestern, als ich auszog, und die Gefäße der Knaben sind heilig. Und es ist einigermaßen gemeines Brot, und das um so mehr, als heute neues in den Gefäßen geheiligt wird. (2. Mose 19.15) (3. Mose 22.3-7) (3. Mose 24.5-9) 6 Da gab ihm der Priester heiliges Brot; denn es war daselbst kein anderes Brot, als nur das Schaubrot, das vor Jehova weggenommen worden war, um warmes Brot aufzulegen am Tage seiner Wegnahme. 7 (Es war aber daselbst an jenem Tage ein Mann von den Knechten Sauls, der sich zurückgezogen vor Jehova aufhielt, sein Name war Doeg, der Edomiter; er war der Aufseher der Hirten Sauls.) (Matthäus 12.3) 8 Und David sprach zu Ahimelech: Und ist hier nicht unter deiner Hand ein Speer oder ein Schwert? Denn weder mein Schwert noch meine Waffen habe ich zur Hand genommen, weil die Sache des Königs dringend war. (1. Samuel 22.9) (1. Samuel 22.18) 9 Und der Priester sprach: Das Schwert Goliaths, des Philisters, den du im Terebinthental erschlagen hast, siehe, es ist in ein Oberkleid gewickelt hinter dem Ephod; wenn du es dir nehmen willst, so nimm es, denn es ist kein anderes hier außer diesem. Und David sprach: Seinesgleichen gibt es nicht; gib es mir! 10 Und David machte sich auf und floh an selbigem Tage vor Saul, und er kam zu Achis, dem König von Gath. (1. Samuel 17.50-51)

Davids Flucht nach Gat und nach Juda

11 Und die Knechte Achis' sprachen zu ihm: Ist das nicht David, der König des Landes? Haben sie nicht von diesem in den Reigen gesungen und gesprochen: "Saul hat seine Tausende erschlagen, und David seine Zehntausende"? (Psalm 56.1) 12 Und David nahm sich diese Worte zu Herzen und fürchtete sich sehr vor Achis, dem König von Gath. (1. Samuel 18.7) (1. Samuel 29.5) 13 Und er verstellte seinen Verstand vor ihren Augen und tat unsinnig unter ihren Händen, und er kritzelte an die Flügel des Tores und ließ seinen Speichel auf seinen Bart herabfließen. 14 Da kam Achis zu seinen Knechten: Siehe, ihr sehet einen wahnsinnigen Mann; warum bringet ihr ihn zu mir? (Psalm 34.1) 15 Fehlt es mir an Wahnsinnigen, daß ihr diesen hergebracht habt, um sich bei mir wahnsinnig zu gebärden? Sollte der in mein Haus kommen?