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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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2. Samuel - Kapitel 14

Absaloms Rückkehr und Begnadigung

1 Und Joab, der Sohn der Zeruja, merkte, daß das Herz des Königs nach Absalom stand. 2 Da sandte Joab nach Tekoa und ließ von dannen ein kluges Weib holen; und er sprach zu ihr: Stelle dich doch trauernd und ziehe Trauerkleider an und salbe dich nicht mit Öl, und sei wie ein Weib, das schon viele Tage über einen Toten trauert; 3 und gehe zum König hinein und rede zu ihm nach diesem Worte. Und Joab legte ihr die Worte in den Mund. 4 Und das tekoitische Weib sprach zu dem König; und sie fiel auf ihr Antlitz zur Erde und beugte sich nieder und sprach: Hilf, o König! 5 Und der König sprach zu ihr: Was ist dir? Und sie sprach: Fürwahr, ich bin eine Witwe, und mein Mann ist gestorben. 6 Und deine Magd hatte zwei Söhne, und sie zankten sich beide auf dem Felde, und niemand war da, der rettend dazwischentrat; und der eine schlug den anderen und tötete ihn. 7 Und siehe, das ganze Geschlecht ist wider deine Magd aufgestanden, und sie sprechen: Gib den heraus, der seinen Bruder erschlagen hat, daß wir ihn töten für die Seele seines Bruders, den er ermordet hat, und auch den Erben vertilgen! und so wollen sie meine Kohle auslöschen, die mir übriggeblieben ist, um meinem Manne weder Namen noch Überrest auf dem Erdboden zu lassen. (5. Mose 19.11-13) 8 Da sprach der König zu dem Weibe: Gehe nach deinem Hause, und ich werde deinethalben gebieten. 9 Und das tekoitische Weib sprach zu dem König: Auf mir, mein Herr König, und auf dem Hause meines Vaters sei die Ungerechtigkeit; der König aber und sein Thron seien schuldlos! 10 Und der König sprach: Wer wider dich redet, den bringe zu mir, und er soll dich fortan nicht mehr antasten. 11 Und sie sprach: Der König gedenke doch Jehovas, deines Gottes, damit der Bluträcher nicht noch mehr Verderben anrichte, und sie meinen Sohn nicht vertilgen! Und er sprach: So wahr Jehova lebt, wenn von den Haaren deines Sohnes eines auf die Erde fällt! (1. Samuel 14.45) (1. Könige 1.52) 12 Und das Weib sprach: Laß doch deine Magd ein Wort zu meinem Herrn, dem König, reden! 13 Und er sprach: Rede! Da sprach das Weib: Und warum hast du dergleichen wider Gottes Volk im Sinne? denn da der König dieses Wort geredet hat, ist er wie schuldig, indem der König seinen Verstoßenen nicht zurückholen läßt. 14 Denn wir müssen gewißlich sterben und sind wie Wasser, das auf die Erde geschüttet ist, welches man nicht wieder sammeln kann; und Gott nimmt nicht das Leben weg, sondern er sinnt darauf, daß der Verstoßene nicht von ihm weg verstoßen bleibe. (Hesekiel 18.23) 15 Und nun, daß ich gekommen bin, um dieses Wort zu dem König, meinem Herrn, zu reden, ist, weil das Volk mich in Furcht gesetzt hat. Da dachte deine Magd: Ich will doch zu dem König reden, vielleicht wird der König das Wort seiner Magd tun; 16 denn der König wird erhören, um seine Magd aus der Hand des Mannes zu erretten, der mich und meinen Sohn zusammen aus dem Erbteil Gottes vertilgen will. 17 Und deine Magd dachte: Das Wort meines Herrn, des Königs, möge doch zur Beruhigung sein; denn wie ein Engel Gottes, also ist mein Herr, der König, um das Gute und das Böse anzuhören; und Jehova, dein Gott, sei mit dir! (2. Samuel 19.28) 18 Da antwortete der König und sprach zu dem Weibe: Verhehle mir doch ja nichts, wonach ich dich fragen will! Und das Weib sprach: Es wolle doch mein Herr, der König, reden! 19 Und der König sprach: Ist die Hand Joabs mit dir in diesem allem? Und das Weib antwortete und sprach: So wahr deine Seele lebt, mein Herr König, wenn zur Rechten oder zur Linken zu weichen ist von allem, was mein Herr, der König, redet! denn dein Knecht Joab, er hat es mir geboten, und er hat deiner Magd alle diese Worte in den Mund gelegt. 20 Um das Ansehen der Sache zu wenden, hat dein Knecht Joab dieses getan; aber mein Herr ist weise, gleich der Weisheit eines Engels Gottes, daß er alles weiß, was auf Erden vorgeht. (2. Samuel 14.17) 21 Und der König sprach zu Joab: Siehe doch, ich habe dieses getan; so gehe hin, hole den Jüngling, den Absalom, zurück. 22 Da fiel Joab auf sein Angesicht zur Erde und beugte sich nieder und segnete den König; und Joab sprach: Heute weiß dein Knecht, daß ich Gnade gefunden habe in deinen Augen, mein Herr König, da der König das Wort seines Knechtes getan hat. 23 Und Joab machte sich auf und ging nach Gesur, und er brachte Absalom nach Jerusalem. (2. Samuel 13.37) 24 Aber der König sprach: Er soll sich nach seinem Hause wenden und mein Angesicht nicht sehen. Und Absalom wandte sich nach seinem Hause und sah das Angesicht des Königs nicht. 25 Und in ganz Israel war kein Mann wegen seiner Schönheit so sehr zu preisen wie Absalom; von seiner Fußsohle bis zu seinem Scheitel war kein Fehl an ihm. 26 Und wenn er sein Haupt scheren ließ, - es geschah nämlich von Jahr zu Jahr, daß er es scheren ließ, denn es war ihm zu schwer, und so ließ er es scheren - so wog sein Haupthaar zweihundert Sekel, nach dem Gewicht des Königs. 27 Und dem Absalom wurden drei Söhne geboren und eine Tochter, ihr Name war Tamar; sie war ein Weib, schön von Ansehen. (2. Samuel 13.1) 28 Und Absalom wohnte zu Jerusalem zwei volle Jahre; und er sah das Angesicht des Königs nicht. 29 Da sandte Absalom zu Joab, um ihn zu dem König zu senden; aber er wollte nicht zu ihm kommen. Und er sandte wiederum zum zweiten Mal, aber er wollte nicht kommen. 30 Da sprach er zu seinen Knechten: Sehet, das Ackerstück Joabs ist an meiner Seite, und er hat daselbst Gerste; gehet hin und zündet es mit Feuer an! Und die Knechte Absaloms zündeten das Ackerstück mit Feuer an. 31 Da machte Joab sich auf und kam zu Absalom ins Haus, und sprach zu ihm: Warum haben deine Knechte mein Ackerstück mit Feuer angezündet? 32 Und Absalom sprach zu Joab: Siehe, ich habe zu dir gesandt und dir sagen lassen: Komm her, daß ich dich zu dem König sende, um ihm zu sagen: Warum bin ich von Gesur gekommen? Besser wäre mir, ich wäre noch dort. Und nun möchte ich das Angesicht des Königs sehen; und wenn eine Ungerechtigkeit an mir ist, so töte er mich! 33 Da begab sich Joab zu dem König und berichtete es ihm. Und er rief Absalom; und er kam zu dem König und warf sich auf sein Antlitz zur Erde nieder vor dem König, und der König küßte Absalom.