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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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3. Mose - Kapitel 26

1 "Ihr sollt euch keine nichtigen Götzen machen, euch kein Gottesbild und keine Steinsäule aufstellen, auch keine Steine mit eingemeißelten Bildern, um euch davor niederzuwerfen, denn ich bin Jahwe, euer Gott. (2. Mose 20.4) 2 Ihr sollt meine Sabbate halten und mein Heiligtum fürchten. Ich bin Jahwe! (2. Mose 20.8) 3 Wenn ihr nach meinen Vorschriften lebt und meine Gebote befolgt, 4 werde ich euch den Regen schicken zur rechten Zeit, sodass euer Land seinen Ertrag gibt und die Bäume ihre Frucht. (5. Mose 11.14) 5 Die Dreschzeit wird sich bis zur Weinlese ausdehnen und die Weinlese bis zur Aussaat. Ihr werdet genug zu essen haben und sicher in eurem Land wohnen. (Amos 9.13) 6 Ich werde für Frieden in eurem Land sorgen, dass ihr euch niederlegen könnt und niemand euch aufschreckt. Ich werde die bösen Tiere im Land ausrotten, und kein Schwert wird durchs Land ziehen. (Hiob 11.19) 7 Ihr werdet eure Feinde verfolgen. Vor euren Augen fallen sie durch das Schwert. 8 Fünf von euch werden hundert verfolgen, und hundert von euch zehntausend. Eure Feinde fallen durch das Schwert. (5. Mose 32.30) 9 Ich wende mich euch zu und mache euch fruchtbar und stehe zu meinem Bund mit euch. 10 Ihr werdet noch vom alten Getreide zu essen haben, wenn ihr Platz für das neue schaffen müsst. 11 Ich werde meine Wohnung mitten unter euch haben und mich nicht mit Abscheu von euch wenden. 12 Ich werde unter euch leben und euer Gott sein. Und ihr seid mein Volk. (2. Korinther 6.16) 13 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, wo ihr Sklaven gewesen seid. Ich habe die Hölzer eures Jochs zerbrochen und euch wieder aufrecht gehen lassen. 14 Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und diese Gebote nicht befolgt, 15 wenn ihr meine Vorschriften missachtet und meine Rechtsordnungen verabscheut, sodass meine Gebote unbeachtet bleiben und mein Bund gebrochen wird, 16 dann werde ich euch Folgendes antun: Ich werde Entsetzen über euch bringen, Schwindsucht und Fieber, die euch die Augen erlöschen und die Seele verkümmern lassen. Vergeblich werdet ihr eure Saat ausbringen, denn eure Feinde werden sie verzehren. 17 Ich werde mich gegen euch stellen und lasse eure Feinde über euch siegen. Die euch hassen, werden über euch herrschen. Ihr werdet fliehen, obwohl euch niemand verfolgt. 18 Und wenn ihr auch dann noch nicht auf mich hört, werde ich euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. 19 Ich werde euren maßlosen Stolz brechen und mache euren Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz. (5. Mose 11.17) (1. Könige 17.1) 20 Umsonst verbraucht ihr dann eure Kraft: Euer Land wird seinen Ertrag nicht geben, und die Bäume des Landes werden keine Früchte tragen. 21 Und wenn ihr euch mir entgegenstellt und mir nicht gehorchen wollt, werde ich euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. 22 Dann lasse ich die Raubtiere auf euch los. Sie werden euch kinderlos machen, euer Vieh ausrotten und eure Zahl gering machen, sodass die Wege bei euch verlassen sind. (2. Könige 2.24) 23 Und wenn ihr euch dadurch nicht zurechtweisen lasst und euch weiter gegen mich stellt, 24 dann werde auch ich mich gegen euch stellen und euch noch siebenmal härter für eure Sünden bestrafen. (2. Samuel 22.27) 25 Ich werde ein Schwert über euch kommen lassen, das die Rache des Bundes vollstreckt. Zieht ihr euch dann in eure Städte zurück, schicke ich die Pest unter euch und lasse euch von Feinden belagern. (Jesaja 1.20) 26 Wenn ich dann euren Brotvorrat vernichte, werden zehn Frauen nur noch einen einzigen Backofen brauchen. Dann bringen sie euch das Brot abgewogen zurück. Und wenn ihr gegessen habt, seid ihr nicht satt. 27 Wenn ihr mir dann immer noch nicht gehorcht und euch immer noch weiter gegen mich stellt, 28 dann trete ich im Zorn gegen euch an und bestrafe euch noch siebenmal härter für eure Sünden. 29 Dann werdet ihr das Fleisch eurer eigenen Söhne und Töchter essen. (2. Könige 6.28) 30 Ich werde eure Höhenheiligtümer zerstören und die Räucheraltäre zerschlagen. Ich werde euch verabscheuen und eure Leichen auf die Trümmer eurer Mistgötzen werfen. 31 Eure Städte werde ich in Schutt und Asche legen und eure Heiligtümer öde machen. Den befriedigenden Geruch eurer Opfer will ich dann nicht mehr riechen. 32 Ich werde das Land so verwüsten, dass sich selbst eure Feinde, die sich darin niederlassen, darüber entsetzen. 33 Euch werde ich unter die Völker zerstreuen. Mit gezücktem Schwert bin ich hinter euch her. Euer Land wird veröden und eure Städte werden Trümmerhaufen sein. 34 Dann, wenn das Land verödet daliegt, holt es seine Sabbatjahre nach. Während ihr im Land eurer Feinde leben müsst, wird das Land endlich ruhen und seine Sabbate ersetzt bekommen. (3. Mose 25.2) (2. Chronik 36.21) 35 Während der ganzen Zeit, in der es öde daliegt, wird es ruhen, wie es an den Sabbaten nicht ruhen konnte, als ihr darin wohntet. 36 Und die von euch, die das überleben, werde ich im Land ihrer Feinde so schreckhaft machen, dass sie von einem raschelnden Blatt aufgescheucht werden. Sie werden fliehen, wie man vor dem Schwert flieht, und fallen, obwohl sie niemand verfolgt. 37 Einer wird über den anderen stürzen wie auf der Flucht vor dem Schwert, obwohl sie niemand verfolgt. Ihr könnt vor euren Feinden nicht bestehen 38 und werdet in der Fremde zugrunde gehen. Das Land eurer Feinde wird euch fressen. 39 Die Restlichen von euch werden im Land eurer Feinde verfaulen wegen ihrer Schuld, dahinsiechen wegen der Schuld ihrer Väter. 40 Dann werden sie ihre Schuld und die Schuld ihrer Väter bekennen, dass sie mir die Treue gebrochen und sich mir widersetzt haben. (5. Mose 4.30) (5. Mose 30.2) 41 Doch ich werde mich ihnen widersetzen und sie in das Land ihrer Feinde bringen, bis sich ihr trotziges Herz endlich beugt und sie ihre Schuld bezahlen. (Jeremia 9.25) (Lukas 23.41) 42 Dann werde ich an meinen Bund mit Jakob denken, mich erinnern an meinen Bund mit Isaak und Abraham, und dann denke ich auch an das Land. (2. Mose 2.24) (2. Könige 13.23) 43 Das Land aber muss zunächst von ihnen verlassen werden, damit es seine Sabbatjahre nachholt, wenn es verödet daliegt ohne sie. Und sie müssen ihre Schuld bezahlen, weil sie meine Vorschriften missachtet und meine Ordnungen verabscheut haben. (3. Mose 26.41) 44 Doch selbst, wenn sie dann im Land ihrer Feinde sind, verwerfe ich sie nicht und hege keinen Widerwillen gegen sie. Ich gebe sie nicht dem Untergang preis, denn sonst müsste ich meinen Bund mit ihnen brechen. Ich bin doch Jahwe, ihr Gott! 45 Nein, um ihretwillen denke ich an meinen Bund mit ihren Vorfahren, die ich vor den Augen der Völker aus Ägypten herausgeführt habe, um ihr Gott zu sein. Ich bin Jahwe!" (1. Mose 15.18) (2. Mose 12.33) (2. Mose 12.51) 46 Das sind die Rechtsordnungen, Gebote und Gesetze, die Jahwe auf dem Berg Sinai zwischen sich und dem Volk Israel durch Mose erlassen hat.