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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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2. Könige - Kapitel 8

Elisa und die Schunemiterin

1 Und Elisa hatte zu dem Weibe, deren Sohn er lebendig gemacht hatte, geredet und gesagt: Mache dich auf und gehe hin, du und dein Haus, und weile, wo du weilen kannst; denn Jehova hat eine Hungersnot herbeigerufen, und sie kommt auch ins Land sieben Jahre lang. (2. Könige 4.35) 2 Und das Weib machte sich auf und tat nach dem Worte des Mannes Gottes: sie ging hin, sie und ihr Haus, und weilte in dem Lande der Philister sieben Jahre. 3 Und es geschah am Ende von sieben Jahren, da kehrte das Weib aus dem Lande der Philister zurück; und sie ging aus, um den König anzurufen wegen ihres Hauses und wegen ihrer Felder. 4 Der König aber redete eben zu Gehasi, dem Knaben des Mannes Gottes, und sprach: Erzähle mir doch alle die großen Dinge, die Elisa getan hat! 5 Und es geschah, während er dem König erzählte, daß er den Toten lebendig gemacht habe, siehe, da rief das Weib, deren Sohn er lebendig gemacht hatte, den König an wegen ihres Hauses und wegen ihrer Felder. Da sprach Gehasi: Mein Herr König! dies ist das Weib, und dies ist ihr Sohn, den Elisa lebendig gemacht hat. 6 Und der König fragte das Weib, und sie erzählte ihm; und der König gab ihr einen Kämmerer mit und sprach: Erstatte alles zurück, was ihr gehört, sowie den ganzen Ertrag der Felder von dem Tage an, da sie das Land verlassen hat, bis jetzt.

Elisa und Hasael von Damaskus

7 Und Elisa kam nach Damaskus. Und Ben-Hadad, der König von Syrien, war krank. Und es wurde ihm berichtet und gesagt: Der Mann Gottes ist hierher gekommen. 8 Da sprach der König zu Hasael: Nimm ein Geschenk mit dir und gehe dem Manne Gottes entgegen, und befrage Jehova durch ihn und sprich: Werde ich von dieser Krankheit genesen? 9 Und Hasael ging ihm entgegen und nahm ein Geschenk mit sich: allerlei Gut von Damaskus, eine Last von vierzig Kamelen; und er kam und trat vor ihn hin und sprach: Dein Sohn Ben-Hadad, der König von Syrien, hat mich zu dir gesandt und läßt dir sagen: Werde ich von dieser Krankheit genesen? 10 Und Elisa sprach zu ihm: Gehe hin, sprich zu ihm: Du wirst gewißlich genesen! Aber Jehova hat mir gezeigt, daß er gewißlich sterben wird. 11 Und er stellte sein Angesicht fest und richtete es auf ihn, bis er sich schämte; und der Mann Gottes weinte. (Lukas 19.41) 12 Und Hasael sprach: Warum weint mein Herr? Und er sprach: Weil ich weiß, was du den Kindern Israel Übles tun wirst: ihre festen Städte wirst du in Brand stecken, und ihre Jünglinge mit dem Schwerte töten, und ihre Kindlein wirst du zerschmettern und ihre Schwangeren aufschlitzen. (2. Könige 10.32) 13 Da sprach Hasael: Was ist dein Knecht, der Hund, daß er diese große Sache tun sollte? Und Elisa sprach: Jehova hat mich dich sehen lassen als König über Syrien. (1. Samuel 24.15) (1. Könige 19.15) 14 Und er ging von Elisa weg und kam zu seinem Herrn; und dieser sprach zu ihm: Was hat Elisa dir gesagt? Und er sprach: Er hat mir gesagt, du werdest gewißlich genesen. 15 Und es geschah am folgenden Tage, da nahm er die Decke und tauchte sie ins Wasser und breitete sie über sein Angesicht, so daß er starb. Und Hasael ward König an seiner Statt.

Joram von Juda

16 Und im fünften Jahre Jorams, des Sohnes Ahabs, des Königs von Israel, als Josaphat König von Juda war, wurde Joram König, der Sohn Josaphats, des Königs von Juda. (1. Könige 22.51) (2. Chronik 21.1) (2. Chronik 21.5) 17 32 Jahre war er alt, als er König wurde, und er regierte acht Jahre zu Jerusalem. 18 Und er wandelte auf dem Wege der Könige von Israel, wie das Haus Ahabs tat, denn er hatte eine Tochter Ahabs zum Weibe; und er tat, was böse war in den Augen Jehovas. (2. Könige 8.26) 19 Aber Jehova wollte Juda nicht verderben um seines Knechtes David willen, so wie er ihm gesagt hatte, daß er ihm eine Leuchte geben wolle für seine Söhne alle Tage. (2. Samuel 7.11) (1. Könige 11.36) 20 In seinen Tagen fielen die Edomiter von der Botmäßigkeit Judas ab und setzten einen König über sich. 21 Da zog Joram hinüber nach Zair, und alle Wagen mit ihm. Und es geschah, als er sich des Nachts aufmachte, da schlug er die Edomiter, welche ihn und die Obersten der Wagen umringt hatten; und das Volk floh nach seinen Zelten. 22 So fielen die Edomiter von der Botmäßigkeit Judas ab bis auf diesen Tag. Damals fiel auch Libna ab zu derselben Zeit. 23 Und das Übrige der Geschichte Jorams und alles was, er getan hat, ist das nicht geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Juda? 24 Und Joram legte sich zu seinen Vätern, und er wurde bei seinen Vätern begraben in der Stadt Davids. Und Ahasja, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

Ahasja von Juda

25 Im zwölften Jahre Jorams, des Sohnes Ahabs, des Königs von Israel, wurde Ahasja König, der Sohn Jorams, des Königs von Juda. 26 22 Jahre war Ahasja alt, als er König wurde, und er regierte ein Jahr zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Athalja, die Tochter Omris, des Königs von Israel. (2. Könige 8.18) (2. Könige 11.1) 27 Und er wandelte auf dem Wege des Hauses Ahabs und tat, was böse war in den Augen Jehovas, wie das Haus Ahabs; denn er war ein Eidam des Hauses Ahabs. 28 Und er zog mit Joram, dem Sohne Ahabs, in den Streit wider Hasael, dem König von Syrien, nach Ramoth-Gilead. Und die Syrer verwundeten Joram. 29 Da kehrte der König Joram zurück, um sich in Jisreel von den Wunden heilen zu lassen, welche ihm die Syrer zu Rama geschlagen hatten, als er wider Hasael, den König von Syrien, stritt. Und Ahasja, der Sohn Jorams, der König von Juda, zog hinab, um Joram, den Sohn Ahabs, in Jisreel zu besuchen, weil er krank war. (2. Könige 9.15-16) (2. Könige 9.21)