zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)

zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 19

Kriege gegen die Ammoniter und Aramäer - Eroberung Rabbas

1 Und es geschah hernach, da starb Nahas, der König der Kinder Ammon; und sein Sohn ward König an seiner Statt. 2 Und David sprach: Ich will Güte erweisen an Hanun, dem Sohne Nahas', denn sein Vater hat Güte an mir erwiesen. Und David sandte Boten, um ihn wegen seines Vaters zu trösten. Und die Knechte Davids kamen in das Land der Kinder Ammon zu Hanun, um ihn zu trösten. 3 Da sprachen die Fürsten der Kinder Ammon zu Hanun: Ehrt wohl David deinen Vater in deinen Augen, daß er Tröster zu dir gesandt hat? Sind nicht seine Knechte zu dir gekommen, um das Land zu erforschen und es umzukehren und auszukundschaften? (1. Samuel 3.18) 4 Da nahm Hanun die Knechte Davids und ließ sie scheren, und ihre Oberkleider zur Hälfte abschneiden bis ans Gesäß; und er entließ sie. 5 Und man ging und berichtete David wegen der Männer. Da sandte er ihnen entgegen, denn die Männer schämten sich sehr; und der König ließ ihnen sagen: Bleibet in Jericho, bis euer Bart gewachsen ist, dann kommet zurück. 6 Als nun die Kinder Ammon sahen, daß sie sich bei David stinkend gemacht hatten, da sandten Hanun und die Kinder Ammon tausend Talente Silber, um sich aus Mesopotamien und aus Aram-Maaka und aus Zoba Wagen und Reiter zu dingen. 7 Und sie dingten sich 32000 Wagen, und den König von Maaka mit seinem Volke; und sie kamen und lagerten sich vor Medeba. Und die Kinder Ammon versammelten sich aus ihren Städten und kamen zum Streit. 8 Und als David es hörte, sandte er Joab hin und das ganze Heer, die Helden. 9 Und die Kinder Ammon zogen aus und stellten sich am Eingang der Stadt in Schlachtordnungen auf; und die Könige, die gekommen waren, waren für sich auf dem Felde. 10 Und als Joab sah, daß der Streit von vorn und von hinten gegen ihn gerichtet war, da erwählte er von allen Auserlesenen Israels und stellte sich auf, den Syrern gegenüber; 11 und das übrige Volk übergab er der Hand seines Bruders Abisai, und sie stellten sich auf, den Kindern Ammon gegenüber. 12 Und er sprach: Wenn die Syrer mir zu stark sind, so sollst du mir Hilfe leisten; und wenn die Kinder Ammon dir zu stark sind, so will ich dir helfen. 13 Sei stark und laß uns stark sein für unser Volk und für die Städte unseres Gottes! und Jehova wird tun, was gut ist in seinen Augen. 14 Da rückte Joab und das Volk, das bei ihm war, vor, den Syrern entgegen zum Streit; und sie flohen vor ihm. 15 Und als die Kinder Ammon sahen, daß die Syrer geflohen waren, da flohen auch sie vor seinem Bruder Abisai und zogen sich in die Stadt zurück. Und Joab kam nach Jerusalem. 16 Und als die Syrer sahen, daß sie vor Israel geschlagen waren, da sandten sie Boten hin und ließen die Syrer ausziehen, die jenseit des Stromes waren; und Schophak, der Heeroberste Hadaresers, zog vor ihnen her. 17 Und es wurde David berichtet; da versammelte er ganz Israel und ging über den Jordan und kam wider sie; und er stellte sich wider sie auf. Und David stellte sich in Schlachtordnung auf, den Syrern gegenüber; und sie stritten mit ihm. 18 Und die Syrer flohen vor Israel, und David tötete von den Syrern 7000 Wagenkämpfer und 40000 Mann Fußvolk; auch Schophak, den Heerobersten, tötete er. 19 Und als die Knechte Hadaresers sahen, daß sie vor Israel geschlagen waren, da machten sie Frieden mit David und dienten ihm. Und die Syrer wollten den Kindern Ammon nicht mehr helfen.