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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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1. Chronik - Kapitel 5

Stamm Ruben

1 Und die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels, - denn er war der Erstgeborene; weil er aber das Lager seines Vaters entweiht hatte, wurde sein Erstgeburtsrecht den Söhnen Josephs, des Sohnes Israels, gegeben; aber er wird nicht nach der Erstgeburt verzeichnet. (1. Mose 35.22) (1. Mose 49.4) 2 Denn Juda hatte die Oberhand unter seinen Brüdern, und der Fürst kommt aus ihm; aber das Erstgeburtsrecht wurde dem Joseph zuteil; - (1. Mose 49.8) (1. Mose 49.10) (1. Mose 49.22) (5. Mose 33.7) (5. Mose 33.13-17) 3 die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels: Hanok und Pallu, Hezron und Karmi. (2. Mose 6.14) 4 Die Söhne Joels: dessen Sohn Schemaja, dessen Sohn Gog, dessen Sohn Simei, 5 dessen Sohn Micha, dessen Sohn Reaja, dessen Sohn Baal, 6 dessen Sohn Beera, welchen Tilgath-Pilneser, der König von Assyrien, wegführte; er war ein Fürst der Rubeniter. (1. Chronik 5.26) 7 Und seine Brüder, nach ihren Familien, nach dem Verzeichnis ihrer Geschlechter, waren: das Haupt, Jehiel; und Sekarja 8 und Bela, der Sohn Asas, des Sohnes Schemas, des Sohnes Joels; dieser wohnte in Aroer und bis Nebo und Baal-Meon; 9 und gegen Osten wohnte er bis zu der Wüste, welche sich von dem Strome Phrat her erstreckt; denn ihre Herden waren zahlreich im Lande Gilead. 10 Und in den Tagen Sauls führten sie Krieg mit den Hageritern; und diese fielen durch ihre Hand, und sie wohnten in ihren Zelten auf der ganzen Ostseite von Gilead.

Stamm Gad - Halbstamm Manasse - Kriege, Treulosigkeit und Bestrafung der Ostjordanstämme

11 Und die Kinder Gad wohnten ihnen gegenüber im Lande Basan bis Salka: 12 Joel, das Haupt; und Schapham, der zweite; und Jahnai und Schaphat, in Basan. 13 Und ihre Brüder nach ihren Vaterhäusern: Michael und Meschullam und Scheba und Jorai und Jakan und Sia und Heber, sieben. 14 Das waren die Söhne Abichails, des Sohnes Huris, des Sohnes Jaroachs, des Sohnes Gileads, des Sohnes Michaels, des Sohnes Jeschischais, des Sohnes Jachdos, des Sohnes Bus'. 15 Achi, der Sohn Abdiels, des Sohnes Gunis, war das Haupt ihres Vaterhauses. 16 Und sie wohnten in Gilead, in Basan, und in deren Tochterstädten, und in allen Weidetriften Sarons bis an ihre Ausgänge. 17 Diese alle sind verzeichnet worden in den Tagen Jothams, des Königs von Juda, und in den Tagen Jerobeams, des Königs von Israel. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.32) 18 Die Kinder Ruben und die Gaditer und der halbe Stamm Manasse, was tapfere Männer waren, Männer, die Schild und Schwert trugen und den Bogen spannten und des Krieges kundig waren: 44760, die zum Heere auszogen. 19 Und sie führten Krieg mit den Hageritern und mit Jetur und Naphisch und Nodab; 20 und es wurde ihnen wider sie geholfen; und die Hageriter wurden in ihre Hand gegeben samt allen, die mit ihnen waren; denn sie schrieen zu Gott im Streit, und er ließ sich von ihnen erbitten, weil sie auf ihn vertraut hatten. 21 Und sie führten ihr Vieh hinweg: 50000 Kamele, und 250000 Stück Kleinvieh, und 2000 Esel, und 100000 Menschenseelen. 22 Denn es fielen viele Erschlagene, weil der Streit von Gott war. Und sie wohnten an ihrer Statt bis zur Wegführung. - 23 Und die Kinder des halben Stammes Manasse wohnten im Lande, von Basan bis Baal-Hermon und bis zum Senir und bis zum Berge Hermon; sie waren zahlreich. (5. Mose 3.9) 24 Und dies waren die Häupter ihrer Vaterhäuser: nämlich Epher und Jischi und Eliel und Asriel und Jeremja und Hodawja und Jachdiel, tapfere Kriegsmänner, Männer von Namen, Häupter ihrer Vaterhäuser. - 25 Aber sie handelten treulos gegen den Gott ihrer Väter und hurten den Göttern der Völker des Landes nach, welche Gott vor ihnen vertilgt hatte. 26 Da erweckte der Gott Israels den Geist Puls, des Königs von Assyrien, und den Geist Tilgath-Pilnesers, des Königs von Assyrien, und er führte sie hinweg, die Rubeniter und die Gaditer und den halben Stamm Manasse, und brachte sie nach Halach und an den Habor und nach Hara und an den Strom von Gosan bis auf diesen Tag. (2. Könige 15.19) (2. Könige 15.29)