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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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2. Chronik - Kapitel 6

Salomos Ansprache und Gebet

1 Damals sprach Salomo: Jehova hat gesagt, daß er im Dunkel wohnen wolle. 2 Ich aber habe dir ein Haus gebaut zur Wohnung, und eine Stätte zu deinem Sitze für Ewigkeiten. 3 Und der König wandte sein Angesicht und segnete die ganze Versammlung Israels; und die ganze Versammlung Israels stand. 4 Und er sprach: Gepriesen sei Jehova, der Gott Israels, der mit seinem Munde zu meinem Vater David geredet und mit seiner Hand es erfüllt hat, indem er sprach: 5 Von dem Tage an, da ich mein Volk aus dem Lande Ägypten herausführte, habe ich keine Stadt aus allen Stämmen Israels erwählt, um ein Haus zu bauen, damit mein Name daselbst wäre; und ich habe keinen Mann erwählt, um Fürst zu sein über mein Volk Israel. 6 Aber ich habe Jerusalem erwählt, daß mein Name daselbst wäre; und ich habe David erwählt, daß er über mein Volk Israel wäre. 7 Und es war in dem Herzen meines Vaters David, dem Namen Jehovas, des Gottes Israels, ein Haus zu bauen. (2. Samuel 7.2) 8 Und Jehova sprach zu meinem Vater David: Weil es in deinem Herzen gewesen ist, meinem Namen ein Haus zu bauen, so hast du wohlgetan, daß es in deinem Herzen gewesen ist. 9 Nur sollst du nicht das Haus bauen; sondern dein Sohn, der aus deinen Lenden hervorkommen wird, er soll meinem Namen das Haus bauen. 10 Und Jehova hat sein Wort aufrecht gehalten, das er geredet hat; und ich bin aufgestanden an meines Vaters David Statt und habe mich auf den Thron Israels gesetzt, so wie Jehova geredet hat, und habe dem Namen Jehovas, des Gottes Israels, das Haus gebaut; 11 und ich habe daselbst die Lade hingestellt, in welcher der Bund Jehovas ist, den er mit den Kindern Israel gemacht hat. 12 Und er trat vor den Altar Jehovas, angesichts der ganzen Versammlung Israels, und er breitete seine Hände aus. 13 Denn Salomo hatte ein Gestell von Erz gemacht und es mitten in den Vorhof gestellt: fünf Ellen seine Länge, und fünf Ellen seine Breite, und drei Ellen seine Höhe; und er trat darauf und kniete, angesichts der ganzen Versammlung Israels, auf seine Knie nieder und breitete seine Hände aus gen Himmel 14 und sprach: Jehova, Gott Israels! kein Gott ist dir gleich im Himmel und auf der Erde, der du den Bund und die Güte deinen Knechten bewahrst, die vor dir wandeln mit ihrem ganzen Herzen; 15 der du deinem Knechte David, meinem Vater, gehalten, was du zu ihm geredet hast: du hast es mit deinem Munde geredet, und mit deiner Hand hast du es erfüllt, wie es an diesem Tage ist. 16 Und nun, Jehova, Gott Israels, halte deinem Knechte David, meinem Vater, was du zu ihm geredet hast, indem du sprachst: Es soll dir nicht fehlen an einem Manne vor meinem Angesicht, der da sitze auf dem Throne Israels, wenn nur deine Söhne auf ihren Weg achthaben, daß sie in meinem Gesetze wandeln, so wie du vor mir gewandelt hast. (2. Samuel 7.16) 17 Und nun, Jehova, Gott Israels, möge sich dein Wort bewähren, das du zu deinem Knechte David geredet hast! - 18 Aber sollte Gott wirklich bei dem Menschen auf der Erde wohnen? Siehe, die Himmel und der Himmel Himmel können dich nicht fassen; wieviel weniger dieses Haus, das ich gebaut habe! (2. Chronik 2.5) 19 Doch wende dich zu dem Gebet deines Knechtes und zu seinem Flehen, Jehova, mein Gott, daß du hörest auf das Rufen und auf das Gebet, welches dein Knecht vor dir betet: 20 daß deine Augen Tag und Nacht offen seien über dieses Haus, über den Ort, von dem du gesagt hast, daß du deinen Namen dahin setzen wollest; daß du hörest auf das Gebet, welches dein Knecht gegen diesen Ort hin beten wird. (2. Mose 20.24) 21 Und höre auf das Flehen deines Knechtes und deines Volkes Israel, das sie gegen diesen Ort hin richten werden; und höre du von der Stätte deiner Wohnung, vom Himmel her, ja, höre und vergib! 22 Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigt, und man ihm einen Eid auflegt, um ihn schwören zu lassen, und er kommt und schwört vor deinem Altar in diesem Hause: (2. Mose 22.10) 23 so höre du vom Himmel, und handle und richte deine Knechte, indem du dem Schuldigen vergiltst, daß du seinen Weg auf seinen Kopf bringst; und indem du den Gerechten gerecht sprichst, daß du ihm gibst nach seiner Gerechtigkeit. 24 Und wenn dein Volk Israel vor dem Feinde geschlagen wird, weil sie wider dich gesündigt haben, und sie kehren um und bekennen deinen Namen und beten und flehen zu dir in diesem Hause: (5. Mose 28.25) 25 so höre du vom Himmel her und vergib die Sünde deines Volkes Israel; und bringe sie in das Land zurück, das du ihnen und ihren Vätern gegeben hast. 26 Wenn der Himmel verschlossen, und kein Regen sein wird, weil sie wider dich gesündigt haben, und sie beten gegen diesen Ort hin und bekennen deinen Namen und kehren um von ihrer Sünde, weil du sie demütigst: (5. Mose 28.23-24) 27 so höre du im Himmel und vergib die Sünde deiner Knechte und deines Volkes Israel, daß du ihnen den guten Weg zeigest, auf welchem sie wandeln sollen; und gib Regen auf dein Land, das du deinem Volke zum Erbteil gegeben hast. 28 Wenn eine Hungersnot im Lande sein wird, wenn Pest sein wird, wenn Kornbrand und Vergilben des Getreides, Heuschrecken oder Grillen sein werden; wenn seine Feinde es belagern im Lande seiner Tore, wenn irgend eine Plage und irgend eine Krankheit sein wird: 29 welches Gebet, welches Flehen irgend geschehen wird von irgend einem Menschen und von deinem ganzen Volke Israel, wenn sie erkennen werden ein jeder seine Plage und seinen Schmerz, und er seine Hände ausbreitet gegen dieses Haus hin: 30 so höre du vom Himmel her, der Stätte deiner Wohnung, und vergib, und gib einem jeden nach allen seinen Wegen, wie du sein Herz kennst, - denn du, du allein kennst das Herz der Menschenkinder; - (1. Chronik 29.17) (Psalm 7.10) 31 auf daß sie dich fürchten, um auf deinen Wegen zu wandeln, alle die Tage, die sie in dem Lande leben werden, das du unseren Vätern gegeben hast. 32 Und auch auf den Fremden, der nicht von deinem Volke Israel ist, - kommt er aus fernem Lande, um deines großen Namens und deiner starken Hand und deines ausgestreckten Armes willen, kommen sie und beten gegen dieses Haus hin: 33 so höre du vom Himmel her, der Stätte deiner Wohnung, und tue nach allem, um was der Fremde zu dir rufen wird; auf daß alle Völker der Erde deinen Namen erkennen, und damit sie dich fürchten, wie dein Volk Israel, und damit sie erkennen, daß dieses Haus, welches ich gebaut habe, nach deinem Namen genannt wird. 34 Wenn dein Volk ausziehen wird zum Streit wider seine Feinde, auf dem Wege, den du sie senden wirst, und sie zu dir beten nach dieser Stadt hin, die du erwählt hast, und dem Hause, das ich deinem Namen gebaut habe: (Daniel 6.11) 35 so höre vom Himmel her ihr Gebet und ihr Flehen, und führe ihr Recht aus. 36 Wenn sie wider dich sündigen, - denn da ist kein Mensch, der nicht sündigte und du über sie erzürnst und sie vor dem Feinde dahingibst und ihre Besieger sie gefangen wegführen in ein fernes oder in ein nahes Land; 37 und sie nehmen es zu Herzen in dem Lande, wohin sie gefangen weggeführt sind, und kehren um und flehen zu dir in dem Lande ihrer Gefangenschaft, und sprechen: Wir haben gesündigt, wir haben verkehrt gehandelt und haben gesetzlos gehandelt; (Daniel 9.5) 38 und sie kehren zu dir um mit ihrem ganzen Herzen und mit ihrer ganzen Seele in dem Lande ihrer Gefangenschaft, wohin man sie gefangen weggeführt hat, und sie beten nach ihrem Lande hin, das du ihren Vätern gegeben, und der Stadt, die du erwählt hast, und nach dem Hause hin, das ich deinem Namen gebaut habe: 39 so höre vom Himmel her, der Stätte deiner Wohnung, ihr Gebet und ihr Flehen, und führe ihr Recht aus; und vergib deinem Volke, was sie gegen dich gesündigt haben. 40 Nun, mein Gott, laß doch deine Augen offen und deine Ohren aufmerksam sein auf das Gebet an diesem Orte! 41 Und nun, stehe auf, Jehova Gott, zu deiner Ruhe, du und die Lade deiner Stärke! Laß deine Priester, Jehova Gott, bekleidet sein mit Rettung, und deine Frommen sich freuen des Guten! (Psalm 132.8-9) 42 Jehova Gott! weise nicht ab das Angesicht deines Gesalbten; gedenke der Gütigkeiten gegen David, deinen Knecht! (2. Samuel 7.13)