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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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1. Chronik - Kapitel 26

Abteilungen der Torhüter

1 Die Abteilungen der Torhüter: von den Korhitern: Meschelemja, der Sohn Kores, von den Söhnen Asaphs; (2. Chronik 8.14) (2. Chronik 35.15) 2 und Meschelemja hatte Söhne: Sekarja, der Erstgeborene; Jediael, der zweite; Sebadja, der dritte; Jathniel, der vierte; 3 Elam, der fünfte; Jochanan, der sechste; Eljehoenai, der siebte. - 4 Und Obed-Edom hatte Söhne: Schemaja, der Erstgeborene; Josabad, der zweite; Joach, der dritte; und Sakar, der vierte; und Nethaneel, der fünfte; 5 Ammiel, der sechste: Issaschar, der siebte; Peullethai, der achte; denn Gott hatte ihn gesegnet. - 6 Und Schemaja, seinem Sohne, wurden Söhne geboren, welche in dem Hause ihres Vaters herrschten, denn sie waren tapfere Männer. 7 Die Söhne Schemajas: Othni und Rephael und Obed, Elsabad und seine Brüder, wackere Männer, Elihu und Semakja. 8 Alle diese von den Söhnen Obed-Edoms, sie und ihre Söhne und ihre Brüder, waren wackere Männer, fähig zum Dienste, 62 von Obed-Edom. - 9 Und Meschelemja hatte Söhne und Brüder, wackere Männer, achtzehn. - 10 Und Hosa, von den Söhnen Meraris, hatte Söhne: Schimri, das Haupt (obwohl er nicht der Erstgeborene war, setzte sein Vater ihn doch zum Haupte); 11 Hilkija, der zweite; Tebalja, der dritte; Sekarja, der vierte. Aller Söhne und Brüder Hosas waren dreizehn. 12 Diese Abteilungen der Torhüter, nach den Häuptern der Männer, hatten die Wachen gleich ihren Brüdern, um in dem Hause Jehovas zu dienen. 13 Und sie warfen Lose, der Kleine wie der Große, nach ihren Vaterhäusern, für jedes Tor. (1. Chronik 25.8) 14 Und für Schelemja fiel das Los gegen Osten. Und sie warfen Lose für seinen Sohn Sekarja, der ein verständiger Ratgeber war; und sein Los kam heraus gegen Norden. 15 Für Obed-Edom gegen Süden; und seinen Söhnen fiel das Vorratshaus zu. 16 Für Schuppim und für Hosa gegen Westen, bei dem Tore Schalleketh, an der aufsteigenden Straße, Wache gegen Wache. 17 Gegen Osten waren sechs Leviten; gegen Norden täglich vier; gegen Süden täglich vier; und an dem Vorratshause je zwei; 18 an dem Parbar gegen Westen: vier an der Straße, zwei an dem Parbar. 19 Das sind die Abteilungen der Torhüter von den Söhnen der Korhiter und von den Söhnen Meraris.

Schatzmeister, Vorsteher und Richter

20 Und die Leviten: Achija war über die Schätze des Hauses Gottes und über die Schätze der geheiligten Dinge. - 21 Die Söhne Ladans, die Söhne der Gersoniter von Ladan, die Häupter der Väter von Ladan, dem Gersoniter, die Jechieliter, (1. Chronik 23.8) 22 die Söhne der Jechieliter: Setham und sein Bruder Joel, waren über die Schätze des Hauses Jehovas. - 23 Was die Amramiter, die Jizhariter, die Hebroniter, die Ussieliter betrifft, 24 so war Schebuel, der Sohn Gersoms, des Sohnes Moses, Oberaufseher über die Schätze. - (1. Chronik 23.16) 25 Und seine Brüder, von Elieser: dessen Sohn Rechabja, und dessen Sohn Jesaja, und dessen Sohn Joram, und dessen Sohn Sikri, und dessen Sohn Schelomith. (1. Chronik 23.17) 26 Dieser Schelomith und seine Brüder waren über alle Schätze der geheiligten Dinge, welche der König David und die Häupter der Väter, die Obersten über tausend und über hundert, und die Obersten des Heeres geheiligt hatten; 27 von den Kriegen und von der Beute hatten sie sie geheiligt zur Unterhaltung des Hauses Jehovas; 28 und über alles, was Samuel, der Seher, und Saul, der Sohn Kis', und Abner, der Sohn Ners, und Joab, der Sohn der Zeruja, geheiligt hatten. Alles Geheiligte stand unter der Aufsicht Schelomiths und seiner Brüder. - 29 Von den Jizharitern waren Kenanja und seine Söhne für die äußeren Geschäfte über Israel, als Vorsteher und Richter. - 30 Von den Hebronitern waren Haschabja und seine Brüder, wackere Männer, 1700, zur Aufsicht über Israel diesseit des Jordan gegen Abend, für alle Angelegenheiten Jehovas und für den Dienst des Königs. - 31 Von den Hebronitern war Jerija das Haupt, von den Hebronitern, nach ihren Geschlechtern, nach den Vätern (im vierzigsten Jahre der Regierung Davids forschte man nach ihnen, und es fanden sich unter ihnen tüchtige Männer zu Jaser-Gilead); 32 und seine Brüder, wackere Männer, waren 2700, Häupter der Väter. Und der König David bestellte sie über die Rubeniter und die Gaditer und den halben Stamm Manasse, für alle Angelegenheiten Gottes und für die Angelegenheiten des Königs.