1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2"Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen."8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27)10Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6)15Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8)22Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen.23Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13)24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4)26Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1)33Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz.35Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20)37Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2)40sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen.47Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43)54Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"
1Und die Königin von Scheba hörte den Ruf Salomos wegen des Namens Jehovas; und sie kam, um ihn mit Rätseln zu versuchen.(Matthäus 12.42)2Und sie kam nach Jerusalem mit einem sehr großen Zuge, mit Kamelen, die Gewürze und Gold trugen in sehr großer Menge und Edelsteine. Und sie kam zu Salomo und redete zu ihm alles, was in ihrem Herzen war.3Und Salomo erklärte ihr alles, um was sie fragte; keine Sache war vor dem König verborgen, die er ihr nicht erklärt hätte.4Und als die Königin von Scheba all die Weisheit Salomos sah, und das Haus, das er gebaut hatte,5und die Speise seines Tisches, und das Sitzen seiner Knechte, und das Aufwarten seiner Diener, und ihre Kleidung und seine Mundschenken, und seinen Aufgang, auf welchem er in das Haus Jehovas hinaufging, da geriet sie außer sich6und sprach zu dem König: Das Wort ist Wahrheit gewesen, das ich in meinem Lande über deine Sachen und über deine Weisheit gehört habe;7und ich habe den Worten nicht geglaubt, bis ich gekommen bin und meine Augen es gesehen haben. Und siehe, nicht die Hälfte ist mir berichtet worden; du übertriffst an Weisheit und Gut das Gerücht, das ich gehört habe.8Glückselig sind deine Leute, glückselig diese deine Knechte, die beständig vor dir stehen, die deine Weisheit hören!(Lukas 10.23)9Gepriesen sei Jehova, dein Gott, der Gefallen an dir gehabt hat, dich auf den Thron Israels zu setzen! Weil Jehova Israel ewiglich liebt, hat er dich zum König eingesetzt, um Recht und Gerechtigkeit zu üben.10Und sie gab dem König 120 Talente Gold und Gewürze in sehr großer Menge und Edelsteine; nie wieder ist eine solche Menge Gewürz gekommen wie dieses, welches die Königin von Scheba dem König Salomo gab.11(Und auch die Flotte Hirams, die Gold aus Ophir holte, brachte aus Ophir Sandelholz in sehr großer Menge und Edelsteine.(1. Könige 9.27-28)12Und der König machte von dem Sandelholz ein Geländer für das Haus Jehovas und für das Haus des Königs, und Lauten und Harfen für die Sänger; also ist kein Sandelholz gekommen noch gesehen worden bis auf diesen Tag.)13Und der König Salomo gab der Königin von Scheba all ihr Begehr, das sie verlangte, außer dem, was er ihr gab nach der Freigebigkeit des Königs Salomo. Und sie wandte sich und zog in ihr Land, sie und ihre Knechte.
Salomos Reichtum
14Und das Gewicht des Goldes, welches dem Salomo in einem Jahre einkam, war 666 Talente Gold,15außer dem, was von den Krämern und dem Handel der Kaufleute und von allen Königen Arabiens und den Statthaltern des Landes einkam.16Und der König Salomo machte zweihundert Schilde von getriebenem Golde: sechshundert Sekel Gold zog er über jeden Schild;(1. Könige 14.26)17und dreihundert Tartschen von getriebenem Golde: drei Minen Gold zog er über jede Tartsche; und der König tat sie in das Haus des Waldes Libanon.18Und der König machte einen großen Thron von Elfenbein und überzog ihn mit gereinigtem Golde.19Sechs Stufen waren an dem Throne, und der obere Teil des Thrones war hinten gerundet; und Armlehnen waren auf dieser und auf jener Seite an der Stelle des Sitzes, und zwei Löwen standen neben den Armlehnen;20und zwölf Löwen standen da auf den sechs Stufen, auf dieser und auf jener Seite. Desgleichen ist nicht gemacht worden in irgend einem Königreiche.21Und alle Trinkgefäße des Königs Salomo waren von Gold, und alle Geräte des Hauses des Waldes Libanon waren von geläutertem Golde; nichts war von Silber, es wurde in den Tagen Salomos für nichts geachtet.22Denn der König hatte eine Tarsisflotte auf dem Meere mit der Flotte Hirams; einmal in drei Jahren kam die Tarsisflotte, beladen mit Gold und Silber, Elfenbein und Affen und Pfauen.23Und der König Salomo war größer als alle Könige der Erde an Reichtum und an Weisheit.24Und die ganze Erde suchte das Angesicht Salomos, um seine Weisheit zu hören, die Gott in sein Herz gegeben hatte.25Und sie brachten ein jeder sein Geschenk: Geräte von Silber und Geräte von Gold, und Gewänder und Waffen, und Gewürze, Rosse und Maultiere, jährlich die Gebühr des Jahres.26Und Salomo brachte zusammen Wagen und Reiter, und er hatte 1400 Wagen und 12000 Reiter; und er verlegte sie in die Wagenstädte und zu dem König nach Jerusalem.(1. Könige 5.6)(2. Chronik 1.14-17)27Und der König machte das Silber in Jerusalem den Steinen gleich, und die Zedern machte er den Sykomoren gleich, die in der Niederung sind, an Menge.28Und die Ausfuhr der Rosse für Salomo geschah aus Ägypten; und ein Zug Handelsleute des Königs holte einen Zug um Geld.29Und ein Wagen kam herauf und wurde ausgeführt aus Ägypten um 600 Sekel Silber, und ein Roß um150. Und also führte man für alle Könige der Hethiter und für die Könige von Syrien durch ihre Hand aus.