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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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2. Chronik - Kapitel 23

Verschwörung des Priesters Jojada gegen Atalja - Einsetzung des Joasch zum König - Ataljas Ende - Abschaffung des Götzendienstes

1 Und im siebten Jahre stärkte sich Jojada und verband die Obersten über hundert, Asarja, den Sohn Jerochams, und Ismael, den Sohn Jochanans, und Asarja, den Sohn Obeds, und Maaseja, den Sohn Adajas, und Elisaphat, den Sohn Sikris, mit sich in einem Bunde. 2 Und sie zogen in Juda umher und versammelten die Leviten aus allen Städten Judas, und die Häupter der Väter von Israel; und sie kamen nach Jerusalem. 3 Und die ganze Versammlung machte im Hause Gottes einen Bund mit dem König. Und Jojada sprach zu ihnen: Siehe, der Sohn des Königs soll König sein, so wie Jehova von den Söhnen Davids geredet hat. 4 Dies ist es, was ihr tun sollt: Ein Drittel von euch, die ihr am Sabbath antretet, von den Priestern und von den Leviten, soll Türhüter der Schwellen sein; 5 und ein Drittel soll im Hause des Königs sein; und ein Drittel am Tore Jesod; und alles Volk in den Höfen des Hauses Jehovas. 6 Und es soll niemand in das Haus Jehovas hineingehen, als nur die Priester und die diensttuenden Leviten; sie sollen hineingehen, denn sie sind heilig. Und alles Volk soll die Vorschriften Jehovas beobachten. 7 Und die Leviten sollen den König rings umgeben, ein jeder mit seinen Waffen in seiner Hand; und wer in das Haus hineingeht, soll getötet werden; und ihr sollt bei dem König sein, wenn er eingeht und wenn er ausgeht. 8 Und die Leviten und ganz Juda taten nach allem, was der Priester Jojada geboten hatte; und sie nahmen ein jeder seine Männer, die am Sabbath antretenden samt den am Sabbath abtretenden; denn der Priester Jojada hatte die Abteilungen nicht entlassen. 9 Und der Priester Jojada gab den Obersten über hundert die Speere und die Tartschen und die Schilde, welche dem König David gehört hatten, die im Hause Gottes waren. 10 Und er stellte alles Volk auf, und zwar einen jeden mit seiner Waffe in seiner Hand, von der rechten Seite des Hauses bis zur linken Seite des Hauses, gegen den Altar und gegen das Haus hin, rings um den König. 11 Und sie führten den Sohn des Königs heraus und setzten ihm die Krone auf und gaben ihm das Zeugnis, und sie machten ihn zum König; und Jojada und seine Söhne salbten ihn und riefen: Es lebe der König! 12 Und als Athalja das Geschrei des Volkes hörte, das herzulief und den König pries, kam sie zu dem Volke in das Haus Jehovas. 13 Und sie sah: und siehe, der König stand auf seinem Standorte am Eingang, und die Obersten und die Trompeter bei dem König; und alles Volk des Landes war fröhlich und stieß in die Trompeten; und die Sänger waren da mit Musikinstrumenten und leiteten den Lobgesang. Da zerriß Athalja ihre Kleider und rief: Verschwörung, Verschwörung! 14 Und der Priester Jojada ließ die Obersten über hundert, die über das Heer bestellt waren, heraustreten, und sprach zu ihnen: Führet sie hinaus außerhalb der Reihen, und wer ihr folgt, soll mit dem Schwerte getötet werden! Denn der Priester sprach: Ihr sollt sie nicht in dem Hause Jehovas töten. 15 Und sie machten ihr Platz, und sie ging durch den Eingang des Roßtores in das Haus des Königs; und sie töteten sie daselbst. 16 Und Jojada machte einen Bund zwischen sich und dem ganzen Volke und dem König, daß sie das Volk Jehovas sein sollten. (2. Chronik 15.12) 17 Da ging alles Volk in das Haus des Baal und riß es nieder, und sie zerschlugen seine Altäre und seine Bilder; und Mattan, den Priester des Baal, töteten sie vor den Altären. 18 Und Jojada legte die Ämter des Hauses Jehovas in die Hand der Priester, der Leviten, welche David über das Haus Jehovas abgeteilt hatte, um die Brandopfer Jehovas zu opfern, wie in dem Gesetz Moses geschrieben steht, mit Freuden und mit Gesang, nach der Anweisung Davids. (2. Chronik 29.30) 19 Und er stellte die Torhüter an die Tore des Hauses Jehovas, daß keiner hineinginge, der irgendwie unrein wäre. 20 Und er nahm die Obersten über hundert und die Vornehmen und die Gebieter im Volke, und alles Volk des Landes, und führte den König aus dem Hause Jehovas hinab, und sie kamen durch das obere Tor in das Haus des Königs; und sie setzten den König auf den Thron des Königreichs. 21 Und alles Volk des Landes freute sich, und die Stadt hatte Ruhe. Athalja aber hatten sie mit dem Schwerte getötet.