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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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1. Chronik - Kapitel 27

Heerführer, Stammesfürsten und Beamte

1 Und die Kinder Israel, nach ihrer Zahl, die Häupter der Väter und die Obersten über tausend und über hundert, und ihre Vorsteher, die dem König dienten in allen Angelegenheiten der Abteilungen, der antretenden und der abtretenden, Monat für Monat, für alle Monate des Jahres; eine jede Abteilung zählte 24000 Mann. 2 Über die erste Abteilung für den ersten Monat war Jaschobam, der Sohn Sabdiels; und in seiner Abteilung waren 24000. 3 Er war von den Söhnen des Perez, das Haupt aller Heerobersten für den ersten Monat. 4 Und über die Abteilung des zweiten Monats war Dodai, der Achochiter; und von seiner Abteilung war Mikloth Oberaufseher; und in seiner Abteilung waren 24000. 5 Der Oberste des dritten Heeres für den dritten Monat war Benaja, der Sohn Jojadas, des Krondieners, als Haupt; und in seiner Abteilung waren 24000. 6 Dieser Benaja war ein Held unter den Dreißig und über die Dreißig; und von seiner Abteilung war Ammisabad, sein Sohn, Oberaufseher. 7 Der vierte für den vierten Monat war Asael, der Bruder Joabs, und Sebadja, sein Sohn, nach ihm; und in seiner Abteilung waren 24000. 8 der fünfte für den fünften Monat war der Oberste Schamhuth, der Jisrachiter; und in seiner Abteilung waren 24000. 9 Der sechste für den sechsten Monat war Ira, der Sohn Ikkesch', der Tekoiter; und in seiner Abteilung waren 24000. 10 Der siebte für den siebten Monat war Helez, der Peloniter, von den Kindern Ephraim; und in seiner Abteilung waren 24000. 11 Der achte für den achten Monat war Sibbekai, der Huschathiter, von den Sarchitern; und in seiner Abteilung waren 24000. (1. Chronik 20.4) 12 Der neunte für den neunten Monat war Abieser, der Anathothiter, von den Benjaminitern; und in seiner Abteilung waren 24000. 13 Der zehnte für den zehnten Monat war Maharai, der Netophathiter, von den Sarchitern; und in seiner Abteilung waren 24000. 14 Der elfte für den elften Monat war Benaja, der Pirhathoniter, von den Kindern Ephraim; und in seiner Abteilung waren 24000. 15 der zwölfte für den zwölften Monat war Heldai, der Netophathiter, von Othniel; und in seiner Abteilung waren 24000. 16 Und über die Stämme Israels: Der Fürst der Rubeniter war Elieser, der Sohn Sikris; der Simeoniter, Schephatja, der Sohn Maakas; 17 von Levi, Haschabja, der Sohn Kemuels; von Aaron, Zadok; 18 von Juda, Elihu, von den Brüdern Davids; von Issaschar, Omri, der Sohn Michaels; 19 von Sebulon, Jischmaja, der Sohn Obadjas; von Naphtali, Jerimoth, der Sohn Asriels; 20 von den Kindern Ephraim, Hosea, der Sohn Asasjas; von dem halben Stamme Manasse, Joel, der Sohn Pedajas; 21 von der Hälfte des Manasse in Gilead, Iddo, der Sohn Sekarjas; von Benjamin, Jaasiel, der Sohn Abners; 22 von Dan, Asarel, der Sohn Jerochams. Das sind die Obersten der Stämme Israels. 23 Und David nahm ihre Zahl von zwanzig Jahren an und darunter nicht auf; denn Jehova hatte gesagt, daß er Israel mehren würde wie die Sterne des Himmels. (1. Mose 22.17) 24 Joab, der Sohn der Zeruja, hatte zu zählen begonnen, aber nicht vollendet; und es kam deshalb ein Zorn über Israel; und so wurde die Zahl in die Aufzählung der Jahrbücher des Königs David nicht aufgenommen. (1. Chronik 21.14) 25 Und über die Schätze des Königs war Asmaweth, der Sohn Adiels. Und über die Vorräte auf dem Felde, in den Städten und in den Dörfern und in den Türmen, war Jonathan, der Sohn Ussijas. 26 Und über die Feldarbeiter beim Landbau: Esri, der Sohn Kelubs. 27 Und über die Weinberge: Simei, der Ramathiter; und über den Ertrag der Weinberge, über die Weinvorräte: Sabdi, der Schiphmiter. 28 Und über die Olivenbäume und die Sykomoren, welche in der Niederung waren: Baal-Hanan, der Gederiter; und über die Ölvorräte: Joas. 29 Und über die Rinder, die in Saron weideten: Schitrai, der Saroniter; und über die Rinder in den Niederungen: Schaphat, der Sohn Adlais; 30 und über die Kamele: Obil, der Ismaeliter; und über die Eselinnen: Jechdeja, der Meronothiter; 31 und über das Kleinvieh: Jasis, der Hageriter. Alle diese waren Aufseher über die Habe des Königs David. 32 Und Jonathan, der Oheim Davids, war Rat; er war ein einsichtiger Mann und ein Schriftgelehrter. Und Jechiel, der Sohn Hakmonis, war bei den Söhnen des Königs. 33 Und Ahitophel war Rat des Königs; und Husai, der Arkiter, war Freund des Königs; (2. Samuel 15.12) (2. Samuel 15.37) 34 und nach Ahitophel war Jojada, der Sohn Benajas, und Abjathar. Und Joab war Heeroberster des Königs. (2. Samuel 8.16)