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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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2. Könige - Kapitel 13

Joahas von Israel

1 Im 23. Jahre Joas', des Sohnes Ahasjas, des Königs von Juda, wurde Joahas, der Sohn Jehus, König über Israel zu Samaria und regierte siebzehn Jahre. (2. Könige 10.35) 2 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas; und er wandelte den Sünden Jerobeams nach, des Sohnes Nebats, wodurch er Israel sündigen gemacht hatte: er wich nicht davon. (1. Könige 12.26) 3 Da entbrannte der Zorn Jehovas wider Israel; und er gab sie in die Hand Hasaels, des Königs von Syrien, und in die Hand Ben-Hadads, des Sohnes Hasaels, alle Tage hindurch. (2. Könige 10.32) 4 Und Joahas flehte Jehova an; und Jehova hörte auf ihn, er sah den Druck Israels, denn der König von Syrien drückte sie. 5 (Und Jehova gab Israel einen Retter, und sie kamen aus der Hand der Syrer heraus; und die Kinder Israel wohnten in ihren Zelten wie zuvor. (2. Könige 14.27) 6 Dennoch wichen sie nicht von den Sünden des Hauses Jerobeams, wodurch er Israel sündigen gemacht hatte: sie wandelten darin; auch die Aschera blieb in Samaria stehen.) (1. Könige 16.33) 7 Denn er hatte dem Joahas kein Volk übriggelassen, als nur fünfzig Reiter und zehn Wagen und zehntausend Mann zu Fuß; denn der König von Syrien hatte sie vernichtet und sie gemacht wie den Staub, den man zertritt. 8 Und das Übrige der Geschichte Joahas' und alles, was er getan hat, und seine Macht, ist das nicht geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Israel? 9 Und Joahas legte sich zu seinen Vätern, und man begrub ihn zu Samaria. Und Joas, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

Joasch von Israel - Elisas letzte Weissagung und Tod

10 Im 37 Jahre Joas', des Königs von Juda, wurde Joas, der Sohn des Joahas, König über Israel zu Samaria und regierte sechzehn Jahre. 11 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas; er wich nicht von allen Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, wodurch er Israel sündigen gemacht hatte: er wandelte darin. (2. Könige 13.2) 12 Und das Übrige der Geschichte Joas' und alles, was er getan, und seine Macht, wie er mit Amazja, dem König von Juda, gestritten hat, ist das nicht geschrieben in dem Buche der Chronika der Könige von Israel? (2. Könige 14.8) 13 Und Joas legte sich zu seinen Vätern, und Jerobeam setzte sich auf seinen Thron; und Joas wurde zu Samaria begraben bei den Königen von Israel. (2. Könige 14.23) 14 Und Elisa erkrankte an seiner Krankheit, an welcher er starb. Und Joas, der König von Israel, kam zu ihm herab und weinte über seinem Angesicht und sprach: Mein Vater, mein Vater! Wagen Israels und seine Reiter! (2. Könige 2.12) 15 Da sprach Elisa zu ihm: Hole Bogen und Pfeile. Und er holte ihm Bogen und Pfeile. 16 Und er sprach zu dem König von Israel: Lege deine Hand auf den Bogen. Da legte er seine Hand darauf: und Elisa tat seine Hände auf die Hände des Königs. 17 Und er sprach: Öffne das Fenster gegen Morgen. Und er öffnete es. Und Elisa sprach: Schieße! Und er schoß. Und er sprach: Ein Pfeil der Rettung von Jehova und ein Pfeil der Rettung wider die Syrer! und so wirst du die Syrer zu Aphek schlagen bis zur Vernichtung. 18 Und er sprach: Nimm die Pfeile. Und er nahm sie. Und er sprach zu dem König von Israel: Schlage auf die Erde! Und er schlug dreimal und hielt inne. 19 Da ward der Mann Gottes zornig über ihn und sprach: Du hättest fünf- oder sechsmal schlagen sollen, dann würdest du die Syrer bis zur Vernichtung geschlagen haben; nun aber wirst du die Syrer dreimal schlagen. 20 Und Elisa starb, und man begrub ihn. Und es kamen Streifscharen der Moabiter in das Land, als das Jahr anfing. 21 Und es geschah, als sie einen Mann begruben, siehe, da sahen sie die Streifschar, und sie warfen den Mann in das Grab Elisas; und als der Mann hineinkam und die Gebeine Elisas berührte, da wurde er lebendig und erhob sich auf seine Füße. 22 Und Hasael, der König von Syrien, bedrückte Israel alle Tage des Joahas. 23 Aber Jehova erwies ihnen Gnade und erbarmte sich ihrer und wandte sich ihnen zu, wegen seines Bundes mit Abraham, Isaak und Jakob; und er wollte sie nicht verderben und warf sie nicht von seinem Angesicht weg bis dahin. (3. Mose 26.42) 24 Und Hasael, der König von Syrien, starb. Und Ben-Hadad, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 25 Da nahm Joas, der Sohn des Joahas, aus der Hand Ben-Hadads, des Sohnes Hasaels, die Städte wieder, welche dieser aus der Hand seines Vaters Joahas im Streit genommen hatte. Dreimal schlug ihn Joas und brachte die Städte Israels wieder zurück. (2. Könige 13.19)