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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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1. Könige - Kapitel 5

Salomos Macht und Weisheit

1 Und Hiram, der König von Tyrus, sandte seine Knechte zu Salomo, denn er hatte gehört, daß man ihn zum König gesalbt hatte an seines Vaters Statt; denn Hiram war allezeit ein Freund Davids gewesen. 2 Und Salomo sandte zu Hiram und ließ ihm sagen: 3 Du weißt ja, daß mein Vater David nicht vermochte, dem Namen Jehovas, seines Gottes, ein Haus zu bauen, wegen der Kriege, mit welchen sie ihn umgaben, bis Jehova sie unter seine Fußsohlen legte. 4 Nun aber hat Jehova, mein Gott, mir Ruhe geschafft ringsum; da ist kein Widersacher mehr und kein schlimmes Begegnis. 5 Und siehe, ich gedenke dem Namen Jehovas, meines Gottes, ein Haus zu bauen, so wie Jehova zu meinem Vater David geredet und gesagt hat: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf deinen Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen. (3. Mose 25.18) (2. Könige 18.31) 6 Und nun gebiete, daß man mir Zedern vom Libanon haue; und meine Knechte sollen mit deinen Knechten sein; und den Lohn deiner Knechte will ich dir geben nach allem, was du sagen wirst; denn du weißt ja, daß niemand unter uns ist, der Holz zu hauen versteht wie die Zidonier. 7 Und es geschah, als Hiram die Worte Salomos hörte, da freute er sich sehr; und er sprach: Gepriesen sei heute Jehova, der David einen weisen Sohn gegeben hat über dieses große Volk! 8 Und Hiram sandte zu Salomo und ließ ihm sagen: Ich habe gehört, was du mir entboten hast; ich will all dein Begehr tun betreffs des Zedernholzes und betreffs des Zypressenholzes. 9 Meine Knechte sollen es vom Libanon an das Meer hinabbringen; und ich werde auf dem Meere Flöße daraus machen und sie bis an den Ort bringen lassen, den du mir angeben wirst, und dort will ich sie zerlegen lassen; und du sollst es abholen. Du aber sollst mein Begehr tun, indem du den Speisebedarf meines Hauses gibst. (1. Könige 3.12) 10 Und so gab Hiram dem Salomo Zedernholz und Zypressenholz nach all seinem Begehr. 11 Salomo aber gab Hiram 20000 Kor Weizen zur Nahrung für sein Haus, und zwanzig Kor zerstoßenes Öl: so gab Salomo dem Hiram Jahr für Jahr. 12 Und Jehova gab Salomo Weisheit, so wie er zu ihm geredet hatte; und es war Friede zwischen Hiram und Salomo, und sie machten einen Bund miteinander. (Prediger 12.9) 13 Und der König Salomo hob Fronarbeiter aus ganz Israel aus, und der Fronarbeiter waren 30000 Mann. 14 Und er schickte sie auf den Libanon, 10000 im Monat, wechselweise: einen Monat waren sie auf dem Libanon, zwei Monate in ihrem Hause; und Adoniram war über die Fronarbeiter. (1. Könige 10.1) (1. Könige 10.6)

Salomos Vertrag mit Hiram - Vorbereitungen zum Tempelbau

15 Und Salomo hatte 70000 Lastträger und 80000 Steinhauer im Gebirge, (2. Samuel 5.11) 16 ohne die Oberaufseher Salomos, welche über die Arbeit waren, 3300, die über das Volk walteten, das an der Arbeit beschäftigt war. 17 Und der König gebot, und sie brachen große Steine, wertvolle Steine, um den Grund des Hauses zu legen, behauene Steine. 18 Und die Bauleute Salomos und die Bauleute Hirams und die Gibliter behieben sie, und sie richteten das Holz und die Steine zum Bau des Hauses zu.