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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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Esra - Kapitel 4

Widerstand der Samariter gegen den Tempelbau

1 Und die Feinde Judas und Benjamins hörten, daß die Kinder der Wegführung Jehova, dem Gott Israels, einen Tempel bauten; 2 und sie traten zu Serubbabel und zu den Häuptern der Väter und sprachen zu ihnen: Wir wollen mit euch bauen; denn wir suchen euren Gott wie ihr; und ihm opfern wir seit den Tagen Esar-Haddons, des Königs von Assyrien, der uns hierher heraufgeführt hat. (2. Könige 17.24) (2. Könige 17.33) (2. Könige 19.37) 3 Aber Serubbabel und Jeschua und die übrigen Häupter der Väter Israels sprachen zu ihnen: Es geziemt euch nicht, mit uns unserem Gott ein Haus zu bauen; sondern wir allein wollen Jehova, dem Gott Israels, bauen, wie der König Kores, der König von Persien, uns geboten hat. (Esra 1.3) 4 Da suchte das Volk des Landes die Hände des Volkes Juda schlaff zu machen und sie vom Bauen abzuschrecken. 5 Und sie dingten Ratgeber wider sie, um ihren Plan zu vereiteln, alle die Tage Kores', des Königs von Persien, und bis zur Regierung Darius', des Königs von Persien. (Esra 4.24)

Anklage gegen die Juden bei den persischen Königen wegen des Wiederaufbaues Jerusalems

6 Und unter der Regierung des Ahasveros, im Anfange seiner Regierung, schrieben sie eine Anklage wider die Bewohner von Juda und Jerusalem. - 7 Und in den Tagen Artasastas schrieben Bischlam, Mithredath, Tabeel und seine übrigen Genossen an Artasasta, den König von Persien. Die Schrift des Briefes war aber aramäisch geschrieben und ins Aramäische übersetzt. 8 Rechum, der Statthalter, und Schimschai, der Schreiber, schrieben an Artasasta, den König, einen Brief wider Jerusalem also: - 9 damals schrieben nämlich Rechum, der Statthalter, und Schimschai, der Schreiber, und ihre übrigen Genossen, Diniter und Apharsathkiter, Tarpeliter, Apharsiter, Arkewiter, Babylonier, Susaniter, Dehiter und Elamiter, 10 und die übrigen Völker, welche der große und erlauchte Osnappar wegführte und in den Städten Samarias und in dem übrigen Gebiete jenseit des Stromes wohnen ließ, und so weiter: - (Esra 4.2) 11 dies ist die Abschrift des Briefes, den sie an ihn, an den König Artasasta, sandten: Deine Knechte, die Männer diesseit des Stromes, und so weiter. 12 Es sei dem König kundgetan, daß die Juden, die von dir heraufgezogen, zu uns nach Jerusalem gekommen sind; sie bauen die aufrührerische und böse Stadt wieder auf, und vollenden die Mauern und bessern die Grundlagen aus. 13 So sei nun dem König kundgetan, daß, wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird, und die Mauern vollendet werden, sie Steuer, Zoll und Weggeld nicht mehr geben werden, und solches schließlich die Könige benachteiligen wird. 14 Weil wir nun das Salz des Palastes essen und es uns nicht geziemt, den Schaden des Königs anzusehen, deswegen senden wir und tun es dem König kund, 15 damit man in dem Buche der Denkwürdigkeiten deiner Väter nachsuche; und du wirst in dem Buche der Denkwürdigkeiten finden, und wirst erkennen, daß diese Stadt eine aufrührerische Stadt gewesen ist, und nachteilig den Königen und Ländern, und daß man von den Tagen der Vorzeit her Empörung darin gestiftet hat, weswegen diese Stadt zerstört worden ist. 16 Wir tun dem König kund, daß, wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird, und die Mauern vollendet werden, du deshalb diesseit des Stromes kein Teil mehr haben wirst. 17 Der König sandte eine Antwort an Rechum, den Statthalter, und Schimschai, den Schreiber, und an ihre übrigen Genossen, welche in Samaria und in dem übrigen Gebiete jenseit des Stromes wohnten: Frieden, und so weiter. 18 Der Brief, den ihr an uns gesandt habt, ist deutlich vor mir gelesen worden. 19 Und von mir ist Befehl gegeben worden, und man hat nachgesucht und gefunden, daß diese Stadt von den Tagen der Vorzeit her sich wider die Könige aufgelehnt hat, und daß Aufruhr und Empörung in ihr gestiftet worden sind. 20 Und mächtige Könige sind über Jerusalem gewesen, die über alles geherrscht haben, was jenseit des Stromes ist; und Steuer, Zoll und Weggeld wurde ihnen gegeben. 21 So gebet nun Befehl, diesen Männern zu wehren, damit diese Stadt nicht wieder aufgebaut werde, bis von mir Befehl gegeben wird. 22 Und hütet euch, hierin einen Fehler zu begehen; warum sollte der Schaden wachsen, um den Königen Nachteil zu bringen? 23 Hierauf, sobald die Abschrift des Briefes des Königs Artasasta vor Rechum und Schimschai, dem Schreiber, und ihren Genossen gelesen war, gingen sie eilends nach Jerusalem zu den Juden, und wehrten ihnen mit Gewalt und Macht. 24 Damals hörte die Arbeit am Hause Gottes in Jerusalem auf, und sie unterblieb bis zum zweiten Jahre der Regierung des Königs Darius von Persien. (Esra 4.5) (Esra 6.15)