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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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1. Könige - Kapitel 21

Ahabs Gewalttat an Nabot - Elias Strafrede und Ahabs Buße

1 Und es geschah nach diesen Dingen: Naboth, der Jisreeliter, hatte einen Weinberg, der zu Jisreel war, neben dem Palaste Ahabs, des Königs von Samaria. 2 Und Ahab redete zu Naboth und sprach: Gib mir deinen Weinberg, daß er mein Krautgarten werde, denn er ist nahe bei meinem Hause; und ich will dir statt seiner einen besseren Weinberg geben; oder wenn es gut ist in deinen Augen, will ich dir Geld geben, im Werte desselben. 3 Aber Naboth sprach zu Ahab: Das lasse Jehova fern von mir sein, daß ich dir das Erbe meiner Väter geben sollte! 4 Und Ahab kam in sein Haus, mißmutig und zornig über das Wort, das Naboth, der Jisreeliter, zu ihm geredet hatte, indem er sprach: Ich will dir das Erbe meiner Väter nicht geben. Und er legte sich auf sein Bett und wandte sein Angesicht ab und aß nichts. 5 Und Isebel, sein Weib, kam zu ihm hinein und sprach zu ihm: Warum ist doch dein Geist mißmutig, und warum issest du nichts? 6 Und er sprach zu ihr: Weil ich zu Naboth, dem Jisreeliter, geredet und ihm gesagt habe: Gib mir deinen Weinberg um Geld, oder wenn du Lust hast, will ich dir statt seiner einen anderen Weinberg geben; aber er sagte: Ich will dir meinen Weinberg nicht geben. 7 Da sprach Isebel, sein Weib, zu ihm: Du, übest du jetzt Königsmacht über Israel aus? Stehe auf, iß, und laß dein Herz fröhlich sein. Ich werde dir den Weinberg Naboths, des Jisreeliters, geben. 8 Und sie schrieb Briefe im Namen Ahabs und siegelte sie mit seinem Siegel, und sandte die Briefe an die Ältesten und an die Edlen, die in seiner Stadt waren, die mit Naboth zusammen wohnten. 9 Und sie schrieb in den Briefen folgendes: Rufet ein Fasten aus, und setzet Naboth obenan unter dem Volke; 10 und setzet zwei Männer, Söhne Belials, ihm gegenüber, daß sie wider ihn zeugen und sprechen: Du hast Gott und den König gelästert! und führet ihn hinaus und steiniget ihn, daß er sterbe. (2. Mose 22.27) (Hiob 1.5) 11 Und die Männer seiner Stadt, die Ältesten und die Edlen, die in seiner Stadt wohnten, taten, wie Isebel ihnen entboten hatte, so wie in den Briefen geschrieben war, die sie an sie gesandt hatte. 12 Sie riefen ein Fasten aus und setzten Naboth obenan unter dem Volke; 13 und die zwei Männer, Söhne Belials, kamen und setzten sich ihm gegenüber; und die Männer Belials zeugten wider ihn, wider Naboth, vor dem Volke und sprachen: Naboth hat Gott und den König gelästert! Und sie führten ihn zur Stadt hinaus und steinigten ihn, und er starb. 14 Und sie sandten zu Isebel und ließen ihr sagen: Naboth ist gesteinigt worden und ist gestorben. 15 Und es geschah, als Isebel hörte, daß Naboth gesteinigt worden und gestorben war, da sprach Isebel zu Ahab: Mache dich auf, nimm den Weinberg Naboths, des Jisreeliters, in Besitz, den er sich geweigert hat, dir um Geld zu geben; denn Naboth lebt nicht mehr, sondern ist tot. 16 Und es geschah, als Ahab hörte, daß Naboth tot war, da machte sich Ahab auf, um in den Weinberg Naboths, des Jisreeliters, hinabzugehen, um ihn in Besitz zu nehmen. 17 Da geschah das Wort Jehovas zu Elia, dem Tisbiter, also: 18 Mache dich auf, gehe hinab, Ahab, dem König von Israel, entgegen, der zu Samaria ist; siehe, er ist im Weinberge Naboths, wohin er hinabgegangen ist, um ihn in Besitz zu nehmen. 19 Und rede zu ihm und sprich: So spricht Jehova: Hast du gemordet und auch in Besitz genommen? Und rede zu ihm und sprich: So spricht Jehova: An der Stelle, wo die Hunde das Blut Naboths geleckt haben, sollen die Hunde dein, auch dein Blut lecken. (1. Könige 22.38) 20 Und Ahab sprach zu Elia: Hast du mich gefunden, mein Feind? Und er sprach: Ich habe dich gefunden, weil du dich verkauft hast, um zu tun, was böse ist in den Augen Jehovas. 21 Siehe, ich will Unglück über dich bringen und hinter dir her ausfegen; und ich werde von Ahab ausrotten, was männlich ist, sowohl den Gebundenen als auch den Freien in Israel; (2. Könige 9.7-8) 22 und ich werde dein Haus machen wie das Haus Jerobeams, des Sohnes Nebats, und wie das Haus Baesas, des Sohnes Achijas, wegen der Reizung, womit du mich gereizt und Israel sündigen gemacht hast. (1. Könige 15.29) (1. Könige 16.11-12) 23 Und auch von Isebel hat Jehova geredet und gesprochen: Die Hunde sollen Isebel fressen an der Vormauer von Jisreel. (2. Könige 9.33-36) 24 Wer von Ahab in der Stadt stirbt, den sollen die Hunde fressen, und wer auf dem Felde stirbt, den sollen die Vögel des Himmels fressen. (1. Könige 14.11) 25 (Es ist gar keiner gewesen wie Ahab, der sich verkauft hätte, um zu tun, was böse ist in den Augen Jehovas, welchen Isebel, sein Weib, anreizte. 26 Und er tat sehr viele Greuel, indem er den Götzen nachwandelte, nach allem, was die Amoriter getan, welche Jehova vor den Kindern Israel ausgetrieben hatte.) 27 Und es geschah, als Ahab diese Worte hörte, da zerriß er seine Kleider und legte Sacktuch um seinen Leib und fastete; und er lag im Sacktuch, und er ging still einher. 28 Da geschah das Wort Jehovas zu Elia, dem Tisbiter, also: 29 Hast du gesehen, daß Ahab sich vor mir gedemütigt hat? Weil er sich vor mir gedemütigt hat, will ich das Unglück in seinen Tagen nicht bringen; in den Tagen seines Sohnes will ich das Unglück über sein Haus bringen. (2. Könige 9.22) (2. Könige 9.26)