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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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2. Chronik - Kapitel 7

Salomos Festopfer - Gottes Antwort

1 Und als Salomo geendigt hatte zu beten, da fuhr das Feuer vom Himmel herab und verzehrte das Brandopfer und die Schlachtopfer; und die Herrlichkeit Jehovas erfüllte das Haus. (2. Mose 40.34) (3. Mose 9.24) (1. Könige 18.38) 2 Und die Priester konnten nicht in das Haus Jehovas hineingehen, denn die Herrlichkeit Jehovas erfüllte das Haus Jehovas. 3 Und als alle Kinder Israel das Feuer herabfahren sahen und die Herrlichkeit Jehovas über dem Hause, da beugten sie sich, mit dem Antlitz zur Erde, auf das Pflaster und beteten an, und sie priesen Jehova, weil er gütig ist, weil seine Güte ewiglich währt. (2. Chronik 5.13) (Psalm 136.1) 4 Und der König und das ganze Volk opferten Schlachtopfer vor Jehova. 5 Und der König Salomo opferte als Schlachtopfer 22000 Rinder und 120000 Schafe. Und der König und das ganze Volk weihten das Haus Gottes ein. 6 Und die Priester standen auf ihren Posten, und die Leviten mit den Musikinstrumenten Jehovas, die der König David gemacht hatte, um Jehova zu preisen,- denn seine Güte währt ewiglich - wenn David durch sie lobpries; und die Priester trompeteten ihnen gegenüber, und ganz Israel stand. 7 Und Salomo heiligte die Mitte des Hofes, der vor dem Hause Jehovas lag; denn er opferte daselbst die Brandopfer und die Fettstücke der Friedensopfer; denn der eherne Altar, den Salomo gemacht hatte, konnte das Brandopfer und das Speisopfer und die Fettstücke nicht fassen. (1. Könige 8.62-66) 8 Und so feierten Salomo und ganz Israel mit ihm, eine sehr große Versammlung, von dem Eingang Hamaths bis an den Fluß Ägyptens, zu selbiger Zeit das Fest sieben Tage. 9 Und am achten Tage hielten sie eine Festversammlung; denn sie feierten die Einweihung des Altars sieben Tage und das Fest sieben Tage. (4. Mose 7.10) 10 Und am 23. Tage des siebten Monats entließ er das Volk nach ihren Zelten, fröhlich und gutes Mutes wegen des Guten, das Jehova dem David und dem Salomo und seinem Volke Israel erwiesen hatte. 11 Und so vollendete Salomo das Haus Jehovas und das Haus des Königs; und alles, was Salomo ins Herz gekommen war, im Hause Jehovas und in seinem Hause zu machen, war ihm gelungen. 12 Da erschien Jehova dem Salomo in der Nacht und sprach zu ihm: Ich habe dein Gebet gehört und mir diesen Ort zum Opferhause erwählt. (5. Mose 12.5) 13 Wenn ich den Himmel verschließe, und kein Regen sein wird, und wenn ich der Heuschrecke gebiete, das Land abzufressen, und wenn ich eine Pest unter mein Volk sende; 14 und mein Volk, welches nach meinem Namen genannt wird, demütigt sich, und sie beten und suchen mein Angesicht, und kehren um von ihren bösen Wegen: so werde ich vom Himmel her hören und ihre Sünden vergeben und ihr Land heilen. 15 Nun werden meinen Augen offen und meine Ohren aufmerksam sein auf das Gebet an diesem Orte. (2. Chronik 6.40) 16 Und nun habe ich dieses Haus erwählt und geheiligt, daß mein Name daselbst sei ewiglich; und meine Augen und mein Herz sollen daselbst sein alle Tage. 17 Und du, wenn du vor mir wandeln wirst, so wie dein Vater David gewandelt hat, daß du tust nach allem, was ich dir geboten habe, und wenn du meine Satzungen und meine Rechte beobachten wirst, 18 so werde ich den Thron deines Königtums befestigen, so wie ich mit deinem Vater David einen Bund gemacht und gesagt habe: Es soll dir nicht an einem Manne fehlen, der über Israel herrsche. (2. Samuel 7.12) (2. Samuel 7.16) 19 Wenn ihr euch aber abwenden und meine Satzungen und meine Gebote, die ich euch vorgelegt habe, verlassen werdet, und werdet hingehen und anderen Göttern dienen und euch vor ihnen niederbeugen, 20 so werde ich sie herausreißen aus meinem Lande, das ich ihnen gegeben habe; und dieses Haus, welches ich meinem Namen geheiligt habe, werde ich von meinem Angesicht wegwerfen, und werde es zum Sprichwort und zur Spottrede machen unter allen Völkern. (5. Mose 28.37) 21 Und dieses Haus, das erhaben war jeder, der an demselben vorbeigeht, wird sich entsetzen und sagen: Warum hat Jehova diesem Lande und diesem Hause also getan? (5. Mose 29.23-26) (Jeremia 22.8-9) 22 Und man wird sagen: Darum, daß sie Jehova, den Gott ihrer Väter, der sie aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, verlassen und andere Götter angenommen und sich vor ihnen niedergebeugt und ihnen gedient haben; darum hat er all dieses Unglück über sie gebracht.