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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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Richter - Kapitel 1

Judas Krieg gegen die Kanaaniter

1 Und es geschah nach dem Tode Josuas, da befragten die Kinder Israel Jehova und sprachen: Wer von uns soll zuerst wider die Kanaaniter hinaufziehen, um wider sie zu streiten? (Richter 20.18) 2 Und Jehova sprach: Juda soll hinaufziehen; siehe, ich habe das Land in seine Hand gegeben. 3 Und Juda sprach zu Simeon, seinem Bruder: Ziehe mit mir hinauf in mein Los, und laß uns wider die Kanaaniter streiten, so will auch ich mit dir in dein Los ziehen. Und Simeon zog mit ihm. 4 Und Juda zog hinauf, und Jehova gab die Kanaaniter und die Perisiter in ihre Hand; und sie schlugen sie zu Besek, zehntausend Mann. 5 Und sie fanden den Adoni-Besek in Besek und stritten wider ihn; und sie schlugen die Kanaaniter und die Perisiter. 6 Und Adoni-Besek floh; und sie jagten ihm nach und ergriffen ihn und hieben ihm die Daumen seiner Hände und seiner Füße ab. 7 Da sprach Adoni-Besek: Siebzig Könige, denen die Daumen ihrer Hände und ihrer Füße abgehauen waren, lasen auf unter meinem Tische; so wie ich getan habe, also hat Gott mir vergolten. Und sie brachten ihn nach Jerusalem, und er starb daselbst. 8 Und die Kinder Juda stritten wider Jerusalem und nahmen es ein und schlugen es mit der Schärfe des Schwertes, und die Stadt steckten sie in Brand. 9 Und danach zogen die Kinder Juda hinab, um wider die Kanaaniter zu streiten, die das Gebirge und den Süden und die Niederung bewohnten. (Josua 10.40) (Josua 11.22) 10 Und Juda zog wider die Kanaaniter, die in Hebron wohnten; der Name Hebrons war aber vordem Kirjath-Arba; und sie schlugen Scheschai und Achiman und Talmai. (Josua 15.13) 11 Und er zog von dannen wider die Bewohner von Debir; der Name von Debir war aber vordem Kirjath-Sepher. 12 Und Kaleb sprach: Wer Kirjath-Sepher schlägt und es einnimmt, dem gebe ich meine Tochter Aksa zum Weibe. 13 Da nahm es Othniel ein, der Sohn Kenas', der jüngere Bruder Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Aksa zum Weibe. 14 Und es geschah, als sie einzog, da trieb sie ihn an, ein Feld von ihrem Vater zu fordern. Und sie sprang von dem Esel herab. Und Kaleb sprach zu ihr: Was ist dir? 15 Und sie sprach zu ihm: Gib mir einen Segen; denn ein Mittagsland hast du mir gegeben, so gib mir auch Wasserquellen! Da gab ihr Kaleb die oberen Quellen und die unteren Quellen. 16 Und die Kinder des Keniters, des Schwagers Moses, waren mit den Kindern Juda aus der Palmenstadt heraufgezogen in die Wüste Juda, die im Süden von Arad liegt; und sie gingen hin und wohnten bei dem Volke. (4. Mose 10.29) (Josua 12.14) (Richter 4.11) (Richter 4.17) 17 Und Juda zog mit seinem Bruder Simeon hin, und sie schlugen die Kanaaniter, welche Zephat bewohnten; und sie verbannten es und gaben der Stadt den Namen Horma. (4. Mose 21.2) 18 Und Juda nahm Gasa ein und sein Gebiet, und Askalon und sein Gebiet, und Ekron und sein Gebiet. 19 Und Jehova war mit Juda, und er nahm das Gebirge in Besitz; denn die Bewohner der Niederung trieb er nicht aus, weil sie eiserne Wagen hatten. 20 Und sie gaben dem Kaleb Hebron, so wie Mose geredet hatte; und er vertrieb daraus die drei Söhne Enaks. (Josua 14.6)

Reste der Kanaaniter im Land Israel

21 Aber die Kinder Benjamin trieben die Jebusiter, die Bewohner von Jerusalem, nicht aus; und die Jebusiter haben bei den Kindern Benjamin in Jerusalem gewohnt bis auf diesen Tag. (Josua 15.63) (Josua 18.28) (Richter 1.8) 22 Und das Haus Joseph, auch sie zogen nach Bethel hinauf, und Jehova war mit ihnen. 23 Und das Haus Joseph ließ Bethel auskundschaften; vordem war aber Lus der Name der Stadt. (1. Mose 28.19) 24 Und die Wachen sahen einen Mann aus der Stadt herauskommen, und sie sprachen zu ihm: Zeige uns doch den Zugang zu der Stadt, so werden wir dir Güte erweisen. 25 Und er zeigte ihnen den Zugang zu der Stadt. Und sie schlugen die Stadt mit der Schärfe des Schwertes, aber den Mann und sein ganzes Geschlecht ließen sie gehen. (Josua 6.25) 26 Und der Mann zog in das Land der Hethiter; und er baute eine Stadt und gab ihr den Namen Lus. Das ist ihr Name bis auf diesen Tag. 27 Aber Manasse trieb nicht aus Beth-Schean und seine Tochterstädte, und Taanak und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Dor und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Jibleam und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Megiddo und seine Tochterstädte; und die Kanaaniter wollten in diesem Lande bleiben. (Josua 17.11-13) 28 Und es geschah als Israel erstarkte, da machte es die Kanaaniter fronpflichtig; aber es trieb sie keineswegs aus. - 29 Und Ephraim trieb die Kanaaniter nicht aus, die zu Geser wohnten; und die Kanaaniter wohnten in ihrer Mitte zu Geser. - (Josua 16.10) 30 Sebulon trieb nicht aus die Bewohner von Kitron und die Bewohner von Nahalol; und die Kanaaniter wohnten in ihrer Mitte und wurden fronpflichtig. - (Josua 19.15) 31 Aser trieb nicht aus die Bewohner von Akko und die Bewohner von Zidon und Achlab und Aksib und Helba und Aphik und Rechob; 32 und die Aseriter wohnten inmitten der Kanaaniter, der Bewohner des Landes, denn sie trieben sie nicht aus. 33 Naphtali trieb nicht aus die Bewohner von Beth-Semes und die Bewohner von Beth-Anath; und er wohnte inmitten der Kanaaniter, der Bewohner des Landes; aber die Bewohner von Beth-Semes und von Beth-Anath wurden ihm fronpflichtig. (Josua 19.38) 34 Und die Amoriter drängten die Kinder Dan ins Gebirge, denn sie gestatteten ihnen nicht, in die Niederung herabzukommen. 35 Und die Amoriter wollten im Gebirge Heres bleiben, in Ajjalon und in Schaalbim; aber die Hand des Hauses Joseph war schwer, und sie wurden fronpflichtig. (Josua 19.42) 36 Und die Grenze der Amoriter war von der Anhöhe Akrabbim, von dem Felsen an und aufwärts.