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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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Nehemia - Kapitel 3

Bau der Mauer - Namen der Bauleute

1 Und Eljaschib, der Hohepriester, und seine Brüder, die Priester, machten sich auf und bauten das Schaftor; sie heiligten es und setzten seine Flügel ein. Und sie heiligten es bis an den Turm Mea, bis an den Turm Hananel. 2 Und ihm zur Seite bauten die Männer von Jericho. Und ihnen zur Seite baute Sakkur, der Sohn Imris. 3 Und das Fischtor bauten die Söhne Senaas; sie bälkten es und setzten seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein. 4 Und ihnen zur Seite besserte aus Meremoth, der Sohn Urijas, des Sohnes Hakkoz'. Und ihm zur Seite besserte aus Meschullam, der Sohn Berekja, des Sohnes Meschesabeels. Und ihm zur Seite besserte aus Zadok, der Sohn Baanas. 5 Und ihm zur Seite besserten die Tekoiter aus; aber die Vornehmen unter ihnen beugten ihren Nacken nicht unter den Dienst ihres Herrn. 6 Und das Tor der alten Mauer besserten aus Jojada, der Sohn Paseachs, und Meschullam, der Sohn Besodjas; sie bälkten es und setzten seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein. 7 Und ihnen zur Seite besserten aus Melatja, der Gibeoniter, und Jadon, der Meronothiter, Männer von Gibeon und Mizpa, gegen den Gerichtsstuhl des Landpflegers diesseit des Stromes hin. 8 Ihnen zur Seite besserte aus Ussiel, der Sohn Harchajas, welche Goldschmiede waren. Und ihm zur Seite besserte aus Hananja, von den Salbenmischern. Und sie ließen Jerusalem bis an die breite Mauer, wie es war. 9 Und ihm zur Seite besserte aus Rephaja, der Sohn Hurs, der Oberste des halben Bezirks von Jerusalem. 10 Und ihm zur Seite besserte aus Jedaja, der Sohn Harumaphs, und zwar seinem Hause gegenüber. Und ihm zur Seite besserte aus Hattusch, der Sohn Haschabnejas. 11 Malkija, der Sohn Harims, und Haschub, der Sohn Pachath-Moabs, besserten eine andere Strecke aus und den Ofenturm. 12 Und ihnen zur Seite besserte aus Schallum, der Sohn Hallochesch', der Oberste des anderen halben Bezirks von Jerusalem, er und seine Töchter. 13 Das Taltor besserten aus Hanun und die Bewohner von Sanoach; sie bauten es und setzten seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein, und bauten tausend Ellen an der Mauer bis zum Misttore. 14 Und das Misttor besserte aus Malkija, der Sohn Rekabs, der Oberste des Bezirks von Beth-Kerem; er baute es und setzte seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein. 15 Und das Quelltor besserte aus Schallun, der Sohn Kol-Hoses, der Oberste des Bezirks von Mizpa; er baute es und überdachte es und setzte seine Flügel, seine Klammern und seine Riegel ein; und er baute die Mauer am Teiche Siloah bei dem Garten des Königs und bis zu den Stufen, welche von der Stadt Davids hinabgehen. (Johannes 9.7) 16 Nächst ihm besserte aus Nehemia, der Sohn Asbuks, der Oberste des halben Bezirks von Beth-Zur, bis gegenüber den Gräbern Davids und bis zu dem Teiche, der angelegt worden war, und bis zu dem Hause der Helden. 17 Nächst ihm besserten aus die Leviten, Rechum, der Sohn Banis. Ihm zur Seite besserte aus Haschabja, der Oberste des halben Bezirks von Kehila, für seinen Bezirk. 18 Nächst ihm besserten aus ihre Brüder, Bawai, der Sohn Henadads, der Oberste des anderen halben Bezirks von Kehila. 19 Und ihm zur Seite besserte Eser, der Sohn Jeschuas, der Oberste von Mizpa, eine andere Strecke aus, gegenüber dem Aufgang zum Zeughause des Winkels. 20 Nächst ihm besserte Baruk, der Sohn Sabbais, eine andere Strecke eifrig aus, vom Winkel bis zum Eingang des Hauses Eljaschibs, des Hohenpriesters. (Nehemia 3.1) 21 Nächst ihm besserte Meremoth, der Sohn Urijas, des Sohnes Hakkoz', eine andere Strecke aus, vom Eingang des Hauses Eljaschibs bis zum Ende des Hauses Eljaschibs. (Esra 8.33) 22 Und nächst ihm besserten aus die Priester, die Männer des Jordankreises. 23 Nächst ihnen besserten aus Benjamin und Haschub, ihrem Hause gegenüber. Nächst ihnen besserte aus Asarja, der Sohn Maasejas, des Sohnes Ananjas, neben seinem Hause. 24 Nächst ihm besserte Binnui, der Sohn Henadads, eine andere Strecke aus, vom Hause Asarjas bis an den Winkel und bis an die Ecke. 25 Palal, der Sohn Usais, besserte aus gegenüber dem Winkel und dem hohen Turme, welcher an dem Hause des Königs vorspringt, der bei dem Gefängnishofe ist. Nächst ihm Pedaja, der Sohn Parhosch'. - (Jeremia 32.2) (Jeremia 33.1) 26 Und die Nethinim wohnten auf dem Ophel bis gegenüber dem Wassertore nach Osten und dem vorspringenden Turme. - 27 Nächst ihm besserten die Tekoiter eine andere Strecke aus, dem großen vorspringenden Turme gegenüber und bis zur Mauer des Ophel. 28 Oberhalb des Roßtores besserten die Priester aus, ein jeder seinem Hause gegenüber. (2. Könige 11.16) 29 Nächst ihnen besserte aus Zadok, der Sohn Immers, seinem Hause gegenüber. Und nächst ihm besserte aus Schemaja, der Sohn Schekanjas, der Hüter des Osttores. 30 Nächst ihm besserten Hananja, der Sohn Schelemjas, und Hanun, der sechste Sohn Zalaphs, eine andere Strecke aus. Nächst ihm besserte aus Meschullam, der Sohn Berekjas, seiner Zelle gegenüber. 31 Nächst ihm besserte aus Malkija, von den Goldschmieden, bis an das Haus der Nethinim und der Krämer, dem Tore Miphkad gegenüber und bis an das Obergemach der Ecke. 32 Und zwischen dem Obergemach der Ecke und dem Schaftore besserten die Goldschmiede und die Krämer aus.