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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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2. Samuel - Kapitel 1

Davids Klage um Saul und Jonatan nach ihrem Tod

1 Und es geschah nach dem Tode Sauls, als David von der Schlacht der Amalekiter zurückgekommen war, da blieb David zwei Tage zu Ziklag. 2 Und es geschah am dritten Tage, siehe, da kam ein Mann aus dem Heerlager Sauls, seine Kleider waren zerrissen, und Erde war auf seinem Haupte; und als er zu David kam, fiel er zur Erde und warf sich nieder. 3 Und David sprach zu ihm: Woher kommst du? Und er sprach zu ihm: Ich bin aus dem Heerlager Israels entronnen. 4 Und David sprach zu ihm: Wie steht die Sache? berichte mir doch. Und er sagte: Das Volk ist aus dem Streit geflohen, und auch viele von dem Volke sind gefallen und gestorben, und auch Saul und sein Sohn Jonathan sind tot. 5 Und David sprach zu dem Jüngling, der ihm berichtete: Wie weißt du, daß Saul und sein Sohn Jonathan tot sind? 6 Und der Jüngling, der ihm berichtete, sprach: Ich geriet zufällig auf das Gebirge Gilboa, und siehe, Saul lehnte sich auf seinen Speer; und siehe, die Wagen und die Reiter setzten ihm hart nach. (1. Samuel 31.1-3) 7 Und er wandte sich um und sah mich und rief mir zu, und ich sprach: Hier bin ich. 8 Und er sprach zu mir: Wer bist du? Und ich sprach zu ihm: Ich bin ein Amalekiter. 9 Und er sprach zu mir: Tritt doch her zu mir und töte mich, denn die Verwirrung hat mich ergriffen; denn mein Leben ist noch ganz in mir! 10 Da trat ich zu ihm hin und tötete ihn, denn ich wußte, daß er seinen Fall nicht überleben würde. Und ich nahm das Diadem, das auf seinem Haupte, und die Armspange, die an seinem Arme war, und habe sie zu meinem Herrn hierher gebracht. 11 Da faßte David seine Kleider und zerriß sie; und alle Männer, die bei ihm waren, taten ebenso. (1. Mose 37.29) 12 Und sie klagten und weinten und fasteten bis an den Abend um Saul und um seinen Sohn Jonathan und um das Volk Jehovas und um das Haus Israel, weil sie durchs Schwert gefallen waren. (1. Samuel 31.13) 13 Und David sprach zu dem Jüngling, der ihm berichtete: Woher bist du? Und er sprach: Ich bin der Sohn eines amalekitischen Fremdlings. 14 Und David sprach zu ihm: Wie hast du dich nicht gefürchtet, deine Hand auszustrecken, um den Gesalbten Jehovas zu verderben? (1. Samuel 24.7) 15 Und David rief einen von den Knaben und sprach: Tritt herzu, falle über ihn her! Und er erschlug ihn, und er starb. (2. Samuel 4.10) (2. Samuel 4.12) 16 Und David sprach zu ihm: Dein Blut komme auf dein Haupt! denn dein Mund hat wider dich gezeugt und gesprochen: Ich habe den Gesalbten Jehovas getötet. (1. Könige 2.23) (1. Könige 2.33) 17 Und David stimmte dieses Klagelied an über Saul und über Jonathan, seinen Sohn; 18 und er befahl, daß man die Kinder Juda das Lied von dem Bogen lehre; siehe, es ist geschrieben im Buche Jaschar: (Josua 10.13) (2. Samuel 1.22) 19 Deine Zierde, Israel, ist erschlagen auf deinen Höhen! wie sind die Helden gefallen! 20 Berichtet es nicht zu Gath, verkündet die Botschaft nicht in den Straßen Askalons, daß sich nicht freuen die Töchter der Philister, daß nicht frohlocken die Töchter der Unbeschnittenen! (1. Samuel 18.6) (Micha 1.10) 21 Berge von Gilboa, nicht Tau noch Regen sei auf euch, noch Gefilde der Hebopfer! denn dort ward weggeworfen der Schild der Helden, der Schild Sauls, nicht gesalbt mit Öl. (4. Mose 15.18-21) 22 Von dem Blute der Erschlagenen, von dem Fette der Helden wich Jonathans Bogen nicht zurück, und Sauls Schwert kehrte nicht leer wieder. 23 Saul und Jonathan, die Geliebten und Holdseligen in ihrem Leben, sind auch in ihrem Tode nicht getrennt; sie waren schneller als Adler, stärker als Löwen. 24 Töchter Israels, weinet um Saul, der euch köstlich kleidete in Karmesin, der goldenen Schmuck zog über eure Kleider! 25 Wie sind die Helden gefallen mitten im Streit! Wie ist Jonathan erschlagen auf deinen Höhen! 26 Mir ist wehe um dich, mein Bruder Jonathan! holdselig warst du mir sehr; wunderbar war mir deine Liebe, mehr als Frauenliebe! 27 Wie sind die Helden gefallen, und umgekommen die Rüstzeuge des Streites!