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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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1. Chronik - Kapitel 9

Bewohner Jerusalems

1 Und ganz Israel wurde im Geschlechtsverzeichnis verzeichnet; und siehe, sie sind aufgeschrieben in dem Buche der Könige von Israel. Und Juda wurde wegen seiner Untreue nach Babel weggeführt. (2. Könige 24.15-16) 2 Und die ersten Bewohner, welche in ihrem Besitztum, in ihren Städten, wohnten, waren: Israel, die Priester, die Leviten und die Nethinim. (Josua 9.23) (Esra 8.20) 3 Und in Jerusalem wohnten von den Söhnen Judas und von den Söhnen Benjamins und von den Söhnen Ephraims und Manasses: (Nehemia 11.3) 4 Uthai, der Sohn Ammihuds, des Sohnes Omris, des Sohnes Imris, des Sohnes Banis, von den Söhnen Perez', des Sohnes Judas; 5 und von den Schilonitern: Asaja, der Erstgeborene, und seine Söhne; 6 und von den Söhnen Serachs: Jeghuel und seine Brüder; 690. 7 Und von den Söhnen Benjamins: Sallu, der Sohn Meschullams, des Sohnes Hodawjas, des Sohnes Hassenuas; 8 und Jibneja, der Sohn Jerochams; und Ela, der Sohn Ussis, des Sohnes Mikris; und Meschullam, der Sohn Schephatjas, des Sohnes Reghuels, des Sohnes Jibnijas; 9 und ihre Brüder nach ihren Geschlechtern: 956. Alle diese Männer waren Häupter der Väter ihrer Vaterhäuser. 10 Und von den Priestern: Jedaja und Jehojarib und Jakin; 11 und Asarja, der Sohn Hilkijas, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajoths, des Sohnes Ahitubs, Oberaufseher des Hauses Gottes; 12 und Adaja, der Sohn Jerochams, des Sohnes Paschchurs, des Sohnes Malkijas; und Masai, der Sohn Adiels, des Sohnes Jachseras, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Meschillemiths, des Sohnes Immers; 13 und ihre Brüder, Häupter ihrer Vaterhäuser: 1760, tüchtige Männer im Werke des Dienstes des Hauses Gottes. 14 Und von den Leviten: Schemaja, der Sohn Haschubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Haschabjas, von den Söhnen Meraris; 15 und Bakbakkar, Heresch und Galal; und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sichris, des Sohnes Asaphs; 16 und Obadja, der Sohn Schemajas, des Sohnes Gallals, des Sohnes Jeduthuns; und Berekja, der Sohn Asas, des Sohnes Elkanas, der in den Dörfern der Netophathiter wohnte. (1. Chronik 2.54) 17 Und die Torhüter: Schallum und Akkub und Talmon und Achiman, und ihre Brüder; Schallum war das Haupt. 18 Und bis jetzt waren sie im Königstor, gegen Sonnenaufgang. Sie waren die Torhüter der Lager der Söhne Levis. 19 Und Schallum, der Sohn Kores, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, und seine Brüder vom Hause seines Vaters, die Korhiter, waren über das Werk des Dienstes, als Hüter der Schwellen des Zeltes. Und ihre Väter waren über das Lager Jehovas als Hüter des Eingangs gewesen; (4. Mose 4.18-20) 20 und Pinehas, der Sohn Eleasars, war vordem Fürst über sie. Jehova war mit ihm. (4. Mose 25.7) 21 Sekarja, der Sohn Meschelemjas, war Torhüter am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 22 Sie alle, auserlesen zu Torhütern an den Schwellen, waren 212. Sie wurden in ihren Dörfern verzeichnet; David und Samuel, der Seher, hatten dieselben in ihr Amt eingesetzt. (1. Samuel 9.9) (1. Samuel 9.11) 23 Und sie und ihre Söhne standen an den Toren des Hauses Jehovas, des Zelthauses, als Wachen. 24 Die Torhüter standen nach den vier Winden: gegen Osten, gegen Westen, gegen Norden und gegen Süden. 25 Und ihre Brüder in ihren Dörfern mußten von sieben zu sieben Tagen, von einer Zeit zur anderen, mit jenen kommen. 26 Denn die vier Vorsteher der Torhüter, sie, die Leviten, waren in Amtspflicht; und sie waren über die Zellen und über die Schätze des Hauses Gottes. 27 Und sie übernachteten rings um das Haus Gottes her; denn ihnen lag die Wache ob, und sie waren über das Öffnen bestellt, und zwar Morgen für Morgen. 28 Und einige von ihnen waren über die Geräte des Dienstes; denn nach der Zahl brachten sie sie hinein, und nach der Zahl brachten sie sie heraus. 29 Und einige von ihnen waren bestellt über die Geräte und über alle Geräte des Heiligtums, und über das Feinmehl und den Wein und das Öl und den Weihrauch und die Gewürze. 30 Und von den Söhnen der Priester mischten einige die Salbenmischung der Gewürze. (2. Mose 30.23-25) 31 Und Mattithja, von den Leviten, - er war der Erstgeborene Schallums, des Korhiters, - war das Pfannenbackwerk anvertraut. 32 Und von den Söhnen der Kehathiter, von ihren Brüdern, waren einige über das Schichtbrot bestellt, um es Sabbath für Sabbath zuzurichten. (3. Mose 24.5) (3. Mose 24.8) 33 Und das waren die Sänger, die Häupter der Väter der Leviten, welche von anderen Diensten befreit in den Zelten wohnten; denn Tag und Nacht waren sie beschäftigt. (1. Chronik 9.14-16) 34 Das waren die Häupter der Väter der Leviten nach ihren Geschlechtern, die Häupter; diese wohnten zu Jerusalem.

Bewohner Gibeons - Familie Sauls

35 Und in Gibeon wohnte der Vater Gibeons, Jeghiel; und der Name seines Weibes war Maaka. (1. Chronik 8.29) 36 Und sein erstgeborener Sohn war Abdon; und Zur und Kis und Baal und Ner und Nadab 37 und Gedor und Achjo und Sekarja und Mikloth; 38 und Mikloth zeugte Schimean. Und auch diese wohnten ihren Brüdern gegenüber zu Jerusalem, bei ihren Brüdern. - 39 Und Ner zeugte Kis, und Kis zeugte Saul; und Saul zeugte Jonathan und Malkischua und Abinadab und Esch-Baal. 40 Und der Sohn Jonathans war Merib-Baal; und Merib-Baal zeugte Micha. 41 Und die Söhne Michas waren Pithon und Melek und Thachrea. 42 Und Achas zeugte Jara, und Jara zeugte Alemeth und Asmaweth und Simri; und Simri zeugte Moza, 43 und Moza zeugte Binea; und dessen Sohn Rephaja, dessen Sohn Elasa, dessen Sohn Azel. 44 Und Azel hatte sechs Söhne; und dies sind ihre Namen: Asrikam, Bokru und Ismael und Schearja und Obadja und Hanan. Das waren die Söhne Azels.