1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2"Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen."8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27)10Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6)15Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8)22Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen.23Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13)24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4)26Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1)33Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz.35Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20)37Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2)40sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen.47Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43)54Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"
1Und es geschah in jenen Tagen, als kein König in Israel war, daß sich ein levitischer Mann an der äußersten Seite des Gebirges Ephraim aufhielt; und er nahm sich ein Kebsweib aus Bethlehem-Juda.(Richter 17.6)2Und sein Kebsweib hurte neben ihm; und sie ging von ihm weg in das Haus ihres Vaters, nach Bethlehem-Juda, und war daselbst eine Zeitlang, vier Monate.3Und ihr Mann machte sich auf und ging ihr nach, um zu ihrem Herzen zu reden, sie zurückzubringen; und sein Knabe war mit ihm und ein Paar Esel. Und sie führte ihn in das Haus ihres Vaters; und als der Vater des jungen Weibes ihn sah, kam er ihm freudig entgegen.4Und sein Schwiegervater, der Vater des jungen Weibes, hielt ihn zurück, und er blieb drei Tage bei ihm; und sie aßen und tranken und übernachteten daselbst.5Und es geschah am vierten Tage, da machten sie sich des Morgens früh auf, und er erhob sich, um fortzugehen. Da sprach der Vater des jungen Weibes zu seinem Eidam: Stärke dein Herz mit einem Bissen Brot, und danach möget ihr ziehen.6Und sie setzten sich und aßen und tranken beide miteinander. Und der Vater des jungen Weibes sprach zu dem Manne: Laß es dir doch gefallen und bleibe über Nacht und laß dein Herz fröhlich sein!7Und als der Mann sich erhob, um fortzugehen, da drang sein Schwiegervater in ihn, und er übernachtete wiederum daselbst.8Und am fünften Tage machte er sich des Morgens früh auf, um fortzugehen; da sprach der Vater des jungen Weibes: Stärke doch dein Herz und verziehet, bis der Tag sich neigt! Und so aßen sie beide miteinander.9Und der Mann erhob sich, um fortzugehen, er und sein Kebsweib und sein Knabe. Aber sein Schwiegervater, der Vater des jungen Weibes, sprach zu ihm: Siehe doch, der Tag nimmt ab, es will Abend werden; übernachtet doch! Siehe, der Tag sinkt, übernachte hier und laß dein Herz fröhlich sein; und ihr machet euch morgen früh auf euren Weg, und du ziehst nach deinem Zelte.10Aber der Mann wollte nicht übernachten, und er erhob sich und zog fort; und er kam bis vor Jebus, das ist Jerusalem, und mit ihm das Paar gesattelter Esel, und sein Kebsweib mit ihm.(Richter 1.21)(1. Chronik 11.4)11Sie waren bei Jebus, und der Tag war sehr herabgesunken, da sprach der Knabe zu seinem Herrn: Komm doch und laß uns in diese Stadt der Jebusiter einkehren und darin übernachten.12Aber sein Herr sprach zu ihm: Wir wollen nicht in eine Stadt der Fremden einkehren, die nicht von den Kindern Israel sind, sondern wollen nach Gibea hinübergehen.13Und er sprach zu seinem Knaben: Komm, daß wir uns einem der Orte nähern und in Gibea oder in Rama übernachten.14So zogen sie vorüber und gingen weiter, und die Sonne ging ihnen unter nahe bei Gibea, das Benjamin gehört.15Und sie wandten sich dahin, daß sie hineinkämen, um in Gibea zu übernachten. Und er kam hinein und setzte sich hin auf den Platz der Stadt; und niemand war, der sie ins Haus aufgenommen hätte, um zu übernachten.16Und siehe, ein alter Mann kam von seiner Arbeit, vom Felde, am Abend; und der Mann war vom Gebirge Ephraim, und er hielt sich in Gibea auf; die Leute des Ortes aber waren Benjaminiter.17Und er erhob seine Augen und sah den Wandersmann auf dem Platze der Stadt, und der alte Mann sprach: Wohin gehst du? Und woher kommst du?18Und er sprach zu ihm: Wir reisen von Bethlehem-Juda nach der äußersten Seite des Gebirges Ephraim; von dort bin ich her, und ich bin nach Bethlehem-Juda gegangen, und ich wandle mit dem Hause Jehovas; und niemand ist, der mich in sein Haus aufnimmt.19Und wir haben sowohl Stroh als auch Futter für unsere Esel, und auch Brot und Wein habe ich für mich und für deine Magd und für den Knaben, der mit deinen Knechten ist; es mangelt an nichts.20Da sprach der alte Mann: Friede dir! Nur liege all dein Bedarf mir ob; doch auf dem Platze übernachte nicht.21Und er führte ihn in sein Haus und gab den Eseln Futter. Und sie wuschen ihre Füße und aßen und tranken.22Sie ließen ihr Herz guter Dinge sein, siehe, da umringten die Männer der Stadt, Männer, welche Söhne Belials waren, das Haus, schlugen an die Tür und sprachen zu dem alten Manne, dem Herrn des Hauses, und sagten: Führe den Mann, der in dein Haus gekommen ist, heraus, daß wir ihn erkennen!(1. Mose 19.4-5)23Und der Mann, der Herr des Hauses, ging zu ihnen hinaus und sprach zu ihnen: Nicht doch, meine Brüder, tut doch nicht übel; nachdem dieser Mann in mein Haus gekommen ist, begehet nicht diese Schandtat!(1. Mose 19.7)24Siehe, meine Tochter, die Jungfrau, und sein Kebsweib, lasset mich doch sie herausführen; und schwächet sie und tut mit ihnen, was gut ist in euren Augen; aber an diesem Manne begehet nicht diese Schandtat!25Aber die Männer wollten nicht auf ihn hören. Da ergriff der Mann sein Kebsweib und führte sie zu ihnen hinaus auf die Straße; und sie erkannten sie und mißhandelten sie die ganze Nacht bis an den Morgen; und sie ließen sie gehen, als die Morgenröte aufging.26Und das Weib kam beim Anbruch des Morgens und fiel nieder am Eingang des Hauses des Mannes, woselbst ihr Herr war, und lag dort, bis es hell wurde.27Und als ihr Herr am Morgen aufstand und die Tür des Hauses öffnete und hinaustrat, um seines Weges zu ziehen: Siehe, da lag das Weib, sein Kebsweib, an dem Eingang des Hauses, und ihre Hände auf der Schwelle.28Und er sprach zu ihr: Stehe auf und laß uns gehen! Aber niemand antwortete. Da nahm er sie auf den Esel, und der Mann machte sich auf und zog an seinen Ort.29Und als er in sein Haus gekommen war, nahm er sein Messer und ergriff sein Kebsweib und zerstückte sie, nach ihren Gebeinen, in zwölf Stücke; und er sandte sie in alle Grenzen Israels.(1. Samuel 11.7)30Und es geschah, ein jeder, der es sah, sprach: Solches ist nicht geschehen noch gesehen worden von dem Tage an, da die Kinder Israel aus dem Lande Ägypten heraufgezogen sind, bis auf diesen Tag. Bedenket euch darüber, beratet und redet!