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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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1. Chronik - Kapitel 8

Stamm Benjamin - Familie Sauls

1 Und Benjamin zeugte Bela, seinen Erstgeborenen, Aschbel, den zweiten, und Achrach, den dritten, (1. Mose 46.21) 2 Nocha, den vierten, und Rapha, den fünften. 3 Und Bela hatte Söhne: Addar und Gera und Abihud, 4 und Abischua und Naaman und Achoach, 5 und Gera und Schephuphan und Huram. - 6 Und dies sind die Söhne Echuds: (diese waren die Häupter der Väter der Bewohner von Geba; und man führte sie weg nach Manachath, 7 nämlich Naaman und Achija und Gera; dieser führte sie weg) er zeugte Ussa und Achichud. - 8 Und Schacharaim zeugte Söhne im Gefilde Moab, nachdem er Huschim und Baara, seine Weiber, entlassen hatte; 9 und er zeugte von Hodesch, seinem Weibe: Jobab und Zibja und Mescha und Malkam, 10 und Jeuz und Schobja und Mirma. Das waren seine Söhne, Häupter der Väter. 11 Und von Huschim zeugte er Abitub und Elpaal. 12 Und die Söhne Elpaals: Heber und Mischeam und Schemer; dieser baute Ono, und Lod und seine Tochterstädte. 13 Und Beria und Schema (diese waren die Häupter der Väter der Bewohner von Ajalon; sie verjagten die Bewohner von Gath) 14 und Achjo, Schaschak und Jeremoth, 15 und Sebadja und Arad und Eder, 16 und Michael und Jischpa und Jocha waren die Söhne Berias. 17 Und Sebadja und Meschullam und Hiski und Heber, 18 und Jischmerai und Jislia und Jobab waren die Söhne Elpaals. - 19 Und Jakim und Sichri und Sabdi, 20 und Elienai und Zillethai und Eliel, 21 und Adaja und Beraja und Schimrath waren die Söhne Simeis. - 22 Und Jischpan und Heber und Eliel, 23 und Abdon und Sichri und Hanan, 24 und Hananja und Elam und Anthothija, 25 und Jiphdeja und Pnuel waren die Söhne Schaschaks. - 26 Und Schamscherai und Schecharja und Athalja, 27 und Jaareschja und Elia und Sichri waren die Söhne Jerochams. 28 Diese waren Häupter der Väter nach ihren Geschlechtern, Häupter; diese wohnten zu Jerusalem. 29 Und in Gibeon wohnte der Vater Gibeons, und der Name seines Weibes war Maaka. (1. Chronik 9.35) 30 Und sein erstgeborener Sohn war Abdon, und Zur und Kis und Baal und Nadab, 31 und Gedor und Achjo und Seker; 32 und Mikloth zeugte Schimea. Und auch diese wohnten ihren Brüdern gegenüber in Jerusalem, bei ihren Brüdern. - 33 Und Ner zeugte Kis; und Kis zeugte Saul; und Saul zeugte Jonathan und Malkischua und Abinadab und Esch-Baal. (1. Samuel 14.51) 34 Und der Sohn Jonathans war Merib-Baal; und Merib-Baal zeugte Micha. 35 Und die Söhne Michas waren Pithon und Melek und Tharea und Achas. 36 Und Achas zeugte Jehoadda; und Jehoadda zeugte Alemeth und Asmaweth und Simri; und Simri zeugte Moza, 37 und Moza zeugte Binea: dessen Sohn Rapha, dessen Sohn Elasa, dessen Sohn Azel. 38 Und Azel hatte sechs Söhne; und dies sind ihre Namen: Asrikam, Bokru und Ismael und Schearja und Obadja und Hanan. Alle diese waren Söhne Azels. 39 Und die Söhne Escheks, seines Bruders: Ulam, sein Erstgeborener, Jeghusch, der zweite, und Eliphelet, der dritte. 40 Und die Söhne Ulams waren tapfere Kriegsmänner, die den Bogen spannten; und sie hatten viele Söhne und Enkel, 150. Alle diese sind von den Söhnen Benjamins. (1. Chronik 12.2)