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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, 1 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. 2 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. 3 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. 4, 5 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. 6, 7 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. 8 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. 9 

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1. Chronik - Kapitel 20

1 Und es geschah zur Zeit der Rückkehr des Jahres, zur Zeit wann die Könige ausziehen, da führte Joab die Heeresmacht ins Feld und verheerte das Land der Kinder Ammon; und er kam und belagerte Rabba. David aber blieb in Jerusalem. Und Joab schlug Rabba und riß es nieder. 2 Und David nahm die Krone ihres Königs von seinem Haupte; und er fand sie ein Talent Gold an Gewicht, und Edelsteine waren daran; und sie kam auf das Haupt Davids. Und die Beute der Stadt brachte er hinaus in großer Menge. 3 Und das Volk, das darin war, führte er hinaus und zerschnitt sie mit der Säge und mit eisernen Dreschwagen und mit Sägen. Und also tat David allen Städten der Kinder Ammon. Und David und das ganze Volk kehrten nach Jerusalem zurück.

Heldentaten der Männer Davids

4 Und es geschah hernach, da entstand ein Streit mit den Philistern zu Geser. Damals erschlug Sibbekai, der Huschathiter, den Sippai, einen von den Söhnen des Rapha; und sie wurden gedemütigt. 10 5 Und wiederum entstand ein Streit mit den Philistern. Und Elchanan, der Sohn Jairs, erschlug Lachmi, den Bruder Goliaths, des Gathiters; und der Schaft seines Speeres war wie ein Weberbaum. 6 Und wiederum entstand ein Streit zu Gath. Da war ein Mann von großer Länge, und er hatte je sechs Finger und Zehen, zusammen 24; und auch er war dem Rapha geboren worden. 7 Und er höhnte Israel; und Jonathan, der Sohn Schimeas, des Bruders Davids, erschlug ihn. 11 8 Diese wurden dem Rapha zu Gath geboren; und sie fielen durch die Hand Davids und durch die Hand seiner Knechte.

Querverweise

1 4. Mose 30.1: Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte.

2 3. Mose 25.10: Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren.

3 2. Mose 13.2: "Jede Erstgeburt soll mir geweiht werden! Alles, was das erste Mal aus einem Mutterschoß kommt, gehört mir! Das soll bei den Israeliten für Mensch und Tier gelten!"

4 4. Mose 18.14: Alles geweihte Gut in Israel soll dir gehören.

5 4. Mose 21.2: Da legte Israel Jahwe ein Gelübde ab und sagte: "Wenn du dieses Volk wirklich in meine Hand gibst, werde ich seine Städte mit dem Bann belegen."

6 1. Samuel 15.3: Nun zieh gegen sie in den Kampf, schlage sie und vollstrecke den Bann an ihnen. Schone keinen, sondern töte Mann und Frau, Kind und Säugling, Rind und Schaf, Kamel und Esel!'"

7 1. Samuel 15.9: Aber an Agag und an den besten Schafen und Rindern, auch an denen vom zweiten Wurf und den Lämmern und an allem, was wertvoll war, wollten sie den Bann nicht vollstrecken. Sie vollstreckten den Bann nur an dem Zeug, das man verachtet und wegwirft.

8 4. Mose 18.21: Den Leviten weise ich als Erbgut für ihre Arbeit und ihren Dienst am Zelt der Gottesbegegnung den gesamten Zehnten Israels zu.

9 3. Mose 26.46: Das sind die Rechtsordnungen, Gebote und Gesetze, die Jahwe auf dem Berg Sinai zwischen sich und dem Volk Israel durch Mose erlassen hat.

10 1. Chronik 27.11: der achte für den achten Monat war Sibbechai, ein Nachkomme Serachs, aus Huscha,

11 1. Samuel 17.10: Ja, ich mache die Reihen Israels heute lächerlich!", rief er. "Schickt mir einen Mann, dann wollen wir miteinander kämpfen!"