1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)
1Und dies waren die Söhne Davids, die ihm in Hebron geboren wurden: Der erstgeborene, Ammon, von Achinoam, der Jisreelitin; der zweite, Daniel, von Abigail, der Karmelitin;(2. Samuel 3.2-5)2der dritte, Absalom, der Sohn Maakas, der Tochter Talmais, des Königs von Gesur; der vierte, Adonija, der Sohn Haggiths;3der fünfte, Schephatja, von Abital; der sechste, Jithream, von seinem Weibe Egla.4Sechs wurden ihm in Hebron geboren. Und er regierte daselbst sieben Jahre und sechs Monate; und 33 Jahre regierte er zu Jerusalem.5Und diese wurden ihm in Jerusalem geboren: Schimea und Schobab und Nathan und Salomo, vier, von Bathschua, der Tochter Ammiels;(2. Samuel 5.14-16)(1. Chronik 14.4-7)6und Jibchar und Elischama und Eliphelet,7und Nogah und Nepheg und Japhia,8und Elischama und Eljada und Eliphelet, neun;9alles Söhne Davids, außer den Söhnen der Kebsweiber; und Tamar war ihre Schwester.(2. Samuel 13.1)10Und der Sohn Salomos war Rehabeam; dessen Sohn Abija, dessen Sohn Asa, dessen Sohn Josaphat,(Matthäus 1.7)11dessen Sohn Joram, dessen Sohn Ahasja, dessen Sohn Joas,12dessen Sohn Amazja, dessen Sohn Asarja, dessen Sohn Jotham,13dessen Sohn Ahas, dessen Sohn Hiskia, dessen Sohn Manasse,14dessen Sohn Amon, dessen Sohn Josia.15Und die Söhne Josias: Der erstgeborene, Jochanan; der zweite, Jojakim; der dritte, Zedekia; der vierte, Schallum.16Und die Söhne Jojakims: dessen Sohn Jekonja, dessen Sohn Zedekia.17Und die Söhne Jekonjas: Assir; dessen Sohn Schealtiel(2. Chronik 36.10)18und Malkiram und Pedaja und Schenazar, Jekamja, Hoschama und Nebadja.19Und die Söhne Pedajas: Serubbabel und Simei. Und die Söhne Serubbabels: Meschullam und Hananja; und Schelomith war ihre Schwester;(Esra 3.2)(Esra 3.8)20und Haschuba und Ohel und Berekja und Hasadja, Juschab-Hesed, fünf.21Und die Söhne Hananjas: Pelatja und Jesaja; die Söhne Rephajas, die Söhne Arnans, die Söhne Obadjas, die Söhne Schekanjas.22Und die Söhne Schekanjas: Schemaja. Und die Söhne Schemajas: Hattusch und Jigeal und Bariach und Nearja und Schaphath... sechs.23Und die Söhne Nearjas: Eljoenai und Hiskia und Asrikam, drei.24Und die Söhne Eljoenais: Hodajewa und Eljaschib und Pelaja und Akkub und Jochanan und Delaja und Anani, sieben.