1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2"Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen."8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27)10Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6)15Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8)22Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen.23Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13)24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4)26Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1)33Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz.35Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20)37Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2)40sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen.47Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43)54Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"
Erlaubnis zum Tempelbau, Fertigstellung des Tempels, seine Einweihung und Passahfest
1Da gab der König Darius Befehl, und man suchte nach in dem Urkundenhause, worin man die Schätze niederlegte zu Babel.2Und es wurde zu Achmetha, in der Burg, die in der Landschaft Medien liegt, eine Rolle gefunden; und darin war eine Denkschrift also geschrieben:3Im ersten Jahre des Königs Kores gab der König Kores Befehl: Das Haus Gottes in Jerusalem anlangend: Dieses Haus soll wieder aufgebaut werden als eine Stätte, wo man Schlachtopfer opfert. Und seine Grundlagen sollen aufgerichtet werden: seine Höhe sechzig Ellen, seine Breite sechzig Ellen;(Esra 1.1)4drei Lagen von Quadersteinen und eine Lage von neuen Balken. Und die Kosten sollen aus dem Hause des Königs bestritten werden.5Und auch die goldenen und silbernen Geräte des Hauses Gottes, welche Nebukadnezar aus dem Tempel, der zu Jerusalem war, herausgenommen und nach Babel gebracht hat, soll man zurückgeben, daß ein jedes wieder in den Tempel zu Jerusalem komme, an seinen Ort; und du sollst sie in dem Hause Gottes niederlegen. -6Nun denn, Tatnai, Landpfleger jenseit des Stromes, Schethar-Bosnai und eure Genossen, die Apharsakiter, die ihr jenseit des Stromes seid, entfernet euch von dannen!7Laßt die Arbeit geschehen an diesem Hause Gottes; der Landpfleger der Juden und die Ältesten der Juden mögen dieses Haus Gottes an seiner früheren Stätte wieder aufbauen.8Und von mir wird Befehl gegeben wegen dessen, was ihr diesen Ältesten der Juden für den Bau dieses Hauses Gottes tun sollt; nämlich, von den Gütern des Königs, aus der Steuer jenseit des Stromes, sollen diesen Männern die Kosten pünktlich gegeben werden, damit sie nicht gehindert seien.9Und was nötig ist, sowohl junge Stiere, als auch Widder und Lämmer zu Brandopfern für den Gott des Himmels, Weizen, Salz, Wein und Öl, soll ihnen nach dem Geheiß der Priester, die in Jerusalem sind, Tag für Tag unfehlbar gegeben werden,10damit sie dem Gott des Himmels Opfer lieblichen Geruchs darbringen und für das Leben des Königs und seiner Söhne beten.11Und von mir wird Befehl gegeben: Welcher Mensch diesen Erlaß abändern wird, von dessen Hause soll ein Balken ausgerissen und er, aufgehängt, daran geschlagen werden; und sein Haus soll dieserhalb zu einer Kotstätte gemacht werden.12Der Gott aber, der seinen Namen daselbst wohnen läßt, stürze jeden König und jedes Volk nieder, die ihre Hand ausstrecken werden, diesen Erlaß abzuändern, um dieses Haus Gottes zu zerstören, das in Jerusalem ist! Ich, Darius, habe den Befehl gegeben; pünktlich soll er vollzogen werden!13Da taten Tatnai, der Landpfleger jenseit des Stromes, Schethar-Bosnai und ihre Genossen, wegen dessen was der König Darius entboten hatte, pünktlich also.14Und die Ältesten der Juden bauten; und es gelang ihnen durch die Weissagung Haggais, des Propheten, und Sacharjas, des Sohnes Iddos; und sie bauten und vollendeten nach dem Befehle des Gottes Israels, und nach dem Befehl Kores' und Darius' und Artasastas, des Königs von Persien.15Und dieses Haus wurde beendet bis zum dritten Tage des Monats Adar, das ist das sechste Jahr der Regierung des Königs Darius.(Esra 4.24)16Und die Kinder Israel, die Priester und die Leviten und die übrigen Kinder der Wegführung, feierten die Einweihung dieses Hauses Gottes mit Freuden.(4. Mose 7.10)(1. Könige 8.62-66)17Und sie brachten dar zur Einweihung dieses Hauses Gottes hundert Stiere, zweihundert Widder, vierhundert Lämmer; und zum Sündopfer für ganz Israel zwölf Ziegenböcke, nach der Zahl der Stämme Israels.(Esra 8.35)18Und sie stellten die Priester in ihre Klassen und die Leviten in ihre Abteilungen zum Dienste Gottes in Jerusalem, nach der Vorschrift des Buches Moses.(4. Mose 3.6)(4. Mose 8.24)19Und die Kinder der Wegführung feierten das Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats.(2. Mose 12.6)20Denn die Priester und die Leviten hatten sich gereinigt wie ein Mann; sie waren alle rein. Und sie schlachteten das Passah für alle Kinder der Wegführung und für ihre Brüder, die Priester, und für sich selbst.21Und die Kinder Israel, welche aus der Wegführung zurückgekehrt waren, und ein jeder, der sich von der Unreinigkeit der Nationen des Landes zu ihnen abgesondert hatte, um Jehova, den Gott Israels, zu suchen, aßen das Passah.22Und sie feierten das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage mit Freuden; denn Jehova hatte ihnen Freude gegeben und ihnen das Herz des Königs von Assyrien zugewandt, so daß er ihre Hände stärkte in dem Werke des Hauses Gottes, des Gottes Israels.