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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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Richter - Kapitel 8

Verfolgung der Midianiter

1 Und die Männer von Ephraim sprachen zu ihm: Was ist das für eine Sache, die du uns getan, daß du uns nicht gerufen hast, als du hinzogest, um wider Midian zu streiten! Und sie zankten heftig mit ihm. (Richter 12.1) 2 Und er sprach zu ihnen: Was habe ich nun getan im Vergleich mit euch? Ist nicht die Nachlese Ephraims besser als die Weinlese Abiesers? (Richter 6.11) (Richter 6.15) 3 In eure Hand hat Gott die Fürsten von Midian, Oreb und Seeb gegeben; und was habe ich tun können im Vergleich mit euch? Da ließ ihr Zorn von ihm ab, als er dieses Wort redete. 4 Und Gideon kam an den Jordan; er ging hinüber, er und die dreihundert Mann, die bei ihm waren, ermattet und nachjagend. 5 Und er sprach zu den Männern von Sukkoth: Gebet doch dem Volke, das mir nachfolgt, einige Laibe Brot; denn sie sind ermattet, und ich jage den Königen von Midian, Sebach und Zalmunna, nach. 6 Und die Obersten von Sukkoth sprachen: Ist die Faust Sebachs und Zalmunnas schon in deiner Hand, daß wir deinem Heere Brot geben sollen? 7 Da sprach Gideon: Darum, wenn Jehova Sebach und Zalmunna in meine Hand gegeben hat, werde ich euer Fleisch zerdreschen mit Dornen der Wüste und mit Stechdisteln! 8 Und er zog von dannen nach Pnuel hinauf und redete zu ihnen auf dieselbe Weise. Und die Männer von Pnuel antworteten ihm, wie die Männer von Sukkoth geantwortet hatten. 9 Da sprach er auch zu den Männern von Pnuel und sagte: Wenn ich in Frieden zurückkomme, so werde ich diesen Turm niederreißen! 10 Sebach und Zalmunna waren aber zu Karkor, und ihre Heere mit ihnen, bei 15000 Mann, alle, die übriggeblieben waren von dem ganzen Lager der Söhne des Ostens; und der Gefallenen waren 120000 Mann, die das Schwert zogen. 11 Und Gideon zog hinauf des Weges zu den Zeltbewohnern, östlich von Nobach und Jogbeha; und er schlug das Lager, und das Lager war sorglos. 12 Und Sebach und Zalmunna flohen, und er jagte ihnen nach; und er fing die beiden Könige von Midian, Sebach und Zalmunna; und das ganze Lager setzte er in Schrecken. 13 Und Gideon, der Sohn Joas', kehrte aus dem Streite zurück, von der Anhöhe Heres herab. 14 Und er fing einen Jüngling von den Männern von Sukkoth und befragte ihn; und dieser schrieb ihm die Obersten von Sukkoth und seine Ältesten auf, 77 Mann. 15 Und er kam zu den Männern von Sukkoth und sprach: Sehet hier Sebach und Zalmunna, über welche ihr mich verhöhnt habt, indem ihr sprachet: Ist die Faust Sebachs und Zalmunnas schon in deiner Hand, daß wir deinen Männern, die ermattet sind, Brot geben sollen? 16 Und er nahm die Ältesten der Stadt und Dornen der Wüste und Stechdisteln, und er züchtigte die Männer von Sukkoth mit denselben. 17 Und den Turm zu Pnuel riß er nieder und erschlug die Männer der Stadt. 18 Und er sprach zu Sebach und zu Zalmunna: Wie waren die Männer, die ihr zu Tabor erschlagen habt? Und sie sprachen: Wie du, so waren sie, ein jeder an Gestalt gleich einem Königssohne. 19 Und er sprach: Das waren meine Brüder, die Söhne meiner Mutter. So wahr Jehova lebt, wenn ihr sie am Leben gelassen hättet, so erschlüge ich euch nicht! 20 Und er sprach zu Jether, seinem Erstgeborenen: Stehe auf, erschlage sie! Aber der Knabe zog sein Schwert nicht; denn er fürchtete sich, weil er noch ein Knabe war. 21 Da sprachen Sebach und Zalmunna: Stehe du auf und stoße uns nieder; denn wie der Mann, so seine Kraft. Und Gideon stand auf und erschlug Sebach und Zalmunna; und er nahm die Halbmonde, welche an den Hälsen ihrer Kamele waren.

Ablehnung der Königswürde durch Gideon, aber Verleitung zum Götzendienst

22 Und die Männer von Israel sprachen zu Gideon: Herrsche über uns, sowohl du, als auch dein Sohn und deines Sohnes Sohn; denn du hast uns aus der Hand Midians gerettet. 23 Und Gideon sprach zu ihnen: Nicht ich will über euch herrschen, und nicht mein Sohn soll über euch herrschen; Jehova soll über euch herrschen. 24 Und Gideon sprach zu ihnen: Eine Bitte will ich von euch erbitten: Gebet mir ein jeder sie Ohrringe seiner Beute! (denn sie hatten goldene Ohrringe, weil sie Ismaeliter waren). 25 Und sie sprachen: Gern wollen wir sie geben. Und sie breiteten ein Oberkleid aus und warfen darauf ein jeder die Ohrringe seiner Beute. 26 Und das Gewicht der goldenen Ohrringe, die er erbeten hatte, war 1700 Sekel Gold, außer den Halbmonden und den Ohrgehängen und den Purpurkleidern, welche die Könige von Midian trugen, und außer den Halsketten, die an den Hälsen ihrer Kamele waren. 27 Und Gideon machte daraus ein Ephod und stellte es in seiner Stadt auf, in Ophra. Und ganz Israel hurte demselben dort nach; und es wurde Gideon und seinem Hause zum Fallstrick. (2. Mose 28.6) (Richter 17.5)

Gideons Nachkommen und Tod

28 So wurde Midian vor den Kindern Israels gebeugt, und es hob sein Haupt nicht mehr empor. Und das Land hatte in den Tagen Gideons Ruhe vierzig Jahre. (Richter 3.11) (Richter 5.31) 29 Und Jerub-Baal, der Sohn Joas', ging hin und wohnte in seinem Hause. 30 Und Gideon hatte siebzig Söhne, die aus seiner Lende hervorgegangen waren; denn er hatte viele Weiber. 31 Und sein Kebsweib, das zu Sichem war, auch sie gebar ihm einen Sohn; und er gab ihm den Namen Abimelech. 32 Und Gideon, der Sohn Joas', starb in gutem Alter; und er wurde begraben im Grabe seines Vaters Joas, zu Ophra der Abieseriter. (Richter 6.11) 33 Und es geschah, als Gideon tot war, da hurten die Kinder Israel wiederum den Baalim nach und machten sich den Baal-Berith zum Gott. (Richter 2.11) (Richter 9.4) 34 Und die Kinder Israel gedachten nicht Jehovas, ihres Gottes, der sie errettet hatte aus der Hand aller ihrer Feinde ringsum. 35 Und sie erwiesen keine Güte an dem Hause Jerub-Baal-Gideons, nach all dem Guten, das er an Israel getan hatte. (Richter 9.5) (Richter 9.19) (Richter 9.24)