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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

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1. Chronik - Kapitel 24

Abteilungen der Priester

1 Und was die Söhne Aarons betrifft, so waren ihre Abteilungen: Die Söhne Aarons: Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar. (1. Chronik 23.6) 2 Und Nadab und Abihu starben vor ihrem Vater, und sie hatten keine Söhne; und Eleasar und Ithamar übten den Priesterdienst aus. (3. Mose 10.1-2) (3. Mose 10.12) 3 Und David, und Zadok von den Söhnen Eleasars, und Ahimelech von den Söhnen Ithamars teilten sie ab nach ihrem Amte, in ihrem Dienste. (2. Chronik 8.14) 4 Und von den Söhnen Eleasars wurden mehr Familienhäupter gefunden, als von den Söhnen Ithamars; und so teilten sie sie so ab: Von den Söhnen Eleasars sechzehn Häupter von Vaterhäusern, und von den Söhnen Ithamars acht Häupter von ihren Vaterhäusern. 5 Und zwar teilten sie sie durch Lose ab, diese wie jene; denn die Obersten des Heiligtums und die Obersten Gottes waren aus den Söhnen Eleasars und aus den Söhnen Ithamars. 6 Und Schemaja, der Sohn Nethaneels, der Schreiber aus Levi, schrieb sie auf in Gegenwart des Königs und der Obersten und Zadoks, des Priesters, und Ahimelechs, des Sohnes Abjathars, und der Häupter der Väter der Priester und der Leviten. Je ein Vaterhaus wurde ausgelost für Eleasar, und je eines wurde ausgelost für Ithamar. (1. Chronik 18.16) 7 Und das erste Los kam heraus für Jehojarib, für Jedaja das zweite, 8 für Harim das dritte, für Seorim das vierte, 9 für Malkija das fünfte, für Mijamin das sechste, 10 für Hakkoz das siebte, für Abija das achte, (Lukas 1.5) 11 für Jeschua das neunte, für Schekanja das zehnte, 12 für Eljaschib das elfte, für Jakim das zwölfte, 13 für Huppa das dreizehnte, für Jeschebab das vierzehnte, 14 für Bilga das fünfzehnte, für Immer das sechzehnte, 15 für Hesir das siebzehnte, für Happizez das achtzehnte, 16 für Pethachja das neunzehnte, für Jecheskel das zwanzigste, 17 für Jakin das einundzwanzigste, für Gamul das zweiundzwanzigste, 18 für Delaja das dreiundzwanzigste, für Maasja das vierundzwanzigste. 19 Das war ihre Einteilung zu ihrem Dienst, um in das Haus Jehovas zu kommen nach ihrer Vorschrift, gegeben durch ihren Vater Aaron, so wie Jehova, der Gott Israels, ihm geboten hatte. 20 Und was die übrigen Söhne Levis betrifft: von den Söhnen Amrams: Schubael; von den Söhnen Schubaels: Jechdeja. - 21 Von Rechabja, von den Söhnen Rechabjas: das Haupt, Jischija. - (1. Chronik 23.17) (1. Chronik 26.25) 22 Von den Jizharitern: Schelomoth; von den Söhnen Schelomoths: Jachath. - 23 Und die Söhne Hebrons: Jerija, das Haupt; Amarja, der zweite; Jachasiel, der dritte; Jekamam, der vierte. - 24 die Söhne Ussiels: Micha; von den Söhnen Michas: Schamir. 25 Der Bruder Michas war Jischija; von den Söhnen Jischijas: Sekarja. - 26 Die Söhne Meraris: Machli und Musi. Die Söhne Jaasijas, seines Sohnes: 27 die Söhne Meraris von Jaasija, seinem Sohne: Schoham und Sakkur und Ibri; 28 von Machli: Eleasar, der hatte aber keine Söhne; 29 von Kis, die Söhne Kis': Jerachmeel; 30 und die Söhne Musis: Machil und Eder und Jerimoth. Das waren die Söhne der Leviten, nach ihren Vaterhäusern. 31 Und auch sie warfen Lose wie ihre Brüder, die Söhne Aarons, in Gegenwart des Königs David und Zadoks und Ahimelechs und der Häupter der Väter der Priester und der Leviten, das Haupt der Väter wie sein geringster Bruder. (1. Chronik 25.8) 32 Und sie warteten der Hut des Zeltes der Zusammenkunft und der Hut des Heiligtums, und der Hut der Söhne Aarons, ihrer Brüder, für den Dienst des Hauses Jehovas.