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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"

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1. Chronik - Kapitel 9

Bewohner Jerusalems

1 Und ganz Israel wurde im Geschlechtsverzeichnis verzeichnet; und siehe, sie sind aufgeschrieben in dem Buche der Könige von Israel. Und Juda wurde wegen seiner Untreue nach Babel weggeführt. (2. Könige 24.15-16) 2 Und die ersten Bewohner, welche in ihrem Besitztum, in ihren Städten, wohnten, waren: Israel, die Priester, die Leviten und die Nethinim. (Josua 9.23) (Esra 8.20) 3 Und in Jerusalem wohnten von den Söhnen Judas und von den Söhnen Benjamins und von den Söhnen Ephraims und Manasses: (Nehemia 11.3) 4 Uthai, der Sohn Ammihuds, des Sohnes Omris, des Sohnes Imris, des Sohnes Banis, von den Söhnen Perez', des Sohnes Judas; 5 und von den Schilonitern: Asaja, der Erstgeborene, und seine Söhne; 6 und von den Söhnen Serachs: Jeghuel und seine Brüder; 690. 7 Und von den Söhnen Benjamins: Sallu, der Sohn Meschullams, des Sohnes Hodawjas, des Sohnes Hassenuas; 8 und Jibneja, der Sohn Jerochams; und Ela, der Sohn Ussis, des Sohnes Mikris; und Meschullam, der Sohn Schephatjas, des Sohnes Reghuels, des Sohnes Jibnijas; 9 und ihre Brüder nach ihren Geschlechtern: 956. Alle diese Männer waren Häupter der Väter ihrer Vaterhäuser. 10 Und von den Priestern: Jedaja und Jehojarib und Jakin; 11 und Asarja, der Sohn Hilkijas, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajoths, des Sohnes Ahitubs, Oberaufseher des Hauses Gottes; 12 und Adaja, der Sohn Jerochams, des Sohnes Paschchurs, des Sohnes Malkijas; und Masai, der Sohn Adiels, des Sohnes Jachseras, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Meschillemiths, des Sohnes Immers; 13 und ihre Brüder, Häupter ihrer Vaterhäuser: 1760, tüchtige Männer im Werke des Dienstes des Hauses Gottes. 14 Und von den Leviten: Schemaja, der Sohn Haschubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Haschabjas, von den Söhnen Meraris; 15 und Bakbakkar, Heresch und Galal; und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sichris, des Sohnes Asaphs; 16 und Obadja, der Sohn Schemajas, des Sohnes Gallals, des Sohnes Jeduthuns; und Berekja, der Sohn Asas, des Sohnes Elkanas, der in den Dörfern der Netophathiter wohnte. (1. Chronik 2.54) 17 Und die Torhüter: Schallum und Akkub und Talmon und Achiman, und ihre Brüder; Schallum war das Haupt. 18 Und bis jetzt waren sie im Königstor, gegen Sonnenaufgang. Sie waren die Torhüter der Lager der Söhne Levis. 19 Und Schallum, der Sohn Kores, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, und seine Brüder vom Hause seines Vaters, die Korhiter, waren über das Werk des Dienstes, als Hüter der Schwellen des Zeltes. Und ihre Väter waren über das Lager Jehovas als Hüter des Eingangs gewesen; (4. Mose 4.18-20) 20 und Pinehas, der Sohn Eleasars, war vordem Fürst über sie. Jehova war mit ihm. (4. Mose 25.7) 21 Sekarja, der Sohn Meschelemjas, war Torhüter am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 22 Sie alle, auserlesen zu Torhütern an den Schwellen, waren 212. Sie wurden in ihren Dörfern verzeichnet; David und Samuel, der Seher, hatten dieselben in ihr Amt eingesetzt. (1. Samuel 9.9) (1. Samuel 9.11) 23 Und sie und ihre Söhne standen an den Toren des Hauses Jehovas, des Zelthauses, als Wachen. 24 Die Torhüter standen nach den vier Winden: gegen Osten, gegen Westen, gegen Norden und gegen Süden. 25 Und ihre Brüder in ihren Dörfern mußten von sieben zu sieben Tagen, von einer Zeit zur anderen, mit jenen kommen. 26 Denn die vier Vorsteher der Torhüter, sie, die Leviten, waren in Amtspflicht; und sie waren über die Zellen und über die Schätze des Hauses Gottes. 27 Und sie übernachteten rings um das Haus Gottes her; denn ihnen lag die Wache ob, und sie waren über das Öffnen bestellt, und zwar Morgen für Morgen. 28 Und einige von ihnen waren über die Geräte des Dienstes; denn nach der Zahl brachten sie sie hinein, und nach der Zahl brachten sie sie heraus. 29 Und einige von ihnen waren bestellt über die Geräte und über alle Geräte des Heiligtums, und über das Feinmehl und den Wein und das Öl und den Weihrauch und die Gewürze. 30 Und von den Söhnen der Priester mischten einige die Salbenmischung der Gewürze. (2. Mose 30.23-25) 31 Und Mattithja, von den Leviten, - er war der Erstgeborene Schallums, des Korhiters, - war das Pfannenbackwerk anvertraut. 32 Und von den Söhnen der Kehathiter, von ihren Brüdern, waren einige über das Schichtbrot bestellt, um es Sabbath für Sabbath zuzurichten. (3. Mose 24.5) (3. Mose 24.8) 33 Und das waren die Sänger, die Häupter der Väter der Leviten, welche von anderen Diensten befreit in den Zelten wohnten; denn Tag und Nacht waren sie beschäftigt. (1. Chronik 9.14-16) 34 Das waren die Häupter der Väter der Leviten nach ihren Geschlechtern, die Häupter; diese wohnten zu Jerusalem.

Bewohner Gibeons - Familie Sauls

35 Und in Gibeon wohnte der Vater Gibeons, Jeghiel; und der Name seines Weibes war Maaka. (1. Chronik 8.29) 36 Und sein erstgeborener Sohn war Abdon; und Zur und Kis und Baal und Ner und Nadab 37 und Gedor und Achjo und Sekarja und Mikloth; 38 und Mikloth zeugte Schimean. Und auch diese wohnten ihren Brüdern gegenüber zu Jerusalem, bei ihren Brüdern. - 39 Und Ner zeugte Kis, und Kis zeugte Saul; und Saul zeugte Jonathan und Malkischua und Abinadab und Esch-Baal. 40 Und der Sohn Jonathans war Merib-Baal; und Merib-Baal zeugte Micha. 41 Und die Söhne Michas waren Pithon und Melek und Thachrea. 42 Und Achas zeugte Jara, und Jara zeugte Alemeth und Asmaweth und Simri; und Simri zeugte Moza, 43 und Moza zeugte Binea; und dessen Sohn Rephaja, dessen Sohn Elasa, dessen Sohn Azel. 44 Und Azel hatte sechs Söhne; und dies sind ihre Namen: Asrikam, Bokru und Ismael und Schearja und Obadja und Hanan. Das waren die Söhne Azels.