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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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1. Könige - Kapitel 17

Elia am Bach Krit und in Zarpat

1 Und Elia, der Tisbiter, von den Beisassen Gileads, sprach zu Ahab: So wahr Jehova lebt, der Gott Israels, vor dessen Angesicht ich stehe, wenn es in diesen Jahren Tau und Regen geben wird, es sei denn auf mein Wort! (Jakobus 5.17) (Offenbarung 11.6) 2 Und es geschah das Wort Jehovas zu ihm also: 3 Gehe von hinnen und wende dich nach Osten, und verbirg dich am Bache Krith, der vor dem Jordan ist. 4 Und es soll geschehen, aus dem Bache wirst du trinken, und ich habe den Raben geboten, dich daselbst zu versorgen. 5 Und er ging hin und tat nach dem Worte Jehovas: er ging hin und blieb am Bache Krith, der vor dem Jordan ist. 6 Und die Raben brachten ihm Brot und Fleisch am Morgen, und Brot und Fleisch am Abend, und er trank aus dem Bache. 7 Und es geschah nach Verlauf einer Zeit, da vertrocknete der Bach, denn es war kein Regen im Lande. 8 Da geschah das Wort Jehovas zu ihm also: 9 Mache dich auf, gehe nach Zarpath, das zu Zidon gehört, und bleibe daselbst; siehe ich habe daselbst einer Witwe geboten, dich zu versorgen. (Lukas 4.25-26) 10 Und er machte sich auf und ging nach Zarpath; und als er an den Eingang der Stadt kam, siehe, da war eine Witwe daselbst, die Holz auflas. Und er rief ihr zu und sprach: Hole mir doch ein wenig Wasser im Gefäß, daß ich trinke! 11 Und als sie hinging, um es zu holen, rief er ihr zu und sprach: Hole mir doch einen Bissen Brot in deiner Hand! 12 Und sie sprach: So wahr Jehova, dein Gott lebt, wenn ich einen Kuchen habe außer einer Handvoll Mehl im Topfe und ein wenig Öl im Kruge! und siehe, ich lese ein paar Holzstücke auf und will hineingehen und es mir und meinem Sohne bereiten, daß wir es essen und dann sterben. (1. Könige 18.10) 13 Und Elia sprach zu ihr: Fürchte dich nicht! gehe hinein, tue nach deinem Worte; doch bereite mir zuerst einen kleinen Kuchen davon und bringe ihn mir heraus; und dir und deinem Sohne bereite danach. 14 Denn so spricht Jehova, der Gott Israels: Das Mehl im Topfe soll nicht ausgehen, und das Öl im Kruge nicht abnehmen bis auf den Tag, da Jehova Regen geben wird auf den Erdboden. (2. Könige 4.2-4) 15 Und sie ging hin und tat nach dem Worte Elias; und sie aß, er und sie, und ihr Haus, viele Tage. 16 Das Mehl im Topfe ging nicht aus, und das Öl im Kruge nahm nicht ab, nach dem Worte Jehovas, das er durch Elia geredet hatte. 17 Und es geschah nach diesen Dingen, da wurde der Sohn des Weibes, der Hauswirtin, krank; und seine Krankheit wurde sehr schwer, so daß kein Odem mehr in ihm blieb. 18 Da sprach sie zu Elia: Was haben wir miteinander zu schaffen, Mann Gottes? Du bist zu mir gekommen, um meine Ungerechtigkeit ins Gedächtnis zu bringen und meinen Sohn zu töten! (Lukas 5.8) 19 Und er sprach zu ihr: Gib mir deinen Sohn her. Und er nahm ihn von ihrem Schoße und brachte ihn hinauf in das Obergemach, wo er wohnte, und legte ihn auf sein Bett. 20 Und er rief zu Jehova und sprach: Jehova, mein Gott, hast du gar an der Witwe, bei der ich mich aufhalte, übel getan, ihren Sohn zu töten? 21 Und er streckte sich dreimal über das Kind, und rief zu Jehova und sprach: Jehova, mein Gott, laß doch die Seele dieses Kindes wieder in dasselbe zurückkehren! (2. Könige 4.34) (Apostelgeschichte 20.10) 22 Und Jehova hörte auf die Stimme Elias, und die Seele des Kindes kehrte wieder in dasselbe zurück, und es wurde lebendig. 23 Da nahm Elia das Kind und brachte es von dem Obergemach in das Haus hinab und gab es seiner Mutter; und Elia sprach: Siehe, dein Sohn lebt! (Lukas 7.15) (Hebräer 11.35) 24 Und das Weib sprach zu Elia: Nunmehr erkenne ich, daß du ein Mann Gottes bist, und daß das Wort Jehovas in deinem Munde Wahrheit ist.