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3. Mose - Kapitel 26

1 "Ihr sollt euch keine nichtigen Götzen machen, euch kein Gottesbild und keine Steinsäule aufstellen, auch keine Steine mit eingemeißelten Bildern, um euch davor niederzuwerfen, denn ich bin Jahwe, euer Gott. (2. Mose 20.4) 2 Ihr sollt meine Sabbate halten und mein Heiligtum fürchten. Ich bin Jahwe! (2. Mose 20.8) 3 Wenn ihr nach meinen Vorschriften lebt und meine Gebote befolgt, 4 werde ich euch den Regen schicken zur rechten Zeit, sodass euer Land seinen Ertrag gibt und die Bäume ihre Frucht. (5. Mose 11.14) 5 Die Dreschzeit wird sich bis zur Weinlese ausdehnen und die Weinlese bis zur Aussaat. Ihr werdet genug zu essen haben und sicher in eurem Land wohnen. (Amos 9.13) 6 Ich werde für Frieden in eurem Land sorgen, dass ihr euch niederlegen könnt und niemand euch aufschreckt. Ich werde die bösen Tiere im Land ausrotten, und kein Schwert wird durchs Land ziehen. (Hiob 11.19) 7 Ihr werdet eure Feinde verfolgen. Vor euren Augen fallen sie durch das Schwert. 8 Fünf von euch werden hundert verfolgen, und hundert von euch zehntausend. Eure Feinde fallen durch das Schwert. (5. Mose 32.30) 9 Ich wende mich euch zu und mache euch fruchtbar und stehe zu meinem Bund mit euch. 10 Ihr werdet noch vom alten Getreide zu essen haben, wenn ihr Platz für das neue schaffen müsst. 11 Ich werde meine Wohnung mitten unter euch haben und mich nicht mit Abscheu von euch wenden. 12 Ich werde unter euch leben und euer Gott sein. Und ihr seid mein Volk. (2. Korinther 6.16) 13 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, wo ihr Sklaven gewesen seid. Ich habe die Hölzer eures Jochs zerbrochen und euch wieder aufrecht gehen lassen. 14 Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und diese Gebote nicht befolgt, 15 wenn ihr meine Vorschriften missachtet und meine Rechtsordnungen verabscheut, sodass meine Gebote unbeachtet bleiben und mein Bund gebrochen wird, 16 dann werde ich euch Folgendes antun: Ich werde Entsetzen über euch bringen, Schwindsucht und Fieber, die euch die Augen erlöschen und die Seele verkümmern lassen. Vergeblich werdet ihr eure Saat ausbringen, denn eure Feinde werden sie verzehren. 17 Ich werde mich gegen euch stellen und lasse eure Feinde über euch siegen. Die euch hassen, werden über euch herrschen. Ihr werdet fliehen, obwohl euch niemand verfolgt. 18 Und wenn ihr auch dann noch nicht auf mich hört, werde ich euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. 19 Ich werde euren maßlosen Stolz brechen und mache euren Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz. (5. Mose 11.17) (1. Könige 17.1) 20 Umsonst verbraucht ihr dann eure Kraft: Euer Land wird seinen Ertrag nicht geben, und die Bäume des Landes werden keine Früchte tragen. 21 Und wenn ihr euch mir entgegenstellt und mir nicht gehorchen wollt, werde ich euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. 22 Dann lasse ich die Raubtiere auf euch los. Sie werden euch kinderlos machen, euer Vieh ausrotten und eure Zahl gering machen, sodass die Wege bei euch verlassen sind. (2. Könige 2.24) 23 Und wenn ihr euch dadurch nicht zurechtweisen lasst und euch weiter gegen mich stellt, 24 dann werde auch ich mich gegen euch stellen und euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. (2. Samuel 22.27) 25 Ich werde ein Schwert über euch kommen lassen, das die Rache des Bundes vollstreckt. Zieht ihr euch dann in eure Städte zurück, schicke ich die Pest unter euch und lasse euch von Feinden belagern. (Jesaja 1.20) 26 Wenn ich dann euren Brotvorrat vernichte, werden zehn Frauen nur noch einen einzigen Backofen brauchen. Dann bringen sie euch das Brot abgewogen zurück. Und wenn ihr gegessen habt, seid ihr nicht satt. 27 Wenn ihr mir dann immer noch nicht gehorcht und euch immer noch weiter gegen mich stellt, 28 dann trete ich im Zorn gegen euch an und bestrafe euch noch siebenmal härter für eure Sünden. 29 Dann werdet ihr das Fleisch eurer eigenen Söhne und Töchter essen. (2. Könige 6.28) 30 Ich werde eure Höhenheiligtümer zerstören und die Räucheraltäre zerschlagen. Ich werde euch verabscheuen und eure Leichen auf die Trümmer eurer Mistgötzen werfen. 31 Eure Städte werde ich in Schutt und Asche legen und eure Heiligtümer öde machen. Den befriedigenden Geruch eurer Opfer will ich dann nicht mehr riechen. 32 Ich werde das Land so verwüsten, dass sich selbst eure Feinde, die sich darin niederlassen, darüber entsetzen. 33 Euch werde ich unter die Völker zerstreuen. Mit gezücktem Schwert bin ich hinter euch her. Euer Land wird veröden und eure Städte werden Trümmerhaufen sein. 34 Dann, wenn das Land verödet daliegt, holt es seine Sabbatjahre nach. Während ihr im Land eurer Feinde leben müsst, wird das Land endlich ruhen und seine Sabbate ersetzt bekommen. (3. Mose 25.2) (2. Chronik 36.21) 35 Während der ganzen Zeit, in der es öde daliegt, wird es ruhen, wie es an den Sabbaten nicht ruhen konnte, als ihr darin wohntet. 36 Und die von euch, die das überleben, werde ich im Land ihrer Feinde so schreckhaft machen, dass sie von einem raschelnden Blatt aufgescheucht werden. Sie werden fliehen, wie man vor dem Schwert flieht, und fallen, obwohl sie niemand verfolgt. 37 Einer wird über den anderen stürzen wie auf der Flucht vor dem Schwert, obwohl sie niemand verfolgt. Ihr könnt vor euren Feinden nicht bestehen 38 und werdet in der Fremde zugrunde gehen. Das Land eurer Feinde wird euch fressen. 39 Die Restlichen von euch werden im Land eurer Feinde verfaulen wegen ihrer Schuld, dahinsiechen wegen der Schuld ihrer Väter. 40 Dann werden sie ihre Schuld und die Schuld ihrer Väter bekennen, dass sie mir die Treue gebrochen und sich mir widersetzt haben. (5. Mose 4.30) (5. Mose 30.2) 41 Doch ich werde mich ihnen widersetzen und sie in das Land ihrer Feinde bringen, bis sich ihr trotziges Herz endlich beugt und sie ihre Schuld bezahlen. (Jeremia 9.25) (Lukas 23.41) 42 Dann werde ich an meinen Bund mit Jakob denken, mich erinnern an meinen Bund mit Isaak und Abraham, und dann denke ich auch an das Land. (2. Mose 2.24) (2. Könige 13.23) 43 Das Land aber muss zunächst von ihnen verlassen werden, damit es seine Sabbatjahre nachholt, wenn es verödet daliegt ohne sie. Und sie müssen ihre Schuld bezahlen, weil sie meine Vorschriften missachtet und meine Ordnungen verabscheut haben. (3. Mose 26.41) 44 Doch selbst, wenn sie dann im Land ihrer Feinde sind, verwerfe ich sie nicht und hege keinen Widerwillen gegen sie. Ich gebe sie nicht dem Untergang preis, denn sonst müsste ich meinen Bund mit ihnen brechen. Ich bin doch Jahwe, ihr Gott! 45 Nein, um ihretwillen denke ich an meinen Bund mit ihren Vorfahren, die ich vor den Augen der Völker aus Ägypten herausgeführt habe, um ihr Gott zu sein. Ich bin Jahwe!" (1. Mose 15.18) (2. Mose 12.33) (2. Mose 12.51) 46 Das sind die Rechtsordnungen, Gebote und Gesetze, die Jahwe auf dem Berg Sinai zwischen sich und dem Volk Israel durch Mose erlassen hat.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)