zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 24

Davids Großmut gegenüber Saul in der Höhle En-Gedi

1 Und David zog von dannen hinauf und blieb auf den Bergfesten von Engedi. 2 Und es geschah, als Saul von der Verfolgung der Philister zurückgekehrt war, da berichtete man ihm und sprach: Siehe, David ist in der Wüste Engedi. 3 Und Saul nahm dreitausend auserlesene Männer aus ganz Israel und zog hin, um David und seine Männer auf den Steinbockfelsen zu suchen. 4 Und er kam zu den Kleinviehhürden am Wege, wo eine Höhle war, und Saul ging hinein, um seine Füße zu bedecken; David aber und seine Männer saßen am hinteren Ende der Höhle. (Psalm 142.1) 5 Da sprachen die Männer Davids zu ihm: Siehe, das ist der Tag, von welchem Jehova zu dir gesagt hat: Siehe, ich werde deinen Feind in deine Hand geben, und tue ihm, wie es gut ist in deinen Augen. Und David stand auf und schnitt heimlich einen Zipfel von dem Oberkleide Sauls ab. 6 Aber es geschah hernach, da schlug dem David sein Herz, darum daß er den Zipfel von dem Oberkleide Sauls abgeschnitten hatte; 7 und er sprach zu seinen Männern: Jehova lasse es fern von mir sein, daß ich so etwas an meinem Herrn, dem Gesalbten Jehovas, tun sollte, meine Hand gegen ihn auszustrecken! Denn er ist der Gesalbte Jehovas. (2. Samuel 1.14) (Psalm 105.15) 8 Und David wehrte seinen Männern mit diesen Worten und ließ ihnen nicht zu, sich wider Saul zu erheben. Und Saul stand auf aus der Höhle und zog seines Weges. 9 Und nachher machte David sich auf, und er ging aus der Höhle hinaus und rief hinter Saul her und sprach: Mein Herr König! Und Saul blickte hinter sich, und David neigte sein Antlitz zur Erde und beugte sich nieder. 10 Und David sprach zu Saul: Warum hörst du auf die Worte der Menschen, welche sagen: Siehe, David sucht dein Unglück? 11 Siehe, an diesem Tage haben deine Augen gesehen, daß Jehova dich heute in meine Hand gegeben hat in der Höhle. Und man sagte mir, ich solle dich töten; aber mein Auge schonte deiner, und ich sprach: Ich will meine Hand nicht wider meinen Herrn ausstrecken, denn er ist der Gesalbte Jehovas! 12 Und sieh, mein Vater, ja, sieh den Zipfel deines Oberkleides in meiner Hand! Denn daß ich einen Zipfel deines Oberkleides abgeschnitten und dich nicht getötet habe, daran erkenne und sieh, daß nichts Böses in meiner Hand ist, noch ein Vergehen, und daß ich nicht an dir gesündigt habe; du aber stellst meinem Leben nach, um es zu nehmen. 13 Jehova richte zwischen mir und dir, und Jehova räche mich an dir; aber meine Hand soll nicht wider dich sein. (Römer 12.19) (1. Petrus 2.23) 14 Wie der Spruch der Vorväter sagt: Von den Gesetzlosen kommt Gesetzlosigkeit; aber meine Hand soll nicht wider dich sein. 15 Hinter wem zieht der König von Israel her? wem jagst du nach? Einem toten Hunde, einem Floh! 16 So sei denn Jehova Richter, und richte zwischen mir und dir; und er sehe darein und führe meine Streitsache und verschaffe mir Recht aus deiner Hand! 17 Und es geschah, als David diese Worte zu Saul ausgeredet hatte, da sprach Saul: Ist das deine Stimme, mein Sohn David? Und Saul erhob seine Stimme und weinte. 18 Und er sprach zu David: Du bist gerechter als ich. Denn du hast mir Gutes erzeigt, ich aber habe dir Böses erzeigt; 19 und du hast heute bewiesen, daß du Gutes an mir getan hast, da Jehova mich in deine Hand geliefert, und du mich nicht getötet hast. 20 Denn wenn jemand seinen Feind findet, wird er ihn auf gutem Wege ziehen lassen? So möge Jehova dir Gutes vergelten für das, was du an diesem Tage an mir getan hast! 21 Und nun siehe, ich weiß, daß du gewißlich König werden wirst, und daß in deiner Hand das Königtum Israels bestehen wird; (1. Samuel 23.17) 22 so schwöre mir nun bei Jehova, daß du meinen Samen nach mir nicht ausrotten und meinen Namen nicht vertilgen willst aus dem Hause meines Vaters! 23 Und David schwur Saul. Und Saul ging nach seinem Hause; David und seine Männer aber stiegen auf die Bergfeste.