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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. 1, 2 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. 3 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. 4, 5 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. 6 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. 7, 8 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. 9 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. 10 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. 11 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. 12 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. 13 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, 14 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. 15, 16 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. 17 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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2. Könige - Kapitel 7

1 Da sprach Elisa: Höret das Wort Jehovas! So spricht Jehova: Morgen um diese Zeit wird ein Maß Feinmehl einen Sekel gelten, und zwei Maß Gerste einen Sekel im Tore von Samaria. 18 2 Da antwortete der Anführer, auf dessen Hand der König sich lehnte, dem Manne Gottes und sprach: Siehe, wenn Jehova Fenster am Himmel machte, würde wohl dieses geschehen? Und er sprach: Siehe, du wirst es mit deinen Augen sehen, aber du wirst nicht davon essen. 19, 20 3 Es waren aber vier aussätzige Männer am Eingang des Tores; und sie sprachen einer zum anderen: Was bleiben wir hier, bis wir sterben? 21 4 Wenn wir sprechen: Laßt uns in die Stadt gehen, so ist die Hungersnot in der Stadt, und wir werden daselbst sterben; und wenn wir hier bleiben, so werden wir auch sterben. Und nun kommt und laßt uns zu dem Lager der Syrer überlaufen; wenn sie uns am Leben lassen, so leben wir, und wenn sie uns töten, so sterben wir. 22 5 Und so machten sie sich in der Dämmerung auf, um ins Lager der Syrer zu kommen; und sie kamen an das Ende des Lagers der Syrer, und siehe, kein Mensch war da. 6 Denn der Herr hatte das Heerlager der Syrer ein Getöse von Wagen und ein Getöse von Rossen hören lassen, das Getöse einer großen Heeresmacht; und sie sprachen einer zum anderen: Siehe, der König von Israel hat die Könige der Hethiter und die Könige von Ägypten wider uns gedungen, daß sie über uns kommen sollen. 23 7 Und sie machten sich auf und flohen in der Dämmerung; sie ließen ihre Zelte und ihre Rosse und ihre Esel, das Lager, so wie es war, und flohen um ihr Leben. 8 Als nun jene Aussätzigen an das Ende des Lagers kamen, gingen sie in ein Zelt und aßen und tranken; und sie nahmen Silber daraus und Gold und Kleider und gingen hin und verbargen es. Und sie kamen wieder und gingen in ein anderes Zelt; und sie nahmen daraus und gingen hin und verbargen es. 9 Da sprachen sie einer zum anderen: Wir tun nicht recht: Dieser Tag ist ein Tag guter Botschaft; schweigen wir aber und warten, bis der Morgen hell wird, so wird uns Schuld treffen. Und nun kommt und laßt uns hineingehen und es im Hause des Königs berichten. 10 Und sie kamen und riefen die Torwache der Stadt, und berichteten ihnen und sprachen: Wir sind in das Lager der Syrer gekommen, und siehe, kein Mensch war da, und keine Menschenstimme; sondern nur die Rosse angebunden und die Esel angebunden, und die Zelte, so wie sie waren. 11 Und sie riefen die Torwächter, und sie berichteten es drinnen im Hause des Königs. 12 Da stand der König in der Nacht auf und sprach zu seinen Knechten: Ich will euch sagen, was die Syrer uns getan haben: sie wissen, daß wir Hunger leiden, und sie sind aus dem Lager gegangen, um sich auf dem Felde zu verbergen, indem sie sagen: Wenn sie aus der Stadt herausgehen, so wollen wir sie lebendig greifen und in die Stadt eindringen. 13 Da antwortete einer von seinen Knechten und sprach: So nehme man doch fünf von den übrigen Rossen, die darin übriggeblieben sind (siehe, sie sind wie die ganze Menge Israels, die darin übriggeblieben, sie sind wie die ganze Menge Israels, die aufgerieben ist), und laßt uns hinsenden und sehen. 14 Und sie nahmen zwei Wagen mit Rossen, und der König sandte sie hinter dem Heere der Syrer her und sprach: 15 Gehet hin und sehet. Und sie zogen ihnen nach bis an den Jordan; und siehe, der ganze Weg war voll Kleider und Geräte, welche die Syrer auf ihrer eiligen Flucht weggeworfen hatten. Und die Boten kehrten zurück und berichteten es dem König. 16 Da ging das Volk hinaus und plünderte das Lager der Syrer; und es galt ein Maß Feinmehl einen Sekel, und zwei Maß Gerste einen Sekel nach dem Worte Jehovas. 24 17 Der König hatte aber den Anführer, auf dessen Hand er sich lehnte, über das Tor bestellt; und das Volk zertrat ihn im Tore, und er starb, so wie der Mann Gottes geredet hatte, wie er geredet hatte, als der König zu ihm herabkam. 25 18 Denn es geschah, als der Mann Gottes zu dem König redete und sprach: Zwei Maß Gerste werden morgen um diese Zeit einen Sekel gelten, und ein Maß Feinmehl einen Sekel im Tore von Samaria, 19 da antwortete der Anführer dem Manne Gottes und sprach: Siehe, wenn Jehova auch Fenster am Himmel machte, würde wohl so etwas geschehen? Und er sprach: Siehe, du wirst es mit deinen Augen sehen, aber du wirst nicht davon essen. 20 Und es geschah ihm also: das Volk zertrat ihn im Tore, und er starb.

Querverweise

1 2. Mose 23.10-11: 'Sechs Jahre sollst du dein Land bearbeiten und seinen Ertrag ernten.

2 5. Mose 15.1: Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Schuldenerlass gewähren.

3 3. Mose 23.27: "Doch am 10. dieses Monats ist der Versöhnungstag. Da sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten, euch demütigen und Jahwe ein Feueropfer bringen.

4 Jesaja 61.2: um auszurufen das Gnadenjahr Jahwes / und den Tag der Rache für unseren Gott, / um alle Trauernden zu trösten

5 Lukas 4.19: und ein Jahr der Gnade des Herrn auszurufen."

6 1. Thessalonicher 4.6: Keiner darf sich in dieser Sache Übergriffe erlauben und seinen Bruder betrügen. Denn solche Vergehen wird der Herr selbst rächen. All das haben wir euch auch schon früher mit aller Deutlichkeit gesagt.

7 3. Mose 26.5: Die Dreschzeit wird sich bis zur Weinlese ausdehnen und die Weinlese bis zur Aussaat. Ihr werdet genug zu essen haben und sicher in eurem Land wohnen.

8 1. Könige 5.5: Solange Salomo lebte, ging es Juda und Israel gut. Von Dan bis Beerscheba konnte jeder ungestört unter seinem Weinstock und Feigenbaum sitzen.

9 5. Mose 28.8: Auf Jahwes Befehl wird der Segen in deine Scheunen kommen und in alle Geschäfte, die du anpackst. So wirst du in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, lauter Segen haben.

10 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, Jahwe! / Achte auf mein Schreien! / Schweige nicht zu meinen Tränen! / Ich bin doch nur ein Gast bei dir, / ein Fremder wie alle meine Väter.

11 Rut 4.3-4: sagte er zu dem Löser: "Noomi, die aus Moab zurückgekehrt ist, will das Feldstück verkaufen, das unserem Bruder Elimelech gehörte.

12 4. Mose 35.1: Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose:

13 5. Mose 23.20: Von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Getreide oder sonst etwas, wofür man Zinsen nehmen kann.

14 2. Mose 21.2: 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden.

15 3. Mose 25.53: Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird.

16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, behandelt eure Sklaven im gleichen Sinn. Lasst das Drohen sein! Denkt daran, dass ihr im Himmel einen gemeinsamen Herrn habt, vor dem alle Menschen gleich sind.

17 3. Mose 25.43: Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten.

18 2. Könige 7.16: stürmte das ganze Volk aus der Stadt hinaus und plünderte das Lager der Syrer. Und nun kosteten ein Eimer Feinmehl und zwei Eimer Gerste tatsächlich nur noch ein Silberstück, wie Jahwe es angekündigt hatte.

19 2. Könige 5.18: Nur das eine möge Jahwe deinem Diener verzeihen: Wenn mein Herr in den Tempel Rimmons geht, um sich dort niederzuwerfen, dann stützt er sich auf meinen Arm und auch ich muss mich dort mit niederwerfen. Das möge Jahwe mir bitte verzeihen!"

20 2. Könige 7.17: Der König hatte seinem Adjutanten die Aufsicht über das Tor übertragen. Doch das Volk trampelte ihn zu Tode, so wie der Gottesmann es ihm gesagt hatte, als der König in sein Haus gekommen war.

21 3. Mose 13.46: Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein."

22 Ester 4.16: "Geh und rufe alle Juden, die sich in Susa finden lassen, zusammen. Fastet für mich! Esst und trinkt drei Tage lang nichts, weder am Tag noch in der Nacht! Ich werde mit meinen Dienerinnen dasselbe tun. Und dann will ich zum König hineingehen, auch wenn es gegen das Gesetz ist. Und wenn ich umkomme, komme ich eben um."

23 2. Könige 19.7: Pass auf, ich werde dafür sorgen, dass er ein Gerücht hört und in sein Land zurückkehrt! Dort werde ich ihn umbringen lassen.'"

24 2. Könige 7.1: Da sagte Elischa: "Hört das Wort Jahwes! So spricht Jahwe: 'Morgen um diese Zeit werden im Tor von Samaria ein Eimer voll Feinmehl und zwei Eimer voll Gerste für ein Silberstück zu kaufen sein.'"

25 2. Könige 7.2: Der Adjutant des Königs erwiderte: "Selbst wenn Jahwe Schleusen am Himmel anbringen würde - das ist unmöglich!" Elischa entgegnete: "Pass auf! Du wirst es mit eigenen Augen sehen, aber nicht mehr davon essen."