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3. Mose - Kapitel 26

1 "Ihr sollt euch keine nichtigen Götzen machen, euch kein Gottesbild und keine Steinsäule aufstellen, auch keine Steine mit eingemeißelten Bildern, um euch davor niederzuwerfen, denn ich bin Jahwe, euer Gott. (2. Mose 20.4) 2 Ihr sollt meine Sabbate halten und mein Heiligtum fürchten. Ich bin Jahwe! (2. Mose 20.8) 3 Wenn ihr nach meinen Vorschriften lebt und meine Gebote befolgt, 4 werde ich euch den Regen schicken zur rechten Zeit, sodass euer Land seinen Ertrag gibt und die Bäume ihre Frucht. (5. Mose 11.14) 5 Die Dreschzeit wird sich bis zur Weinlese ausdehnen und die Weinlese bis zur Aussaat. Ihr werdet genug zu essen haben und sicher in eurem Land wohnen. (Amos 9.13) 6 Ich werde für Frieden in eurem Land sorgen, dass ihr euch niederlegen könnt und niemand euch aufschreckt. Ich werde die bösen Tiere im Land ausrotten, und kein Schwert wird durchs Land ziehen. (Hiob 11.19) 7 Ihr werdet eure Feinde verfolgen. Vor euren Augen fallen sie durch das Schwert. 8 Fünf von euch werden hundert verfolgen, und hundert von euch zehntausend. Eure Feinde fallen durch das Schwert. (5. Mose 32.30) 9 Ich wende mich euch zu und mache euch fruchtbar und stehe zu meinem Bund mit euch. 10 Ihr werdet noch vom alten Getreide zu essen haben, wenn ihr Platz für das neue schaffen müsst. 11 Ich werde meine Wohnung mitten unter euch haben und mich nicht mit Abscheu von euch wenden. 12 Ich werde unter euch leben und euer Gott sein. Und ihr seid mein Volk. (2. Korinther 6.16) 13 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, wo ihr Sklaven gewesen seid. Ich habe die Hölzer eures Jochs zerbrochen und euch wieder aufrecht gehen lassen. 14 Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und diese Gebote nicht befolgt, 15 wenn ihr meine Vorschriften missachtet und meine Rechtsordnungen verabscheut, sodass meine Gebote unbeachtet bleiben und mein Bund gebrochen wird, 16 dann werde ich euch Folgendes antun: Ich werde Entsetzen über euch bringen, Schwindsucht und Fieber, die euch die Augen erlöschen und die Seele verkümmern lassen. Vergeblich werdet ihr eure Saat ausbringen, denn eure Feinde werden sie verzehren. 17 Ich werde mich gegen euch stellen und lasse eure Feinde über euch siegen. Die euch hassen, werden über euch herrschen. Ihr werdet fliehen, obwohl euch niemand verfolgt. 18 Und wenn ihr auch dann noch nicht auf mich hört, werde ich euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. 19 Ich werde euren maßlosen Stolz brechen und mache euren Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz. (5. Mose 11.17) (1. Könige 17.1) 20 Umsonst verbraucht ihr dann eure Kraft: Euer Land wird seinen Ertrag nicht geben, und die Bäume des Landes werden keine Früchte tragen. 21 Und wenn ihr euch mir entgegenstellt und mir nicht gehorchen wollt, werde ich euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. 22 Dann lasse ich die Raubtiere auf euch los. Sie werden euch kinderlos machen, euer Vieh ausrotten und eure Zahl gering machen, sodass die Wege bei euch verlassen sind. (2. Könige 2.24) 23 Und wenn ihr euch dadurch nicht zurechtweisen lasst und euch weiter gegen mich stellt, 24 dann werde auch ich mich gegen euch stellen und euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. (2. Samuel 22.27) 25 Ich werde ein Schwert über euch kommen lassen, das die Rache des Bundes vollstreckt. Zieht ihr euch dann in eure Städte zurück, schicke ich die Pest unter euch und lasse euch von Feinden belagern. (Jesaja 1.20) 26 Wenn ich dann euren Brotvorrat vernichte, werden zehn Frauen nur noch einen einzigen Backofen brauchen. Dann bringen sie euch das Brot abgewogen zurück. Und wenn ihr gegessen habt, seid ihr nicht satt. 27 Wenn ihr mir dann immer noch nicht gehorcht und euch immer noch weiter gegen mich stellt, 28 dann trete ich im Zorn gegen euch an und bestrafe euch noch siebenmal härter für eure Sünden. 29 Dann werdet ihr das Fleisch eurer eigenen Söhne und Töchter essen. (2. Könige 6.28) 30 Ich werde eure Höhenheiligtümer zerstören und die Räucheraltäre zerschlagen. Ich werde euch verabscheuen und eure Leichen auf die Trümmer eurer Mistgötzen werfen. 31 Eure Städte werde ich in Schutt und Asche legen und eure Heiligtümer öde machen. Den befriedigenden Geruch eurer Opfer will ich dann nicht mehr riechen. 32 Ich werde das Land so verwüsten, dass sich selbst eure Feinde, die sich darin niederlassen, darüber entsetzen. 33 Euch werde ich unter die Völker zerstreuen. Mit gezücktem Schwert bin ich hinter euch her. Euer Land wird veröden und eure Städte werden Trümmerhaufen sein. 34 Dann, wenn das Land verödet daliegt, holt es seine Sabbatjahre nach. Während ihr im Land eurer Feinde leben müsst, wird das Land endlich ruhen und seine Sabbate ersetzt bekommen. (3. Mose 25.2) (2. Chronik 36.21) 35 Während der ganzen Zeit, in der es öde daliegt, wird es ruhen, wie es an den Sabbaten nicht ruhen konnte, als ihr darin wohntet. 36 Und die von euch, die das überleben, werde ich im Land ihrer Feinde so schreckhaft machen, dass sie von einem raschelnden Blatt aufgescheucht werden. Sie werden fliehen, wie man vor dem Schwert flieht, und fallen, obwohl sie niemand verfolgt. 37 Einer wird über den anderen stürzen wie auf der Flucht vor dem Schwert, obwohl sie niemand verfolgt. Ihr könnt vor euren Feinden nicht bestehen 38 und werdet in der Fremde zugrunde gehen. Das Land eurer Feinde wird euch fressen. 39 Die Restlichen von euch werden im Land eurer Feinde verfaulen wegen ihrer Schuld, dahinsiechen wegen der Schuld ihrer Väter. 40 Dann werden sie ihre Schuld und die Schuld ihrer Väter bekennen, dass sie mir die Treue gebrochen und sich mir widersetzt haben. (5. Mose 4.30) (5. Mose 30.2) 41 Doch ich werde mich ihnen widersetzen und sie in das Land ihrer Feinde bringen, bis sich ihr trotziges Herz endlich beugt und sie ihre Schuld bezahlen. (Jeremia 9.25) (Lukas 23.41) 42 Dann werde ich an meinen Bund mit Jakob denken, mich erinnern an meinen Bund mit Isaak und Abraham, und dann denke ich auch an das Land. (2. Mose 2.24) (2. Könige 13.23) 43 Das Land aber muss zunächst von ihnen verlassen werden, damit es seine Sabbatjahre nachholt, wenn es verödet daliegt ohne sie. Und sie müssen ihre Schuld bezahlen, weil sie meine Vorschriften missachtet und meine Ordnungen verabscheut haben. (3. Mose 26.41) 44 Doch selbst, wenn sie dann im Land ihrer Feinde sind, verwerfe ich sie nicht und hege keinen Widerwillen gegen sie. Ich gebe sie nicht dem Untergang preis, denn sonst müsste ich meinen Bund mit ihnen brechen. Ich bin doch Jahwe, ihr Gott! 45 Nein, um ihretwillen denke ich an meinen Bund mit ihren Vorfahren, die ich vor den Augen der Völker aus Ägypten herausgeführt habe, um ihr Gott zu sein. Ich bin Jahwe!" (1. Mose 15.18) (2. Mose 12.33) (2. Mose 12.51) 46 Das sind die Rechtsordnungen, Gebote und Gesetze, die Jahwe auf dem Berg Sinai zwischen sich und dem Volk Israel durch Mose erlassen hat.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.